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Von wegen “nicht zu verwechseln”

Bild.de schreibt unter der Überschrift “Hier verpasst Mercedes dem SLC den letzten Schliff” über den “neuen Supersportwagen von Mercedes”:

Gut zu erkennen ist das feste Kunststoff-Dach des Flügeltürers. Der SLC, nicht zu verwechseln mit dem Mercedes-Flügeltürer Gullwing, wird nicht vor 2010 auf den Markt kommen.
Link nicht von uns

Doch der “Flügeltürer”, von dem Bild.de behauptet, er werde “wohl SLC” heißen, wird, soweit man weiß, kein “Flügeltürer” sein, nicht SLC, sondern “SL 65 AMG Black Series” heißen und voraussichtlich Ende 2008 auf den Markt kommen.

Und die Bild.de-Warnung, ihn nicht mit dem “Mercedes-Flügeltürer Gullwing” zu verwechseln, ist durchaus angebracht. Denn der wird möglicherweise SLC heißen, tatsächlich ein “Flügeltürer” sein und im Jahr 2010 auf den Markt kommen.

Das kann man übrigens auch auf Bild.de nachlesen.

Mit Dank an Stefan W. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 30.5.2008: Der KFZ-Sachverständige von Bild.de hat inzwischen das erste “Flügeltürer” aus dem Text gestrichen. Aber das muss wohl stilistische Gründe haben, denn der Rest ist unverändert.

Jetzt XVIII

Auf die “Bild”-Zeitung ist Verlass:

So steht’s in einem Text über Dima Bilan, den Sieger des diesjährigen Eurovision Song Contest. Und wie so oft, wenn die “Bild”-Zeitung schreibt, “jetzt” sei irgendwas irgendwo aufgetaucht, stimmt das (fast möchte man schreiben: natürlich) mal wieder nicht.

Die Bilder tauchen zurzeit allenfalls wieder vermehrt im Internet auf, "Fotos: INTERNET"so dass jetzt auch “Bild” davon Wind bekommen hat und sie abdruckt – übrigens mit einer lustigen Quellenangabe (siehe Ausriss). Denn spätestens nachdem Dima Bilan im Jahr 2006 beim Grand Prix teilnahm (und Zweiter wurde)… naja, Sie wissen schon

Mit Dank an Stephan B. und Stefan F. für den Hinweis.

Wie Gegendarstellung Wirbel wird

Es steht zwar nicht “Gegendarstellung” über einem “Bild”-Artikel von gestern, der sich mit dem Grünen-Justizexperten Benedikt Lux beschäftigt, aber eigentlich ist es eine:

"Knast-Chef bedauert Wirbel um Grünen-Politiker"Die angebliche Affäre um Grünen-Rechtsexperte Benedikt Lux (26): Die Justizvollzugsanstalt Tegel hatte behauptet, Lux sei von einem Wärter ertappt worden, als er einem Häftling Baller-Spiele übergeben wollte. Jetzt stellt sich heraus: Diese Behauptung war falsch!

Und diese Behauptung war von “Bild” verbreitet worden – in einem Artikel am 7. März. Gestern schrieb “Bild” dazu:

Zuerst hatte Justizstaatssekretär Hasso Lieber (62) den Grünen im Rechtsausschuss gemaßregelt. Dann hatte JVA-Sprecher Lars Hoffmann (42) in BILD gesagt: “Videospiele sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Abgesehen davon gab es weder einen Antrag eines Insassen noch eine Genehmigung. Erst in der Anstalt, als Herr Lux die Spiele einem Insassen übergeben wollte, fiel das einem Wachhabenden auf.” Dabei war es ganz anders! Wie aus einer internen Erklärung des damals Wachhabenden, die BILD vorliegt, hervorgeht, teilte Lux dem Knast-Bediensteten von selbst mit, dass er die Spiele dabeihabe und sie gerne einem Insassen geben würde.

Nun ist es überhaupt kein Wunder, dass “Bild” diese vermeintlich “interne Erklärung des damals Wachhabenden” vorliegt. Und auch wenn “Bild” diesen Eindruck erweckt: Eine Exklusiv-Info im herkömmlichen Sinn ist das keineswegs. Die Erklärung war nämlich Beweismittel in einem Gegendarstellungs-Verfahren gegen “Bild”, das Lux nach dem Artikel vom 7. März angestrengt hatte – und zwar mit Ansage, wie Lux uns erzählt. Er habe “Bild” schon vor Erscheinen des Artikels angekündigt, dass er klagen werde, sollte “Bild” in ihrer Berichterstattung den falschen Eindruck erwecken, er habe versucht, die “Ballerspiele” ins Gefängnis zu schmuggeln.

“Bild” ließ Lux zwar unter der Überschrift “Grüner Abgeordneter bringt Knackis Ballerspiele in Knast” (der Artikel wurde bei Bild.de gelöscht) auch mit seiner Version zu Wort kommen (siehe Ausriss), doch die in “Bild” zitierten Aussagen des JVA-Sprechers, dass es keinen Antrag gegeben hätte und Lux von einem Wachhabenden mit den Video-Spielen quasi erwischt worden wäre, sind nun mal falsch.

Mitte April entschied das Gericht deshalb, dass Lux einen Anspruch auf Gegendarstellung hat. Da “Bild” die Gegendarstellung jedoch nur ungern habe abdrucken wollen, so Lux, habe er sich mit “Bild” geeinigt, das in einem weiteren Artikel richtig zu stellen. Mit dem von gestern sei er “zu etwa 70 bis 80 Prozent zufrieden”.

Offen bleibt, inwieweit neben dem “Knast-Chef” auch “Bild” den “Wirbel um Grünen-Politiker” bedauert. Den hat “Bild” zwar nicht von sich aus verursacht, aber ihm durch die Verbreitung der falschen JVA-Informationen den nötigen Aufwind gegeben.

Allgemein  

“Bild” macht Täter zum Attentäter

“Bild” berichtet heute über das Urteil gegen einen 23-jährigen “Deutsch-Afghanen”, der im September 2007 einen Rabbiner niedergestochen und schwer verletzt hatte:

"Mildes Urteil nach Messer-Attacke: Rabbi-Attentäter geht lachend nach Hause"

Für “Bild” ist der Täter ein “Attentäter” und das Urteil (dreieinhalb Jahre Haft) ein “mildes Urteil”. Und über letzteres kann man diskutieren. Allerdings sollte man dafür zumindest wissen, auf welche Feststellungen das Gericht sein Urteil gründet. Als “Bild”-Leser weiß man es nicht:

Der Deutsch-Afghane hatte Rabbi Zalman G. (43) erst mit Worten attackiert (“Scheißjude, ich bring dich jetzt um”), dann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.

Was “Bild” hier über die Tat schreibt, ist nicht nur arg verkürzt, es widerspricht auch den Feststellungen des Gerichts. Zwar sah es als erwiesen an, dass der Täter den Rabbiner beleidigt habe, aber:

Eine Todesdrohung hielt die Strafkammer für nicht bewiesen. Sie ging davon aus, dass ein Streit bei der zufälligen Begegnung auf der Straße zu den Tätlichkeiten führte.

So oder so ähnlich lässt sich das in diversen Meldungen und Berichten zu dem Fall nachlesen. Was “Bild” als Tatsache darstellt, ist lediglich die (nicht erwiesene) Behauptung des Rabbiners. Demgegenüber erwähnt “Bild” mit keinem Wort, wie der Täter das Ganze darstellte. Der berief sich nämlich auf Notwehr. Das Gericht hielt keine der beiden Versionen für glaubwürdig und verließ sich lieber auf einen Zeugen:

[Die Strafkammer] hielt die Aussage eines Zeugen für glaubwürdig, der die Auseinandersetzung zufällig mitbekommen und gehört hatte, wie der junge Mann den Juden beleidigte. Der körperlich überlegene Rabbiner habe den Angreifer “am Schlafittchen” gepackt, sagte Richter Drescher. Sajed A. habe sich losgerissen und ohne Warnung sein Messer seitlich in den Unterbauch des Rabbiners gestochen.

Auch das lässt sich so, oder so ähnlich in diversen Medien nachlesen.

Bei “Bild” indes hat man sich, wie gesagt, entschieden, den Täter als “Rabbi-Attentäter” zu bezeichnen. Und darüber, dass das abwegig ist, kann man eigentlich nicht diskutieren – außer man hat keine Ahnung, was das Wort “Attentat” so grob bedeutet.

P.S.: Bild.de hat es übrigens mal wieder nicht auf die Reihe gekriegt, eine dpa-Meldung von gestern morgen zu korrigieren, in der noch von einer Tötungsabsicht die Rede war. Dabei gab dpa eine gute halbe Stunde später eine Meldung heraus, in der es deutlich in der Überschrift hieß: “Berichtigung: Keine Tötungsabsicht”.

Mit Dank an Torsten B. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 22.5.2008: Auch andere Medien nennen den Täter übrigens “Rabbi-Attentäter”. Anders als “Bild”, schildern sie den Fall aber immerhin so, wie er sich nach den Feststellungen des Gerichts darstellt.

Echte Rechercheprofis!

Toll, die Mitarbeiter von Bild.de scheuen wirklich keine Kosten und Mühen, um ihre Leser exklusiv und umfassend zu informieren.

Laut Bild.de lacht momentan “ganz Deutschland” über eine Frau mit starkem Dialekt, die vor drei Jahren bei der Polizei anrief, um sich über ihren Nachbarn zu beschweren. Ein Mitschnitt des Telefonats sei schon “mehr als 100.000 Mal” bei YouTube abgerufen worden und Bild.de verkündet stolz:

Wobei diese Rechercheleistung vielleicht etwas dadurch geschmälert wird, dass die Frau am Telefon ihre volle Adresse nennt und mehrmals ihren Namen. Ihr starker Dialekt stellt kein Problem dar, denn die hochdeutsche Übersetzung wird mitgeliefert:

Und weil Bild.de das Video auch auf der eigenen Seite zeigt, können sich jetzt zusätzlich zu den YouTube-Nutzern auch noch ein paar Millionen Bild.de-Leser darüber informieren, wie eigentlich der Nachbar heißt und wo genau er wohnt. Echt toll:

Mit Dank an Christian R., Alexander, Falk R. und Nogger für den Hinweis.

So grob stimmt’s

Wenn die “Bild”-Zeitung versucht, ihre Leser in einer Serie über Schlaganfall aufzuklären und dabei Ärzte und Betroffene zu Wort kommen lässt, dann ist daran eigentlich gar nichts auszusetzen. Das ist gut gemeint.

Und wenn heute “drei junge Schlaganfall-Patienten berichten, wie der Blitz im Hirn ihr Leben verändert hat”, dann ist das auf den ersten Blick auch gar nicht schlecht gemacht. Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass der Text über die 44-jährige Simona Foller den “Bild”-Lesern irgendwie unangenehm aufstößt.

Aber Simona Foller selbst ist trotzdem nicht glücklich über den Artikel, wie sie uns sagt. Weil diverse Kleinigkeiten* darin nicht stimmen, und weil “Bild” fälschlicherweise den Eindruck erweckt, Simona Foller müsse bis zum heutigen Tag von ihrer Mutter gewickelt werden:

Seitdem ist sie ein Pflegefall: “Es gibt nichts Schlimmeres, als als Erwachsene wieder gewickelt werden zu müssen”, sagt sie. (…) Wie es ist, die 40-jährige Tochter wickeln zu müssen? Was sein wird, wenn sie Simona nicht mehr pflegen kann? [Mutter] Hannelore schweigt, fast verlegen. Sie weint.

Man muss schon verdammt gut aufpassen, um erahnen zu können, dass Simona Foller schon seit “drei bis vier Jahren nicht mehr” gewickelt werde, wie sie sagt. Eigentlich sei das nur während der vier Wochen, als sie im Koma lag, notwendig gewesen. Und demnächst ziehe sie ins betreute Wohnen – ohne die Mutter natürlich.

Simona Foller hat übrigens darum gebeten, den “Bild”-Artikel vor Veröffentlichung noch einmal lesen zu dürfen, und das sei ihr auch zugesagt worden, erzählt sie. In diesem Fall wäre das offenbar eine gute Idee gewesen.

*) Anders als “Bild” schreibt, sei Simona Foller nicht 40 gewesen, als sie den Schlaganfall bekam, sondern 39. Anders, als “Bild” schreibt, war Foller auch nicht “Maklerin”, sondern habe alles mögliche gemacht. Zuletzt sei sie Vermieterin bei einer Hausverwaltung gewesen. Anders als “Bild” schreibt, habe sie auch sehr wohl den Notarzt gerufen, als sie plötzlich “furchtbare Kopfschmerzen” bekommen habe, der habe sie aber am nächsten Tag zum Hausarzt geschickt. Anders als “Bild” schreibt, habe sie zunächst eine Hirnblutung gehabt, auf die dann eine Not-OP gefolgt sei, als sie danach im Koma lag, habe sie einen weiteren Schlaganfall erlitten.

Schwarz-Weiß-Malerei

Henning Lohse, der offenbar freier Journalist in Paris ist, hat einen Text über ein Musikvideo der Band “Justice” geschrieben. Oder besser: Er hat zwei Texte geschrieben. Einen für Bild.de und einen für “Spiegel Online”. Das Video, das in Frankreich derzeit für Kontroversen zu sorgen scheint, zeigt eine Gruppe Jugendlicher, die randalierend und prügelnd durch Paris zieht.

Während Lohse im “Spiegel Online”-Text schreibt…

Besonders schlimm: Die Schläger im Video sind in der Mehrheit arabischer Abstammung oder Schwarze, ihre Opfer sind weiß.

…steht im Bild.de-Text:

Besonders schlimm: Die Schläger im Video sind alle arabischer Abstammung oder Farbige, ihre Opfer sind weiß.

Es fällt nicht leicht, zu beurteilen, ob die Schläger nun bloß “in der Mehrheit” oder “alle” schwarz und arabischer Abstammung sind. Ihre “Opfer” allerdings sehen beispielsweise so aus:

Oder auch so:

Mit Dank an Martin S. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 19.35 Uhr: Jetzt raten Sie mal, aus welchem Medium diese Korrektur stammt. Bild.de oder “Spiegel Online”?

Kleiner Tipp: Die Antwort ist überhaupt nicht überraschend.

Nachtrag, 16.5.2008: “Spiegel Online” hat inzwischen zusätzlich zum Text von Henning Lohse eine etwas anspruchsvollere Besprechung des Justice-Videos veröffentlicht. Bild.de hingegen hat den Lohse-Text offenbar ganz aus dem Angebot entfernt. Warum auch immer…

Wir sind Heigl!

Bei Bild.de war man offensichtlich ganz aus dem Häuschen, als man eine Meldung der “Bunten” entdeckte. Die US-Schauspielerin Katherine Heigl wurde nämlich vom Bürgermeister von Esslingen eingeladen, das Städtchen zu besuchen. Und sie hat offenbar zugesagt. Soweit die News.

Für Bild.de war indes noch etwas ganz anders neu:

"Katherine Heigl hat deutsche Vorfahren

Sie ist die schöne Hollywood-Diva, der Star aus “Grey’s Anatomy”. Strahlend blondes Haar, tiefgründige Augen, sinnlicher Mund. Katherine Heigl ist wirklich eine Augenweide. Aber was bisher kaum einer wusste: Sie hat deutsche Wurzeln! Und die liegen gar nicht soooo weit zurück, wie “Bunte” herausfand. Katherines Ur-Großeltern stammen nämlich aus Esslingen am Neckar, ihr Opa wurde dort geboren und wanderte später in die USA aus.

Moment: Was bisher kaum einer wusste? Wie “Bunte” herausfand?

Dass Heigl (auch) deutsche Wurzeln hat, weiß die deutsche Wikipedia bereits seit dem Jahr 2006. (In der englischsprachigen Wikipedia wird für diese Info sogar eine Quelle angegeben, die aus dem Jahr 2001 stammt.) Aber gut, deshalb kann es natürlich immer noch sein, dass das “kaum einer wusste”.

Seit Februar dieses Jahres steht jedoch bei Welt Online:

Väterlicherseits hat der Star deutsche Urgroßeltern, und der Großvater mütterlicherseits stammt aus dem idyllischen Esslingen.

Und im März sagte Heigl selbst der Zeitschrift “Joy”:

“Mein Großvater mütterlicherseits stammt aus Esslingen in Baden-Württemberg. Er hieß Engelhart Reingold. Und der Großvater meines Vaters war ein Heigl.”

Dazu gab es eine Vorabmeldung, die u.a. von der Nachrichtenagentur AP weiterverbreitet wurde, und seither ist es auch anderenorts nachzulesen. Kein Wunder also, dass nicht mal die “Bunte” behauptet, sie habe das mit den deutschen Wurzeln herausgefunden. Aber auf Bild.de ist eben Verlass.

Mit Dank an Philipp S. für den sachdienlichen Hinweis.

Allgemein  

Schmerzensgeld für “Nymphomanin” II

Drei Jahre hat es gedauert, jetzt ist es endgültig. Der Axel Springer Verlag muss 12.000 Euro Schmerzensgeld an eine inzwischen 30-jährige Frau aus Kaiserslautern zahlen. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kaiserslautern.

"Ich stellte mich aufs Bett. Dann setzte ich mich auf sein kleines Ausrufezeichen"Die “Bild”-Zeitung hatte im Sommer 2005 “die aufregendsten Kapitel” eines Buches der vermeintlichen Nymphomanin Valérie Tasso vorab veröffentlicht. “Das Skandalbuch des Sommers” nannte es die “Bild”-Zeitung, druckte schlüpfrige Auszüge und illustrierte eine Folge mit einem Foto, das sie für 200 Euro von einer Agentur gekauft hatte. Das jedoch zeigte nicht Valérie Tasso, sondern eben jene Frau aus Kaiserslautern. Das Foto war von der Agentur nur mit dem ausdrücklichen Vermerk angeboten worden: “Aproval Frei. Nutzung nur in einem positiven Zusammenhang!”

Aus dem Urteil

“Die Veröffentlichung des Nacktfotos stellt eine schwer wiegende Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Klägerin dar (…). Durch die Veröffentlichung (…) ist die Klägerin in ihrer Menschenwürde aber auch in ihrem Ansehen empfindlich herabgesetzt worden.

Die Abgebildete indes fand es, anders als “Bild”, überhaupt nicht positiv, dass “Bild” den Eindruck erweckte, sie sei eine Nymphomanin. Sie fand es “obszön und frauenverachtend”. Das Landgericht sah das ähnlich und sprach ihr Schmerzensgeld zu (wir berichteten).

Gegen dieses Urteil hatten beide Parteien Berufung eingelegt, wie uns der Sprecher des OLG Zweibrücken sagt. Springer waren 12.000 Euro zu viel, der Frau zu wenig. Das OLG bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts, und es bleibt dabei: Springer muss 12.000 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen, die laut “Rheinpfalz” mittlerweile “auf den fünften Kontinent übergesiedelt ist”.

Mit Dank an Tomchen für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild” leidet unter Mautismus

Vergangene Woche wurde auf dem Autobahn-Rastplatz Röhrse bei Peine der Fahrer eines LKW getötet. Offenbar wurde er von einem anderen LKW überrollt. Der Täter konnte noch nicht ermittelt werden. “Bild” berichtete vor drei Tagen schon darüber und fragte vorgestern:

"LKW-Fahrer überrollt: Entlarvt Maut-Kamera seinen Killer?"

“Bild” zitiert einen “Polizeisprecher” mit den Worten:

“Kurz vor dem Parkplatz ist eine Mautbrücke, die jedes Kennzeichen erfasst. Der Mörder muss daran vorbei gekommen sein. Wir versuchen jetzt, die Daten auszuwerten…”

Doch die Polizei wird damit wohl keinen Erfolg haben. Daten, die für die LKW-Maut erhoben werden, dürfen nur “für Abrechnungszwecke genutzt werden”, wie uns ein hilfsbereiter Mitarbeiter des Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten sagt:

“Die Nutzung dieser Daten für die Strafverfolgung ist definitiv nicht möglich, sie können nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht für andere Zwecke beschlagnahmt werden.”

Die Antwort auf die “Bild”-Frage lautet also: Nein. Außer bei “Bild”.

Übrigens: Anders als “Bild” schreibt, jagt nicht die “Mord-Kommission” Salzgitter den “Todes-Fahrer vom Rastplatz”. Denn es wird gar nicht wegen Mordes, sondern wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht ermittelt, wie uns Wolfgang Klages, Sprecher der Polizei Braunschweig, sagt. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand gebe es “keine Hinweise auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt”. Das mit der “Mord-Kommission” sei eine “falsche Info aus Polizeikreisen” gewesen. Wir sind gespannt, ob “Bild” das in nächster Zeit irgendwie richtig stellt – rechnen aber eigentlich nicht damit.

Mit Dank an Christopher für den sachdienlichen Hinweis.

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