Archiv für Dezember 2nd, 2004

Über Zweifel erhaben


Es dürfte nicht gerade angenehm sein, von “Bild” als “Egoist” oder “Prozeßhansel” bezeichnet zu werden oder folgenden Satz über sich in der Zeitung zu lesen:

Viele Deutsche schalten nur noch auf stur, denken bloß an sich und nicht an die Allgemeinheit. Einer von ihnen: Cord Quast (54), Obstbauer bei Hamburg. Er boykottiert den Industriestandort Deutschland, verzichtet sogar auf 2,3 Millionen Euro!

Um die Sache nicht noch komplizierter zu machen, als sie ohnehin schon ist, lassen wir mal bei Seite, dass “Bild” in ihrer Hamburg-Ausgabe schon seit Wochen hin und wieder in wenig vorteilhafter Weise über “Airbus-Gegner” berichtet (Nur diese Schlagzeile vom 25. Oktober sei hier beispielhaft erwähnt: “Spielt die Airbus-Gegnerin Quast ein falsches Spiel? Angeblich möchte sie nur die Natur bewahren, verschandelt die Umwelt aber mit Windrädern”)

Kümmern wir uns mal um den aktuellen Fall: Cord Quast gehört ein Grundstück, das der Flugzeughersteller Airbus für den Ausbau seiner Startbahn am Werk in Finkenwerder braucht. Und das möchte er nicht verkaufen. Dass Quast bei seinem “Boykott” sogar das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) auf seiner Seite hat, weiß “Bild” zwar, findet aber, das “Urteil” sage “viel darüber aus, warum es in unserem Land nicht mehr vorwärts geht.”

Und vielleicht hätte “Bild” damit ja sogar ein wenig Recht, wenn es denn tatsächlich so sicher wäre, dass mit diesem Startbahnausbau 4000 Arbeitsplätze geschaffen würden. Wenn also dieser Satz, im vorletzten Absatz des “Bild”-Artikels tatsächlich stimmen würde:

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht bestätigte den einstweiligen Baustop für die Startbahn. Begründung: Das Projekt sei “nicht gemeinnützig”. Das Recht der Bauern auf ihr Land habe Vorrang vor neuen Arbeitsplätzen.

Wer sich allerdings die Presseerklärung zum Beschluss des OVG (oder besser noch, den Beschluss selbst) gewissenhaft und vorurteilsfrei durchliest, der wird feststellen, dass das OVG keineswegs der Meinung ist, dass neue Arbeitsplätze hinter dem Recht der Bauern auf Eigentum an ihrem Land zurückstehen müssen. Das OVG erkennt sogar implizit das Gegenteil an, wie man der Pressemitteilung – auch wenn sie etwas kompliziert ist – entnehmen kann:

Im Planfeststellungsverfahren habe die Behörde nicht hinreichend geklärt, welche konkreten Schritte (…) es erforderten, die Start- und Landebahn (…) zu verlängern. Auch habe die Behörde nicht geklärt, ob und in welchem Umfang sich nachteilige Folgen für die Arbeitsplätze am Standort Finkenwerder und die technische Kompetenz der Mitarbeiter ergeben, (…) und ob die Begründung von Airbus für die Verlängerung sachlich gerechtfertigt sei (…).

Man könnte also zusammenfassend sagen, dass das OVG den Landebahn-Ausbau gestoppt hat, weil es zum Einen Zweifel daran hat, dass dadurch tatsächlich die vom Hamburger Senat erhofften, von Airbus in Aussicht gestellten und von “Bild” behaupteten 4000 Arbeitsplätze entstehen. Und weil es zum Anderen Zweifel daran hat, dass der Landebahn-Ausbau überhaupt notwendig ist.

“Bild” hingegen hat offenbar keine Zweifel, dass der “Prozeßhansel” Cord Quast derjenige ist, der bloß an sich denkt und nicht an die Allgemeinheit.

“Bild” entwürdigt und verletzt

Aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Deutschen Presserats (Hervorhebungen von uns):

“(…) Öffentlich gerügt wurde die Berichterstattung der ‘Bild’-Zeitung über die Schauspielerin Sibel Kekilli. Die Zeitung hatte nach der Verleihung des Goldenen Bären mehrfach über die Vergangenheit der Schauspielerin berichtet, die vor ihrer Rolle in dem ausgezeichneten Film ‘Gegen Die Wand’ in Pornofilmen mitgespielt hat. Natürlich kann über die Vergangenheit einer Schauspielerin berichtet werden. Dabei ist aber zu beachten, dass in der Berichterstattung die Persönlichkeit der Betroffenen nicht mit den Rollen, die sie gespielt hat, identifiziert wird. Der Beschwerdeausschuss ist der Überzeugung, dass die Berichterstattung über Sibel Kekilli insbesondere durch die Kombination von Text und Bild diese Grenze deutlich überschreitet. Solche Berichterstattung entwürdigt nach Meinung des Ausschusses die Betroffene und verletzt damit die in Ziffer 1 des Pressekodex geforderte Wahrung der Menschenwürde:

Ziffer 1:
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.”

PS: Laut Pressekodex (Ziffer 16) entspricht es ” fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.” In der Richtlinie zu Ziffer 16 heißt es außerem: “Für das betroffene Publikationsorgan gilt: Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.”

(Weitere Texte zum Thema: “Bild” verletzt Menschenwürde, “Bild” versteht Rüge nicht, Sensation: “Bild” druckt Kekilli-Rüge, Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)

“Exklusiv”

Ja, Exklusivität ist eine feine Sache: Da hat man was, das nicht jeder hat. Und nicht zuletzt im Journalismus ist Exklusivität ein geradezu exklusives Gut. Zu oft, ach, sind andere schneller, haben die besseren Kontakte oder einfach nur mehr Glück oder Geld. Weshalb, wenn irgendwer irgendwas exklusiv hat, auch gerne das Wort exklusiv dazugeschrieben wird. Und insofern ist es nicht mal gelogen, wenn am gestrigen Dienstag auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung (ungefähr so lang wie ein deutscher Durchschnittspenis) das Wörtchen exklusiv geschrieben stand: Denn das sog. “Schock-Video” der verstorbenen Prinzessin Diana, aus dem “Bild” auf ihrer gestrigen Titelseite gleich mehrere Standbilder und O-Töne abdruckte, darf mit Fug und Recht “exklusiv” genannt werden – allerdings nicht (wie die “Bild”-Titelseitengestaltung den Eindruck erwecken könnte) von “Bild”, sondern vom US-Sender NBC, der es am Montagabend (Ortszeit) weltexklusiv ausgestrahlt hatte…