Endlich hat “Bild” ein Wort gefunden: “Maulkorb-Urteil”. So nennt das Blatt seit heute das bislang als “Caroline-Urteil” bekannte Straßburger Urteil, durch das “Bild” und viele Zeitungen, aber keineswegs alle (vgl. z.B. hier, hier und hier), das Ende der Pressefreiheit gekommen sehen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, trotz (oder wegen) einer hektischen Kampagne keinen Widerspruch gegen dieses Urteil einzulegen.
“Bild” schreibt:
Die Straßburger Richter hatten entschieden, dass die Berichterstattung (z. B. Fotos) über Prominente nur noch mit deren Erlaubnis zulässig ist.
Das ist in dieser Verkürzung falsch. Im Urteil heißt es ausdrücklich, dass “die Öffentlichkeit ein Recht darauf haben mag, informiert zu werden, ein Recht, das sich unter besonderen Umständen auch auf das Privatleben von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erstrecken kann“, dies sei allerdings im Fall von Caroline nicht gegeben. Entscheidend sei “inwieweit die veröffentlichten Fotos zu einer Debatte beitragen, für die ein Allgemeininteresse geltend gemacht werden kann.”
“Bild” schreibt:
Jetzt kann nur noch das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit in Deutschland retten!
Hübsch gesagt, im Kern auch nicht ganz falsch, in der Formulierung aber völlig irreführend. Die Bundesregierung hat nämlich vor ihrem Beschluss, keinen Einspruch einzulegen, das Bundesverfassungsgericht um eine Stellungnahme gebeten. Dessen Präsident antwortete, es sei nicht unbedingt nötig, jetzt einzuschreiten. Wenn sich herausstellen sollte, dass das Straßburger-Urteil wirklich ein Problem für die Pressefreiheit werde, könne (und müsse) man gegebenenfalls in einem späteren Fall entsprechend tätig werden.
An einer Stelle ist “Bild” wirklich treffend. Chefredakteur Kai Diekmann hat für seinen Kommentar zum Thema die Überschrift gewählt:
In eigener Sache
Leider stellt sich heraus, dass er damit nicht sich und die anderen bunten Blätter meint, die zittern müssen, ob sie auch in Zukunft irrelevante, heimlich gemachte Bilder aus dem Privatleben von Prominenten veröffentlichen dürfen. Er meint die Bundesregierung, die er in der Sache für befangen hält.