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Es gibt kein richtiges Zitat im falschen

Die Online-Ausgabe der “Bild”-Zeitung berichtet heute recht ausführlich über die gestrige Abschlussshow von “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!” Vor allem über Giulia Siegels Auftritt dort, die gemeinsam mit der Kandidatin Gundis Zambo den Moderatoren Dirk Bach und Sonja Zietlow Rede und Antwort stehen musste:

"Die wahre Schlange ist Gundis gewesen"

Und am Ende des Artikels schreibt Bild.de:

Moderator Dirk Bach schoss später noch einmal scharf gegen Giulia Siegel: “Schade, dass Giulia jetzt weg ist. Ich hätte gerne noch mit ihr über Wahrnehmungsstörungen gesprochen.”

Tatsächlich sagte Bach aber:

“Ich hätte ihn gerne noch ein bisschen hier behalten und hätte mit ihm über Wahrnehmungsstörungen gesprochen.”

Es ging um Peter Bond, nicht um Giulia Siegel.

Aber Schwamm drüber. So ein falsches Zitat, das kann schon mal passieren. Zumal man sich ebensogut vorstellen kann, dass Bach dasselbe auch über Siegel sagen würde…

… insbesondere, da sich etwas früher in der Sendung [ab 18’45”] ein (für RTL-Zuschauer sicher überraschender) interessanter kleiner Wortwechsel zwischen Dirk Bach und Giulia Siegel ergeben hatte, der nicht bei Bild.de auftaucht. Es ging um die Darstellung Siegels durch die Dschungelshow-Macher:

Dirk Bach: Du hast eben gesagt, die “Bild”-Zeitung hätte das irgendwie richtig gestellt…

Giulia Siegel: Die “Bild”-Zeitung hat ganz genau geschrieben, was ich zum Thema Banane gesagt habe…

Bach: Da wär’ ich vorsichtig. Die “Bild”-Zeitung hat, glaub’ ich, noch nie ganz genau geschrieben, was die Wahrheit ist…

Siegel: Aber das Zitat hat sie richtig geschrieben…

Bach: Oh, darauf vertrau’ besser nicht, das könnte wieder zurück schlagen…

Siegel: Ich hab’s ja durchgelesen, und es war richtig geschrieben.

Bach: Ach, man sollte das gar nicht erst lesen.

Mit Dank an Laszlo J. für den sachdienlichen Hinweis.

Heute anonym XXII

Soweit wir das überblicken, nennen ausnahmslos alle Medien, die heute über das Urteil gegen den sogenannten Münchner “U-Bahn-Schubser” berichten, ihn entweder Ludwig D., Ludwig Joachim D. oder lassen seinen Namen gleich ganz weg.

Auch Bild.de nennt ihn Ludwig Joachim D., verfuhr allerdings mal wieder nach dem, insbesondere bei Anonymisierungen, äußerst fragwürdigen Prinzip “einmal ist keinmal” und nannte* seinen vollen Nachnamen:

*) Nachdem wir Bild.de auf den offenbar mangelhaften Schutz der Identität des Mannes aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir (wir kennen das) zwar keine Antwort, aber: Inzwischen heißt der Mann an der fraglichen Stelle nur noch “D.”

Mit Dank an Philipp E., Marcus F., Carsten F., Tobi, Tronx und Rüdiger T. für den sachdienlichen Hinweis.

Beihilfe zur Anzeige

Annett S. ist offenbar unzufrieden mit der deutschen Justiz. Da ist sie bekanntlich nicht die einzige. Auch die “Bild”-Zeitung findet im Allgemeinen, dass Richter und Staatsanwälte viel zu gnädig mit Straftätern oder Angeklagten sind.

Insofern ist es nicht überraschend, dass “Bild” Annett S. heute ordentlich Platz im Blatt einräumt. Denn:

Endlich eine Mutter, die sich gegen die lasche Justiz wehrt!

Annett S. hat nämlich einen Staatsanwalt angezeigt, der “keinen neuen Haftbefehl” gegen einen Angeklagten beantragt hatte. Der Mann wurde laut “Bild” im Jahr 2006 wegen sexuellen Missbrauchs der Tochter von Annett S. zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er ging in Berufung. Und weil der Staatsanwalt davon ausging, dass keine Fluchtgefahr bestehe, wie er Annett S. laut “Bild” schrieb, beantragte er keinen Haftbefehl.

Nun ist der Mann aber möglicherweise doch geflohen. Jedenfalls “konnte er in der Türkei untertauchen”, wie “Bild” schreibt.

Laut “Bild” sagte die “wütende Mutter” über den Staatsanwalt:

“Er ist verantwortlich, dass meine Tochter seit drei Jahren leidet. Ich zeige ihn wegen Beihilfe zur Flucht und Behinderung polizeilicher Ermittlungen an.”

Dass es “Beihilfe zur Flucht” und “Behinderung polizeilicher Ermittlungen” im deutschen Strafgesetzbuch nicht gibt, hat offenbar niemand bei “Bild” der Mutter erzählt.

Aber es ist im Grunde auch egal, was die Mutter glaubt, weshalb sie den Staatsanwalt angezeigt hat. Ein anderer Staatsanwalt wird prüfen müssen, ob der Angezeigte möglicherweise einen Straftatbestand erfüllt haben könnte. Strafvereitelung im Amt etwa.

Indes hätte er dafür, so steht es im Gesetz, “absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt” haben müssen, dass der Angeklagte “wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft” wird. Laienhaft ausgedrückt, hätte der Staatsanwalt also mindestens wissen müssen, dass der Mann plant, sich in die Türkei abzusetzen. Das ist selbst nach Lektüre des “Bild”-Artikels unwahrscheinlich. Denn “Bild” liefert keine Anhaltspunkte für einen solch unerhörten Verdacht. Im Gegenteil. “Bild” schreibt über die Einschätzung des Staatsanwalts zur Fluchtgefahr:

EIN IRRTUM!

Insofern hätte man sich bei “Bild” vielleicht mal die Frage stellen sollen, ob es eigentlich sinnvoll ist, einer nachvollziehbarerweise wütenden Frau eine Plattform zu geben, nur weil sie dieselben dumpfen Vorurteile gegen die Justiz hegt wie “Bild” – und damit womöglich andere Menschen dazu zu animieren, die Justiz mit offenbar unsinnigen Anzeigen zu beschäftigen, weil sich jemand geirrt hat.

Ganz zu schweigen davon, was es für “Bild” bedeuten würde, wenn Irren strafbar wäre.

Mit Dank an Sebastian C. für den sachdienlichen Hinweis.

18-Uhr-Prognose immer früher

Sonntags an einem Wahltag, pünktlich um 18 Uhr, nach Schließung der Wahllokale, kommt bekanntlich die 18-Uhr-Prognose. Da gibt es endlich Zahlen, die einen ersten Hinweis geben, wie die jeweilige Wahl ausgegangen sein könnte. Vorher nicht. Jedenfalls meistens.

Bei der Bundestagswahl 1998 allerdings hatte der Sender RTL bereits 37 Sekunden vor 18.00 Uhr die erste Wahlprognose (die auf Wähler-Befragungen nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen beruht) veröffentlicht. 37 Sekunden. Das ZDF kritisierte RTL damals scharf und warf dem Sender vor, er versuche bewusst, “seine Einschaltquoten zu erhöhen”, wie die “Berliner Zeitung” berichtete. RTL sprach von einem Versehen.

Vier Jahre später, bei der Bundestagswahl 2002, veröffentlichte das ZDF die erste Wahlprognose bereits zwei Minuten vor 18 Uhr auf seiner Internetseite, wie das “Handelsblatt” damals dokumentierte. Das ZDF sprach von einem Versehen.

Es gibt einen guten Grund, dass die 18-Uhr-Prognose nicht 17.47-Uhr-Prognose heißt: Wähler, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben, sollen in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst werden, und es soll verhindert werden, dass sie taktisch wählen — der Grundsatz der Gleichheit der Wahl würde verletzt.

Und das ist keine Verpflichtung, die sich die Medien selbst auferlegt haben, sondern das steht im Bundeswahlgesetz und in den Wahlgesetzen der Länder. Im Hessischen Wahlgesetz beispielsweise:

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.

Bild.de veröffentlichte gestern trotzdem vor Schließung der Wahllokale die erste Prognose der Hessen-Wahl. Nicht 37 Sekunden und auch nicht zwei Minuten, sondern etwa eine Viertelstunde vor 18 Uhr:

Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen “vor Ablauf der Wahlzeit” handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Mit Dank an B., Lukio, Dorin P. und Mario auch für die Screenshots.

Nachtrag, 21.1.2009: Wie Dorin Popa im Tivoli-Blog berichtet, geht der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel der Sache nach. Hannappel bestätigte uns gegenüber, dass er die “Bild”-Chefredaktion zu einer Stellungnahme bezüglich der Veröffentlichung der “1. Prognose” aufgefordert hat. Das Tivoli-Blog fragt sich und andere außerdem, wo genau die Zahlen von Bild.de eigentlich herkommen könnten. Weder bei der Forschungsgruppe Wahlen, noch bei infratest dimap, weiß man Antwort.

Nachtrag, 22.1.2009: Das Tivoli-Blog hat noch ein bisschen herumgefragt und herausgefunden, dass in den Parteien die ersten Prognosen der Wahlnachfrage bereits am frühen Nachmittag kursieren sollen. Desweiteren zitiert das Blog “Matthias Jung von der Forschungsgruppe Wahlen (ZDF)” dahingehend, dass es “gegen 17 Uhr an weniger als eine Handvoll Journalisten, mit denen wir eine langjährige Zusammenarbeit pflegen und wo wir sicher sein können, dass eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist, eine qualitative Einschätzung des zu erwartenden Ergebnisses [gibt]. Diese dienen aber nicht dazu, eine Prognose frühzeitig drucken zu können, sondern lediglich um sicherzustellen, dass der zu schreibende Kommentar etwas mit dem wirklichen Ergebnis zu tun hat.”

“Bild” lässt Lierhaus keine Ruhe

Es ist nicht so, dass die Mitteilung, die die ARD vergangenen Mittwoch über Monica Lierhaus herausgab, irgendwas an Deutlichkeit vermissen ließ:

Monica Lierhaus ist ernsthaft erkrankt. Sie musste sich Anfang des Jahres einer Operation unterziehen und liegt zurzeit im künstlichen Koma.

Volker Herres, Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen: “(…) Was sie im Moment am dringendsten braucht, ist Ruhe. Ich appelliere daher an alle Medien, ihre Privatsphäre zu respektieren und von journalistischen Nachfragen bei Freunden, Verwandten und in ihrem Umfeld abzusehen.”

Wie sueddeutsche.de jedoch heute berichtet, sandte Lierhaus’ Anwalt “eine Stunde nach der ARD-Meldung” auch nochmal ein Fax an die Medien:

Da forderten die Juristen “im Auftrag unserer Mandantin” auf, “Recherche und Berichterstattung über die Erkrankung zu unterlassen” – das gehöre zum “innersten Bereich der Privatsphäre”.

Es ist nicht davon auszugehen, dass ausgerechnet die “Bild”-Redaktion dieses Fax nicht erhielt. Doch es hat, genau wie die ARD-Mitteilung, den Haken, dass darin keinerlei Antwort auf die naheliegende Frage gegeben wird, woran Lierhaus erkrankt ist. “Bild” reichte das am Donnerstag sehr groß auf der Titelseite nach und nannte dort erste Details, die bislang zwar offiziell nicht bestätigt, dafür aber von vielen anderen Medien verbreitet wurden.

Doch heute wird “Bild” noch genauer. Im folgenden ein Ausriss aus dem “Bild”-Text, in dem wir alle Stellen geschwärzt haben, die Informationen enthalten, die über das hinaus gehen, was die ARD in ihrer Mitteilung preis gab:

Überraschend ist es freilich nicht, dass “Bild” sich über die Wünsche von Monika Lierhaus hinwegsetzt.

“Bild” ist jedoch nicht das einzige Medium, das mehr über Lierhaus’ Erkrankung berichtet, als sie möchte. Sowohl die “Hamburger Morgenpost” als auch der “Berliner Kurier” hatten bereits gestern über dieselben ersten Details berichtet wie “Bild”.

Doch selbst die “Bild”-Berichterstattung erscheint zurückhaltend im Vergleich zu dem, was die “WAZ” heute veranstaltet. Die versteigt sich in wildeste Spekulationen (“Über die Gründe konnte […] nur spekuliert werden”, “Spekuliert wird jedoch”), befragt unbeteiligte Experten über verschiedene Krankheitsbilder im Allgemeinen und zieht Schlüsse, die mit pseudo-journalistischen Satzbausteinen wie “die Fakten sprechen eher für” oder “nach bisherigen Erkenntnissen” garniert sind, um zu verschleiern, dass die “WAZ” genau das nicht hat: Fakten und Erkenntnisse. Bereinigt um alles andere sieht der Artikel dann so aus:

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

“Bild” und “B.Z.” wollen Klar weiter zeigen

Der Axel Springer Verlag wehrt sich. Nachdem das Berliner Landgericht “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagt hat, aktuelle Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen (wir berichteten), hat die “B.Z.” gestern Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Und auch die “Bild”-Zeitung will heute einen entsprechenden Widerspruch einlegen.

In einer Pressemitteilung der “B.Z.” von gestern heißt es:

Die B.Z. hatte bei ihrer Abwägung dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Resozialisierungsinteresse von Christian Klar eingeräumt. B.Z.-Chefredakteur Peter Huth: “Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger.” B.Z.-Anwalt Jan Hegemann: “Das Foto zeigt ein zeitgeschichtliches Ereignis: Klar verlässt das Berliner Ensemble – ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren.”

Zudem präsentierte die “B.Z.” ihren Lesern in der gestrigen Ausgabe “zahlreiche Chefredakteure, Journalisten und Politiker”, die sich “hinter die B.Z.” stellen und “mit Unverständnis auf das Verbot des Landgerichts Berlin” reagieren würden.

Neben dem FDP-Politiker Max Stadler und dem Sprecher des Deutschen Journalisten Verbands sind das:

  • Sven Gösmann, den die “B.Z.” als “Chefredakteur ‘Rheinische Post'” bezeichnet, und der vorher Politik-Chef der “Bild”-Zeitung war.
  • Bettina Röhl, die die “B.Z.” als “Publizistin” bezeichnet, und die zudem die Tochter von Ulrike Meinhof ist, für Welt.de bloggt und der die “Zeit” mal “radikal verengte Weltbilder” vorwarf.
  • Wolfram Weimer, den die “B.Z.” als “Herausgeber und Chefredakteur des Politmagazins ‘Cicero'” bezeichnet, und der mal Chefredakteur von “Welt” und “Berliner Morgenpost” war.
  • Hans-Hermann Tiedje, den die “B.Z.” als “Medienmanager” bezeichnet, und der früher mal Chefredakteur der “Bild”-Zeitung war.
  • Und Helmut Markwort.

Laut der Nachrichtenagentur ddp reagierte Klars Anwalt indes “verständnislos auf die Widersprüche”:

Das Landgericht habe die Verfügungen auf der Grundlage eben jener Argumente erlassen, die von den beiden Boulevardblättern nun in den Widersprüchen erneut angeführt würden. Er halte die Argumente für rechtsfern, da die Pressefreiheit nie gefährdet gewesen sei.

“Herr Klar hat sich nicht dagegen verwahrt, dass über sein Praktikum beim Theater berichtet wird”, sagte Eisenberg. Es sei für die Öffentlichkeit allerdings unerheblich, wie er dabei aussehe. Zudem verliere die Begründung, dass Klar für ein staatlich subventioniertes Theater arbeiten sollte dadurch an Bedeutung, dass das Praktikum unentgeltlich erfolgen sollte.

(Wird ziemlich sicher fortgesetzt…)

Nachtrag, 20.35 Uhr: Auf Bild.de, wo bis heute nachmittag noch eines der aktuellen “B.Z. Exklusiv-Fotos” (Bild.de) einen dazugehörigen Artikel illustrierte (“Hier spaziert RAF-Terrorist Christian Klar (56) durch die Hauptstadt…”), wurde das Paparazzi-Foto inzwischen gegen ein Archivbild von 1992 ausgetauscht.

Kurz korrigiert (490)

Zunächst zu “Spiegel Online”:

Aufregung über einen Polizeieinsatz in Duisburg: Ein Student wollte Solidarität mit Israel zeigen, hängte während einer Demo gegen den Gaza-Krieg [Israel-]Fahnen vor die Wohnung – da traten Beamte seine Tür ein und entfernten die Flaggen. Jetzt bittet der Polizeichef um Entschuldigung, die Empörung ist groß.

Das ist der Anfang eines Artikels von gestern über eine Demonstration vom vergangenen Samstag in Duisburg. Das ist das Ende des Artikels:

Anmerkung der Redaktion: Durch einen Bearbeitungsfehler war in einer früheren Version dieses Artikels im Teaser von einer Palästinenser-Demonstration die Rede. Veranstalter war aber die deutsch-türkische Organisation Milli Görüs.*

Und das hier steht heute auf Seite 1 der “Bild”-Zeitung:

"Polizei-Skandal um Israel-Flagge" "Während einer Palästinenser-Kundgebung mit 10.000 Teilnehmern am Samstag (...)"

Bei Bild.de sieht das in einem Artikel von gestern sogar so aus:

"Bei Palästinenser-Demo: Polizei-Skandal um Israel-Flagge" "Es waren beängstigende Szenen! Ein aufgebrachter Mob palästinensischer Demonstranten (...)"

Ein Korrektur-Hinweis wie bei “Spiegel Online” fehlt hier bislang.

Mit Dank an Bene F. für den sachdienlichen Hinweis.

*) Milli Görüs wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

“B.Z.” darf Christian Klar nicht zeigen

Vergangenen Samstag, als die “B.Z.” am zweiten Tag in Folge aktuelle Paparazzi-Fotos von Christian Klar veröffentlichte (die am selben Tag auch auf der “Bild”-Titelseite zu sehen waren), zitierte die “B.Z.” auch ihren “B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann (wir berichteten):

"Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig."

Das Landgericht Berlin ist sich dessen indes offenbar weit weniger sicher als der “B.Z.”-Anwalt und hat der “B.Z.” erstmal, wie bereits erwartet, untersagt, Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen. Wie uns das Gericht auf Anfrage sagt, wurde heute eine einstweilige Verfügung erlassen. Klars Anwalt Johannes Eisenberg teilt dazu mit:

Das Landgericht Berlin hat heute auf Antrag von Herrn Klar der “B.Z.” verboten,

“Bildnisse zu verbreiten, die Christian Klar zeigen im Zusammenhang mit einem Besuch des BE [Berliner Ensemble], wie in BZ vom 9. 1. 2009, Titelseite und S.6 und 7 geschehen.”

Herr Klar tritt jeglicher Fertigung und Verbreitung aktueller Bilder entgegen und macht sein Recht am eigenen Bilde geltend.

Diese Unterlassungsverfügung gilt nur gegen die “B.Z.” Von rechtlichen Schritten gegen die “B.Z.”-Schwester-Zeitung “Bild”, die, wie gesagt, ebenfalls die “verbotenen” Fotos von Klar veröffentlicht hatte, ist dem Gericht (noch) nichts bekannt.

Nachtrag, 13.1.2009: Auch “Bild” darf Christian Klar nicht zeigen. Wie uns eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage sagt, wurde heute auf Antrag von Klars Anwalt eine entsprechende Unterlassungsverfügung wegen der Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos vom vergangenen Samstag gegen die “Bild”-Zeitung erlassen.

Genauer, als die Polizei erlaubt

Kommen wir noch einmal zurück auf die beiden “Autodiebe”, denen n-tv ein “standesgemäßes Ende” bescheinigt hatte – allerdings in einem etwas anderen Zusammenhang.

Die “Bild”-Zeitung berichtete gestern nämlich in ziemlich großer Aufmachung in ihrer Berliner Ausgabe über denselben Fall:

"Zwei Einbrecher rasen in den Tod"

Der Artikel ist garniert mit diversen Fotos einer Drogerie (Polizeiauto vor der Drogerie, der aufgehebelte Rolladen der Drogerie, Blick in die Drogerie auf ein umgestürztes Regal). Und fast als wären sie dabei gewesen, berichten Jörg Bergmann und Matthias Lukaschewitsch, wie sich die Geschichte zugetragen haben soll:

Sie hatten es auf Parfumflacons, Scheren und Kosmetikartikel abgesehen – ein paar Minuten später waren die beiden Einbrecher tot!

0.15 Uhr. In die Drogerie “Rittmeier” in Blankenfelde (Teltow-Fläming) wird eingebrochen, die Diebe steigen durch ein Fenster an der Vorderseite des Ladens ein. Sie kippen ein Regal mit Parfumflaschen, Kosmetik und hochwertigen Scheren um. Sie breiten ein Laken aus, wollen die Sachen mitgehen lassen.

Eine Zeugin ruft die Polizei. Als die Täter die Sirenen hören, flüchten sie ohne Beute aus dem Laden. Sie steigen in einen Mercedes, den sie vor Wochen in Berlin geklaut hatten* – und geben Vollgas.

Das Ende ist bekannt: Beide Insassen des Mercedes sterben, als der Wagen gegen einen Baum prallt.

Und das ist auch so ziemlich das Einzige, was bisher sicher ist. Alles, was Bergmann und Lukaschewitsch sich da sonst noch so zusammenreimten und als Tatsachen darstellten, ist unbestätigt. Der Stand der Ermittlungen lässt sich im Grunde auch heute noch so zusammenfassen, wie die Nachrichtenagentur ddp am Sonntag schrieb:

Parallel zu dem Verkehrsunfall wurde bei der Polizei ein Einbruch in einen Laden in Blankenfelde gemeldet. Ein Zusammenhang zu dem Verkehrsunfall wird nicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei des Schutzbereiches Teltow-Fläming dauern an.

Es gibt allerdings Hinweise, nach denen die beiden Getöteten, anders als “Bild” schrieb, gar nicht selbst in der Drogerie waren, sondern womöglich zwei Komplizen dort abgesetzt hatten. Wie uns eine Polizei-Sprecherin bestätigt (und die Nachrichtenagentur dpa gestern berichtete), will eine Zeugin gesehen haben, wie aus dem später verunglückten Mercedes zwei Männer ausstiegen, deren Beschreibung nicht auf die Getöteten passt.

Wohl deswegen klingt das, was “Bild” gestern noch so genau zu wissen schien, in einem “Bild”-Artikel von heute denn auch sehr viel weniger präzise:

In ihrer Todesnacht waren die Brüder an einem Einbruch in einen Drogeriemarkt in Blankenfelde (Teltow-Fläming) beteiligt.

*) Tatsächlich war der Wagen entgegen einer ersten Pressemitteilung der Polizei doch nicht gestohlen gewesen.

Mit Dank für den Hinweis an Phil.

Topp, die Meldung gilt!

"Sender-Schlacht um Wetten dass..?"

So stand es gestern in der “Bild am Sonntag”. Und das mit der “Sender-Schlacht” ist sicher etwas übergeigt (tatsächlich kann man die neue RTL-Show nämlich auch ziemlich unbrisant finden, wie sich bei DWDL.de nachlesen lässt). Aber darum geht es gar nicht, sondern um das, was die Nachrichtenagentur AP daraus machte:

"RTL plant show wie Wetten dass...?"

Diese AP-Überschrift fasst in etwa den Nachrichtenwert der “BamS”-Geschichte zusammen. Doch AP verbreitete die “BamS”-Geschichte nicht nur mehr oder weniger unkritisch weiter, sondern auch noch falsch. In der AP-Meldung heißt es nämlich:

In der niederländischen Sendung von RTL4 war im November laut “Bild am Sonntag” schon Peter Siener zu sehen, der bei “Wetten dass…?” mit einem durch die Nase eingezogenen Wasserstrahl aus seiner Tränendrüse zehn Kerzen gelöscht hatte.

Und dieser Satz findet sich nun unter anderem bei Standard.at, bei Stern.de, bei der Netzeitung oder natürlich bei RP-Online. Auf Welt.de und bei Spiegel-Online sogar ohne Hinweis auf die Agentur AP.

Dabei hätte ein flüchtiger Blick in die “BamS” offenbart, dass die das gar nicht behauptet. Dort heißt es nämlich:

Im Februar 2004 lieferte Kandidat Peter Siener (35) einen der schrägsten Momente in der 27-jährigen “Wetten, dass..?”-Geschichte: Er löschte mit einem Wasserstrahl aus seiner Tränendrüse zehn Kerzen (…). Am 9. November 2008 sehen Millionen holländische Zuschauer dieselbe Wette in “Ik Wed Dat Ik Het Kann” – durchgeführt durch einen anderen Mann!
(Hervorhebung von uns)

Bei AP hat man das in der Aufregung um die “Sender-Schlacht” offenbar überlesen – und die anderen haben sich nicht mal die Mühe gemacht, das zu merken.

Aber bei AP scheint man in diesen besinnlichen Tagen ohnehin etwas zur Aufgeregtheit zu neigen. Vorgestern schrieb AP über den Fehlstart eines Flugzeugs in Denver:

Die Boeing 737 der Continental Airlines kam beim Beschleunigen von der Startbahn ab, stürzte in eine Schlucht und fing Feuer.

Auch diese AP-Meldung findet sich nun in diversen Medien, und zum Teil haben die “Schlucht” und das “stürzen” es sogar in die Überschrift geschafft (siehe Scrrenshots). Andere nennen die “Schlucht” hingegen wesentlich unaufgeregter “Graben” (oder auf Englisch: “ditch”) oder schreiben schlicht, die Maschine sei von der Startbahn abgekommen. Das scheint den Vorfall dann doch etwas präziser zu beschreiben.

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Sebastian M.

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