Es ist eine herzerweichende Geschichte, die die “Bild”-Zeitung am Freitag ihren Lesern erzählt. Es ist die Geschichte von einem Mann, einem tierlieben, herzensguten Mann, der selbst “Echsen, Vögel, Fische und Schildkröten” hält, aber einen Schäferhund mit der bloßen Faust erschlagen “mußte”, um den kleinen Chihuahua seiner Tochter zu retten.
Der freilaufende Schäferhund hatte sich auf das viel kleinere Tier gestürzt und ihm Verletzungen zugefügt, an denen es später starb. “Bild” zitiert den Mann mit den Worten:
“Ich packte den Schäferhund am Hals, drückte zu. Dann schlug ich mit der rechten Faust immer wieder genau oben auf seinen Kopf, bis er sich nicht mehr bewegte.”
Soweit ist der Tathergang unstrittig. “Bild” kennt zudem angeblich sogar Größe und Gewicht des Schäferhundes und schreibt, dass er nur mit Leine und Maulkorb hätte herumlaufen dürfen. Der “Bild”-Artikel endet mit den Worten:
Besitzerin Angie H. (70) hatte sich nicht daran gehalten. Statt sich bei Hans-Werner Arp zu entschuldigen, zeigte sie ihn an …
Vielleicht sollen die drei Pünktchen am Ende des “Bild”-Artikels andeuten, dass bis hier die Geschichte nur halb erzählt wurde. Denn in der Pressemitteilung der Polizei und den Berichten der Nachrichtenagenturen ddp, AP und AFP (nachzulesen auch beim NDR und der “Rheinischen Post”) steht noch etwas nicht ganz Unwesentliches, das auch die Anzeige der Frau ein klitzekleines bisschen weniger absurd erscheinen lässt: Nachdem der tierliebe Mann den Schäferhund erschlagen hatte, nahm er sich nämlich noch dessen 70-jährige Besitzerin vor und “verpasste ihr mehrere Hiebe ins Gesicht“, so dass sie sich “ein Hämatom und eine starke Schwellung an der Nase” zuzog, wie die Polizei mitteilte.
Diese Kleinigkeit fand die “Bild”-Zeitung ebenso zu vernachlässigen wie die Möglichkeit, dass der Mann den Schäferhund keineswegs töten “musste”, sondern aus Rache und Wut handelte, wie alle Nachrichtenagenturen mutmaßen.
Danke an Charalampos T. und Stefan S. für die Hinweise!
Schleichwerbung ist eine schlimme Sache, findet die “Bild”-Zeitung. Wenn die ARD sie betreibt. In ihrem Online-Angebot Bild.de, das die Axel Springer AG gemeinsam mit T-Online betreibt, findet sie die Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalten dagegen unproblematisch.
Vor dem Berliner Landgericht argumentierte Bild.T-Online nach Darstellung des VZBV, gerade jüngere Internetnutzer gingen von einem generellen Werbecharakter des Internet aus. Eine klare Abgrenzung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen sei deshalb nicht erforderlich. Folgt man einem Gespräch des damaligen Vorstandsvorsitzenden von Bild.T-Online, Peter Württemberger, im Dezember 2004 mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, beruht das Geschäftsmodell von Bild.T-Online wesentlich auf dieser Annahme.
Das Landgericht Berlin erklärte die Praxis am vergangenen Dienstag für rechtswidrig: Werbung müsse als “Anzeige” gekennzeichnet oder eindeutig zu erkennen sein. Auch ein sogenannter “Teaser” zwischen redaktionellen Inhalten müsse den Lesern eindeutig klarmachen, dass er zu einem Werbeangebot führt — er dürfe dies nicht erst nach dem Klick erfahren. Der VZBV fasst das Urteil so zusammen: Eine Internetseite sei so zu gestalten, dass der Nutzer die Wahl hat, ob er sich mit Werbung beschäftigen will oder nicht.
Wenn Bild.de in Zukunft bei Schleichwerbung ertappt werde, wie sie sich auch vorgestern noch fand, könnte das nach diesem Urteil teuer werden, heißt es bei den Verbraucherzentralen.
Eine Sprecherin von Bild.T-Online sagte, sie könne das Urteil nicht kommentieren, da es dem Unternehmen noch nicht vorliege.
Nachtrag, 30. Juli: Inzwischen gibt es eine Stellungnahme von Bild.T-Online. Das Unternehmen widerspricht “entschieden” der Darstellung der Verbraucherzentralen. Es sei in dem Verfahren nicht um “Schleichwerbung” gegangen, sondern um die Frage, ob eine nicht als Werbung gekennzeichnete Werbe-Ankündigung als Werbung erkennbar gewesen sei. Bild.T-Online habe ausdrücklich auf die “Notwendigkeit einer eindeutigen Trennung von Redaktion und Anzeigen” hingewiesen, es sei lediglich darum gegangen, wann eine Werbung im Internet klar erkennbar sei.
Die Pressemitteilung von Bild.T-Online endet mit den Worten: “Bild.T-Online wird weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist.” Zur genaueren Bedeutung des Wortes “weiterhin” klicken Sie bitte hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier oder hier.
Wir wissen auch nicht, warum die “Bild”-Zeitung aus ihrer Meldung vom 16. Juli 2005, dass sich der Hannover-96-Stürmer Jiri Stajner beim Spiel mit einem neuen Fußball-Modell Hautabschürfungen zugezogen hat, am 27. Juli 2005 einfach noch einmal einen Artikel gemacht hat, der so tut, als sei das gerade erst geschehen (“Gefährlicher Ball — 96-Star beim Kopfball verletzt”). Vielleicht war einem Kollegen aufgefallen, dass im Original-Artikel ein Fehler fehlte. Gut, das ließ sich leicht nachholen:
[Der Ball] heißt “Janus”, nach dem griechischen Gott mit zwei Gesichtern.
Bei manchen Artikeln in “Bild” ist es schwer, zurückhaltend und sachlich zu bleiben. Versuchen wir es trotzdem.
Auf Seite 1 der heutigen “Bild”-Zeitung ist neben der halbnackten Mandy (23), die sich gerade zwischen die Beine greift, und über einem Artikel “Nasa sucht Außerirdische auf Saturn-Mond” ein Foto von einer Hinrichtung abgebildet.
Die Überschrift lautet:
Und der vollständige Artikel geht so:
Teheran — Ihre Augen sind verbunden, die vermummten Henker legen ihnen die Stricke um den Hals: Wenige Sekunden später sind diese beiden Kinderschänder tot. Die jungen Männer waren von einem iranischen Gericht zum Tode verurteilt worden, weil sie einen 13jährigen Jungen entführt und vergewaltigt haben sollen.
Wäre die “Bild”-Zeitung nicht die “Bild”-Zeitung, hätte sie vielleicht nicht einfach unkritisch die offizielle iranische Version der Geschichte übernommen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass die beiden getöteten “jungen Männer” zur Tatzeit noch minderjährig waren. Sie hätte die Gehenkten nicht zweimal “Kinderschänder” genannt, als sei diese Tatsache in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewiesen worden, denn es gibt Berichte, die diesen Vorwurf zweifelhaft erscheinen lassen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass schon einvernehmliche homosexuelle Handlungen im Iran mit dem Tode bestraft werden können und genau dies auch der Grund für die Hinrichtung gewesen sein könnte.
Aber vielleicht hätte es auch schon gereicht, wenn “Bild” zwei Jugendliche, die möglicherweise nur deshalb sterben mussten, weil sie homosexuell waren, nicht nach ihrem Tod noch als “Kinderschänder” bezeichnet hätte.
Wie es sich liest, wenn “Bild” sich von staatlichen Entscheidungen distanzieren möchte, kann man übrigens auf Seite 2 derselben Ausgabe sehen:
“Schwul sein ist ganz normal” — Riesen-Ärger um Homo-Fibel für Lehrer
(…) In dem Handbuch, das noch die im Mai abgewählte rot-grüne Landesregierung herausgegeben hat, werden Pädagogen dazu angehalten, im Unterricht Sätze zu vermitteln wie: “Mein Schatz, schwul zu sein ist ganz normal.”
Vielen Dank an Michael M., Johannes S., Tobias B. und andere.
Nachtrag, 10.1.2006:
Im Anschluss an eine Beschwerde hat der Presserat die Veröffentlichung eines (zu obiger Überschrift gehörigen) Agenturfotos in “Bild” missbilligt*. In der Begründung heißt es:
“Die Darstellung der beiden Männer, wie ihnen Schlinge um den Hals gelegt werden, ist – egal vor welchem Hintergrund dies passieren mag – unangemessen sensationell. Nach Meinung der Beschwerdekammer hätte dieses Foto in der Form nicht veröffentlicht werden sollen. Daher sieht die Beschwerdekammer in der Veröffentlichung des Fotos einen Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex. Auch wenn dieses Foto von einer Agentur verbreitet wird, liegt es immer im Ermessen der Redaktion, selbst zu entscheiden, ob sie solches Material veröffentlichen will oder nicht. Eine Agentur kann und muss grundsätzlich Materialien liefern, wie in diesem Fall auch das Foto. Die Redaktion selbst muss dann jedoch entscheiden, ob eine Veröffentlichung des Agenturmaterials notwendig ist oder nicht.”
*) Eine Missbilligung ist für das betroffene Medium folgenlos.
Astronomen der Nasa haben in knapp 150 Lichtjahren Entfernung erstaunlicherweise einen Planeten in einem System aus drei Sonnen entdeckt, aber eines der größten Rätsel des Universums ist immer noch ungelöst: Warum es der größten deutschen Tageszeitung nicht gelingen will, Artikel über astronomische Themen zu veröffentlichen, die auch nur grob annähernd den Tatsachen entsprechen.
Es wäre eigentlich nicht so schwer. Denn eigentlich sagt die Nasa zu dem Bild aus dem Sonnensystem “HD 188753”, das sie verbreitet, alles, was man wissen muss: Dass es sich um die Illustration eines Künstlers handelt, zum Beispiel. Und dass die Landschaft, die das Bild zeigt, die eines hypothetischen Mondes ist, der um den neu entdeckten Planeten kreist. Der Planet selbst ist die rosafarbene Kugel links oben, es handelt sich um einen Gasriesen.
Man hätte das alles nur lesen und abschreiben müssen. “Bild” aber nennt die Illustration ein “Foto”. “Bild” verwechselt den hypothetischen Mond mit dem Gasriesen selbst und tut so, als sei dessen Felswüste die attraktive Oberfläche des Planeten. “Bild” verwechselt den Namen des Planeten mit dem des Sonnensystems. (Und am Zeitdruck kann es nicht gelegen haben: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete — schön auf deutsch — schon am 13. Juli; bei Spiegel Online steht die Geschichte auch schon seit zehn Tagen.)
Und dann strickt “Bild”-Redakteur Attila Albert noch eine lange, fantastische Geschichte darüber, wie es wäre, auf diesem Planeten zu leben:
Es wäre der ideale Urlaubsort. (…)
Am Strand müßte sich keiner ärgern, daß eine Seite verbrannt und die andere blaß ist. Die drei Sonnen bräunen Sie ganz gleichmäßig, besser als im Solarium. (…)
Wer Blumen züchtet, müßte sich nicht mehr über krumme Stiele ärgern. (…)
Nie schlechtes Wetter! Bei drei Sonnen ist es auf dem neuentdeckten Planeten jeden Tag hell und warm.
“Warm” ist ein interessanter Begriff in diesem Zusammenhang. Die Temperaturen auf dem Planeten werden auf rund 1000 Grad Celsius geschätzt.
Wenn Anke Engelke das Haus verlässt, um die Mülltonne hereinzuholen, sich mit Freunden zu treffen oder Einkaufen zu gehen, muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden. Denn es gibt Zeitungen wie “Bild”, die Geld für solche Fotos zahlen. Sie bestücken damit Rubriken wie die des “Bild”-Kolumnisten Daniel Cremer (“Köln klatscht”). In der Ausgabe vom 8. Juli 2005 waren dort drei Fotos von Anke Engelke abgebildet, die vor ihrer Haustür entstanden waren. Cremer verfasste dazu folgenden Text:
Schwangerschafts-Gymnastik mal anders. TV-Star Anke Engelke (39) gehört zur Sorte der aktiven werdenden Mütter.
Wir sehen, wie die hochschwangere Komikerin brav einkaufen geht (von wegen man soll nicht schwer tragen) und auch noch die geleerte Mülltonne auf ihren angestammten Platz rollt.
Nun könnte man fragen, ob uns all das etwas angeht. Oder aber, ob man solche Paparazzi-Fotos nach deutschem Recht überhaupt zeigen darf. Die Antwort auf die zweite Frage ist relativ eindeutig Nein. 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Top-Prominente (“absolute Personen der Zeitgeschichte”) einen Anspruch auf Privatsphäre haben und dass diese Privatsphäre sich nicht auf ihre eigene Wohnung beschränkt.
Eine Person der Zeitgeschichte hat, wie jedermann, das von Dritten zu respektierende Recht, sich an Orten außerhalb des eigenen Hauses zurückzuziehen, an denen sie für sich allein oder jedenfalls von einer breiten Öffentlichkeit abgeschieden sein will. Sie kann dies auch an Orten tun, die für jedermann frei zugänglich, also öffentlich sind.
Zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre müsse abgewogen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall damals (es ging um Caroline von Monaco) sei es um “bloße Neugier und Sensationslust sowie ein bloßes Interesse an Unterhaltung” gegangen.
Solche Motive, insbesondere das bloße Unterhaltungsinteresse der Leser, das hier an rein privaten Vorkommnissen aus dem Leben der Klägerin befriedigt werden soll, können aber, wie in der Rechtsprechung stets betont worden ist, nicht als schützenswert anerkannt werden.
Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts fiel, wie gesagt, schon 1999. Das sogenannte “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2004, gegen das viele Verleger und insbesondere die “Bild”-Zeitung massiv gekämpft haben, hat diese Rechtsprechung nur noch verschärft.
“Bild” aber veröffentlicht munter Fotos aus dem Privatleben von Anke Engelke, die nur das Unterhaltungsinteresse der Leser bedienen. Doch das ist nicht das eigentlich Merkwürdige an dieser Geschichte. “Bild” hatte nämlich zwei Monate zuvor schon einmal Fotos aus dem privaten Alltag von Anke Engelke veröffentlicht. Nachdem ihr Anwalt intervenierte, gab die Axel Springer AG, in der “Bild” erscheint, eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich rechtsverbindlich, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Umso erstaunlicher, dass “Bild” kurz darauf die neuen Paparazzi-Fotos von Engelke am Mülleimer brachte. Als der Anwalt erneut protestierte, gab Axel Springer erneut eine Unterlassungserklärung ab. Treuherzig erklärte der Verlag (“mit freundlichen kollegialen Grüßen”), dass die verschiedenen Fotoserien “aus unterschiedlichen Zeiten der Schwangerschaft” stammten und somit einen ganz anderen Fall darstellten.
Aus Sorge, dass “Bild” dieses Spiel unendlich so weitertreiben könnte, erwirkte Engelkes Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Springer. Die untersagt es dem Verlag jetzt grundsätzlich, “Bildnisse aus dem privaten Alltag der Antragstellerin zu veröffentlichen (…), wie in BILD Köln am 8. Juli 2005 geschehen”.
“Bild” will gegen diese Verfügung vorgehen. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich betonte gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”, sein Blatt habe das Recht, solche Aufnahmen von Engelke in “privaten Situationen” zu zeigen:
Anke Engelke ist einer unserer populärsten TV-Stars und eine absolute Person der Zeitgeschichte, deshalb möchten wir natürlich auch weiterhin über sie als Star, aber auch über sie als Mensch berichten. Zudem hat Anke Engelke ihren neuen Liebhaber im Fernsehen präsentiert und auch aus ihrer Schwangerschaft nie ein Geheimnis gemacht.
Fröhlich sagt, “Bild” werde sich juristisch gegen das Verbot wehren, Anke Engelke auch beim Mülltonnenreinholen zu zeigen — “im Interesse unserer Leser”.
Wir schreiben das Jahr 2005. Vor 22 Jahren wurde das menschliche Immunschwäche-Virus (HIV) entdeckt. Und Deutschlands größte Tageszeitung hat immer noch nicht verstanden, dass es einen Unterschied zwischen HIV und Aids gibt.
Vor einem guten halben Jahr schaffte Bild.de es, aus einem Statement von Erasure-Sänger Andy Bell, HIV-infiziert zu sein, aber nicht Aids zu haben, die Überschrift zu machen: “Andy Bell: Ich habe AIDS”.
Tatsächlich kann es sich bei dem “Gerücht”, das das Blatt unbekümmert kolportiert, nur um die Vermutung handeln, das Kind sei HIV-positiv. So steht es dann auch im Artikel.
Als Quelle für das angebliche Gerücht gibt “Bild” die britische Boulevardzeitung “Daily Mirror” an, die laut “Bild” berichtet haben soll: “Sie hat AIDS”. In einem Artikel vom Montag dieser Woche findet sich tatsächlich diese Behauptung, allerdings verdächtig beiläufig:
It emerged that Ethiopian-born Zahara, who has Aids, spent a week in a New York hospital.
Der “Mirror”-Artikel enthält also nicht einmal die Andeutung einer Quelle für seine weitreichende Behauptung. Es spricht einiges dafür, dass sie nicht stimmt, sondern auf einer Verwechslung beruht: Die Eltern des Kindes sollen an Aids gestorben sein. Mit Datum von heute findet sich ein Artikel auf der Internetseite des “Mirror”, in dem von einer Aids-Erkrankung oder HIV-Infektion des Kindes nicht mehr die Rede ist. Darin wird das Mädchen zwar als “Aids tot” (Aids-Kleinkind) und “Aids orphan” (Aids-Waise) bezeichnet. Gemeint ist damit allerdings, dass es sich um ein Kind von Eltern handelt, die an Aids gestorben sind.
Danke an René H. Außerdem an Andreas W. und Stefan B. für den Original-Artikel, auf dem die “Bild”-Berichterstattung offensichtlich beruht, und der in der ersten Version dieses Eintrages fehlte.
Ich glaube, daß man einen zivilisierten Mann und einen Spießer dran erkennt, wie er Prostituierte behandelt. Ein Spießer behandelt eine Prostituierte wie Ware, ein Gentleman hat eine gewisse sexuelle Herzenswärme.