Noch vor gut anderthalb Jahren hätte sich niemand gewundert, wenn Bild.de die obigen Sätze in einer “Bilder der Woche”-Rubrik untergebracht hätte. Schließlich war die Zusammenarbeit von Roncalli und Kelly Family, die derzeit fortgesetzt wird, vor anderthalb Jahren vielleicht tatsächlich sowas wie ein “Familien-Comeback”, mit Sicherheit aber so “neu” wie ihr Song “Flip a Coin”, derim Januar 2004 zum Start der ersten “Ronkelly”-Tournee veröffentlicht wurde.
Über anderthalb Jahre später hingegen ergibt das, was da in der “Bilder der Woche”-Rubrik bei Bild.de steht, wenig Sinn.
Nachtrag, 12.11.2005:
Offenbar hatte auch der Comeback-Beauftragte von Bild.de ein Comeback. Jedenfalls wurde obiger Text mittlerweile korrigiert und lautet nun:
Die “Bild”-Zeitung berichtet ja gern mindestens zwei Mal — dann, wenn sie glaubt, etwas anprangern zu müssen, und dann, wenn “Bild” den Eindruck hat, die eigene Berichterstattung habe irgendeine Reaktion ausgelöst, was ja abundanpassiert…
Bei “Bild” sagt man:
Andererseits ist es schon seltsam: Da berichtete “Bild” am vergangenen Dienstag groß über eine Familie, der das Standesamt Frankfurt (Oder) verweigerte, ihren Sohn “Louis” zu nennen, und schrieb:
Und ebenfalls am Dienstag stand in der “Märkischen Oderzeitung” (MOZ) etwas ganz anderes — quasi das Gegenteil:
Aber natürlich hätte die “Bild”-Redaktion die Peinlichkeit mühelos aus der Welt schaffen können, in dem sie tags drauf z.B. eine entsprechende kleine Meldung nachgeschoben hätte (siehe Montage rechts), die den “Bild”-Lesern die aktuellen Entwicklungen mitgeteilt hätte — und gut.
Stattdessen hat man sich bei “Bild” am Mittwoch für eine ähnliche ganz andere Überschrift entschieden — nämlich diese:
Und nicht nur das. Obwohl die MOZ ja bereits am Dienstag (!) berichtet hatte, der Frankfurter Oberbürgermeister Martin Patzelt habe “gestern” – also bevor in “Bild” auch nur ein einziges Wort zu “Louis” stand – “sofort” dafür gesorgt, dass das Kind doch “Louis” heißen dürfe, behauptete “Bild” am Mittwoch (!) ungeniert:
“Patzelt (58) beendete gestern persönlich diesen Unfug.”
(Hervorhebung von uns.)
Eine glatte Lüge also, mit der auch wir diesen Unfug beenden.
Die “Bild”-Zeitung hat wieder keinen Fehler gemacht.
Sicher, sie hat am Donnerstag eine Meldung an die Nachrichtenagenturen gegeben, wonach der Beitrag zur Rentenversicherung 2007 um 0,8 Prozentpunkte angehoben wird, was AP, AFP und dpa daraufhin gegen 20.30 Uhr berichteten.
Und nachdem die CDU diese Meldung dementierte, hat “Bild” die Behauptung rund eine Stunde später wieder zurückgezogen.
Dieses lustige Foto zeigt Bild.de heute über einer Geschichte, die von sogenannten “Flitzern” erzählt, die dem Verein Hansa Rostock 20.000 Euro Schadenersatz zahlen müssen, weil sie bei einem Bundesligaspiel am 25. Oktober 2003 auf das Spielfeld gelaufen waren.
Im Text heißt es:
Drei Flitzer, die im Bundesligaspiel gegen Hertha BSC auf den Rasen des Ostseestadions tobten, müssen 20.000 Euro zahlen.
Da fragt man sich, warum auf dem Foto im Hintergrund ein Schalke-04-Transparent hängt. Und warum der Torwart, der am linken Bildrand zu sehen ist, ein Schalke-Trikot trägt und Schalke-Torwart Frank Rost so verdammt ähnlich sieht. Und man denkt sich möglicherweise, dass Bild.de sich im Spiel geirrt hat. Wäre ja möglich.
Stimmt aber gar nicht. Die drei verurteilten Flitzer liefen tatsächlich beim Spiel Hansa Rostock gegen Hertha BSC auf den Rasen. Nur waren das ganz andere Flitzer — und sie waren nicht mal nackt.
Aber vielleicht meint man bei Bild.de ja, mit dem Einleitungssatz schon deutlich gemacht zu haben, dass es sich bloß um ein Symbolfoto handelt:
Egal ob nackt oder bekleidet…
Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Tobias J.
Nachtrag, 15.05 Uhr:
Das von Bild.de abgebildete Foto stammt übrigens aus dem Spiel Schalke 04 gegen den FC Fulham, das im Juli dieses Jahres im österreichischen Kapfenberg ausgetragen wurde. Und es zeigt “drei englische Flitzer”, wie Bild.de damals wusste.
“‘In Deutschland gilt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das bestimmt, daß Bilder grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden können.’ Folge: Wer das mißachtet, kann im schlimmsten Fall sogar im Knast landen!”
SogarGesetzestexte zitiert Bild.de herbei. Und weil man das mit der “Einwilligung” nicht pauschal sagen kann, fügt Bild.de hinzu:
“Doch es gibt Ausnahmen! Promis, die bei einer Veranstaltung auftreten, müssen z.B. nicht um Erlaubnis gefragt werden.”
An anderer Stelle heißt es zum Thema “Promis knipsen” dann noch einschränkend, dass auch ein Prominenter als “Person der Zeitgeschichte”, wenn er “privat unterwegs” ist, ein “Recht auf Privatsphäre” habe. “Folge: Sie dürfen ihn nicht ohne weiteres ablichten”, so Bild.de.
(Naja, vielleicht wirkt die Formulierung “ohne weiteres” hier ein wenig schwammig, weil ein im Hause “Bild” ungern gesehenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Frage der fotografierten Privatsphäre von Prominenten noch viel strikter regelt als KunstUrhG und Bild.de.)
Und selbstverständlich gilt all das, was Bild.de zu berichten weiß, nicht nur für private Internetseiten, sondern — nur so als Beispiel — auch für Boulevardzeitungen.
Und deshalb nun zu etwas komplett anderem. Ein paar Klicks weiter zeigt Bild.de ein Foto, das sich ebenfalls auf Seite 22 der heutigen “Bild”-Zeitung findet. Es ist ein unscharfes Paparazzi-Foto von Kate Moss, das die britische Boulevardzeitung “Mirror” bereits am Montag exklusiv druckte. “Bild” schreibt dazu:
“Ibiza, 22 Grad, Kate Moss (31) aalt sich auf ihrer Veranda. Läßt sich durchkneten. Eine Oben-Ohne-Massage.”
Und für alle, die sich angesichts einer barbusigen Moss lieber die Augen zuhalten, wird Bild.de noch deutlicher:
“Ein Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda offenbart: Bei Temperaturen um frühlingshafte 20 Grad ragen Kates knackige Hingucker keck in die ibizenkisch laue Luft. Das Model sitzt lässig, nur im Bikini-Höschen, auf einer Liege. Der Masseur setzt zur gründlichen Durchwalkung an.”
Die Verbreitung solcher Fotos ist — insbesondere in Boulevardmedien — keine Seltenheit. Verboten ist der “Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda” (und den Busen) von Kate Moss ohne deren Einwilligung trotzdem. Eine solche Einwilligung aber hat Moss nach Auskunft ihrer Agentur Storm Models nie erteilt. Und fragt man zur Sicherheit auch noch Stuart Higgins, den Krisenmanager von Kate Moss, antwortet er:
Das ist ein merkwürdiger Satz, der heute in “Bild” über Nachrichtensprecherinnen steht:
Und wir sehen: Nicht nur Dekolletés, sondern auch Blazer und Blüschen können Quote machen.
Aber wir fürchten, auch nach längerem Nachdenken nicht zu verstehen, was “Bild” uns damit eigentlich sagen will. Deshalb widmen wir uns lieber dem Absatz davor. “Bild” ist offenbar ganz angetan von der Nachrichtenmoderatorin Kay-Sölve Richter, die gerade von RTL und n-tv zum ZDF gewechselt ist, und schreibt bei der Gelgenheit:
Dabei ist es noch gar nicht so lange her, daß Frauen in den wichtigen Nachrichtensendungen in Deutschland nur am Rande vorkamen. Die großen Namen — das waren Männer: Karl-Heinz Köpcke, Hanns Joachim Friedrichs, Werner Veigel. Erst Dagmar Berghoff und später Sabine Christiansen zeigten den TV-Bossen: Wir können’s (mindestens) genauso gut.
Genau. Im Fall von Dagmar Berghoff bedeutet “gar nicht so lange” 29 Jahre, damals war die süße Kay-Sölve Richter ganze zwei. Und schon drei Jahre vor Richters Geburt kam Wibke Bruhns in der ZDF-Nachrichtensendung “heute” nicht nur am Rande vor, sondern moderierte sie einfach.
Es war ein Versehen. Also, genau genommen, waren es drei Versehen. Dreimal innerhalb einer Woche hat “Bild” Fotos von der kleinen Tochter der “Todes-Mutter”, die neun ihrer Kinder getötet haben soll, gezeigt, ohne das Gesicht des kleinen Kindes zu verfremden. Jedesmal versehentlich.
So lautet jedenfalls die Erklärung von “Bild” für ihre Berichterstattung, aufgrund derer wir am 16. August eine Beschwerde beim Presserat eingereicht hatten. Genau sechs Wochen, nachdem der Presserat entschieden hat, “Bild” dafür nicht zu rügen, aber zu missbilligen*, erhielten wir gestern die Begründung dieser Entscheidung.
Darin heißt es:
Die Rechtsabteilung des Axel Springer Verlages weist den Vorwurf, BILD zeige mit “großer Konsequenz” immer wieder Fotos von der einjährigen Elisabeth, zurück. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurde ca. 15 Mal berichtet. Während die Fotos in den Veröffentlichungen zwischen dem 03.08. und 26.08.2005 entsprechend verfremdet wurden, war der Abdruck am 09.08.2005 so nicht beabsichtigt. Es handele sich um einen “Ausreißer”, den der Verlag nicht rechtfertigen will.
In den Ausgaben vom 10. und 11.08.2005 [gemeint ist offenbar 15.08.2005, Anm. von uns] erschien ein Bild, das die Mutter mit Elisabeth kurz nach der Geburt des Babys zeigt. Das Kind trägt eine Mütze und ist unscharf im Profil zu erkennen. Obwohl dieses Foto bereits mehrfach zuvor verfremdet gedruckt worden sei, sei diese Verfremdung in den genannten zwei Ausgaben unterblieben. “Das Gesicht der kleinen Elisabeth ist auf dem Bild so unscharf, dass der Layouter offenbar nicht erkannte, dass er die unverfremdete Version des Fotos auf die Seite geladen hat.”
Der Verlag weist darauf hin, dass die verfremdete Version des Fotos auch im Redaktionssystem stehe, da diese Version zuvor bereits mehrfach gedruckt worden sei. Der Verlag hat den Vorfall zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkerhrungen vor dem Einladen von unverfremdeten Bildern zu verstärken.
Was den “Ausreißer” vom 09.08. angeht, sieht der Presserat in dem Abdruck des Fotos tatsächlich einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex in Verbindung mit den Richtlinien 8.1 und 8.3. Dadurch, dass “Bild” gleich zweimal das andere Foto unverfremdet druckte, habe die Zeitung aber nicht gegen den Pressekodex verstoßen. Warum nicht? Weil es “irrtümlich” geschah. Bei den übrigen Beiträgen habe “Bild” eine “entsprechende Anonymisierung” vorgenommen, so der Presserat. Er entschied sich deshalb, “Bild” nicht zu rügen, sondern nur zu missbilligen.
*) Eine Missbilligung durch den Presserat ist für die missbilligte Zeitung folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” den Zeitungen allerdings, die Missbilligungen abzudrucken — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”.
Eine Rüge durch den Presserat ist für die gerügte Zeitung ebenfalls folgenlos. Die gerügte Zeitung ist zwar laut Pressekodex “verpflichtet”, die Rüge abzudrucken. Tut sie das nicht, verstößt sie damit aber nur gegen den Pressekodex, wofür sie gerügt werden könnte, was sie abdrucken müsste und so weiter und so fort.
Heute beschäftigen wir uns mit Symbolen. Symbole sind eine feine Sache, weil man damit komplexe Dinge so ausdrücken kann, so dass sie auf der ganzen Welt verstanden werden.
Okay, nicht unbedingt von jedem, und das ist das Problem von Symbolen.
Dieses hier rechts zum Beispiel. Bild.de hält es für das Symbol für Weiblichkeit.
Außer für Männlichkeit steht der Kreis mit dem Pfeil übrigens auch für Mars und für Eisen und unter anderem in Schweden für die Stahlindustrie, und deshalb wählte sich die schwedische Automarke Volvo das Symbol für ihr eigenes Logo und schmückte damit schon vor fast 80 Jahren den Kühlergrill ihrer Modelle. In der ein oder anderen Form tut es das bis heute bei allen Volvos.
Und deshalb ist das, was Bild.de heute unter der Überschrift “Alle Bilder, alle Infos zur wahrscheinlich schnellsten Zigarre der Welt” über den neuen Volvo T6 Roadster schreibt, ganz besonders großer Unsinn:
Danke an Andreas U. für den Hinweis!
Nachtrag, 9. November, 10.50 Uhr: Der Männerbeauftragte von Bild.de ist zum Dienst erschienen und hat den Text ändern lassen:
Vor kurzem sagte uns Edda Fels, die Sprecherin der Axel Springer AG: Die Pflicht, redaktionelle und werbliche Texte zu trennen, gelte auch für Bild.de. Und als eine Maßnahme, um sie besser zu erfüllen, würden Mitarbeiter von Bild.de seit einiger Zeit nur noch entweder journalistische oder werbliche Texte schreiben.
Dann wüssten wir gerne, in welche Kategorie die (uns einschlägigbekannte) Mitarbeiterin Nicole Geiger fällt. Im Lebenslauf auf ihrer Homepage nennt sie sich “selbständige Journalistin”, und das, was sie aktuell für Bild.de geschrieben hat und in diesem Augenblick sogar Aufmacher auf der Startseite ist, sieht tatsächlich danach aus:
Der zugehörige Artikel wiederholt die Forderung des designierten Wirtschaftsministers Glos aus der “Bild am Sonntag”, in Deutschland Urlaub zu machen, und behauptet: “Bild.T-Online hat für Sie die 10 schönsten Reiseziele in Deutschland zusammengestellt.”
Wer sich dann aber durch die empfohlenen Ziele klickt, erfährt nicht nur, dass das Berliner Nachtleben “einzigartig” ist, die Lage von Schloss Neuschwanstein “einmalig” und das Wetter von Sylt “traumhaft”, sondern findet auch zu jedem Reiseziel einen Link mit passendem Reiseangebot und dem Satz: “Hier gleich buchen”.
Anscheinend hatte aber nur ein einziges Unternehmen interessante Angebote für Deutschland-Reisen. Sämtliche zehn Empfehlungen führen zum Bild.de-Partner TUI; keine einzige zu einem anderen Reiseveranstalter. Wenn die Bild.de-Leser hier fleißig klicken und buchen, hilft das vielleicht ein bisschen der deutschen Wirtschaft und Herrn Glos, ganz sicher aber TUI und Bild.de.
Der Bild.de-Artikel über ein Ehepaar, das “jetzt die lustigsten Schreiben an eine Hamburger Versicherung gesammelt und in zwei Büchern veröffentlicht” haben soll, trägt das Datum vom vergangenen Freitag.