Unter der Überschrift “Darüber schmunzelt Deutschland” gibt Bild.de heute Nachhilfe in deutschem Strafrecht.
Doch anders als Bild.de behauptet, muss niemand, der Falschgeld in Umlauf bringt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, sondern — je nach dem — entweder mit einer “Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr”, einer “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren”, einer “Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren” bzw. einer “Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren” oder mit einer “Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe”.
Mit Dank an Holger B. für den Hinweis
Nachtrag, 17.30 Uhr:Bild.de hat den Fehler korrigiert. Nun heißt es dort, wer Falschgeld in Umlauf bringe, müsse “mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe rechnen”.
Dass der Vorwurf, es habe eine Kampagne der “Bild”-Zeitung gegen Jürgen Klinsmann gegeben, “blanker Unsinn” sei, ist ja schon länger bekannt.
Und was genau man sich unter blankem Unsinn vorzustellen hat, zeigt die aktuelle “Sonntagsfrage zur WM”, die kürzlich “im Auftrag von Postbank und ‘Bild am Sonntag'” wie folgt beantwortet wurde:
“Die Kritik an Jürgen Klinsmann schlägt sich jetzt auch auf die Zufriedenheitswerte mit seiner Arbeit nieder.”
Aussage von Postbank und “BamS” stützte sich auf folgende Umfrageergebnisse: 39 Prozent der Befragten äußerten sich zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit Klinsmann, 28 Prozent unentschieden und die übrigen 33 Prozent weniger oder nicht zufrieden, was für “eine der größten Privatkundenbanken Deutschlands” und “Europas größtes Sonntagsmedium” folgende Überschrift nahelegte:
Blankerer Unsinn ist da eigentlich nur die Grafik, mit der Bild.de die “Sonntags-Frage zur WM” illustriert:
Am 4. Juni 2004 beispielsweise fuhr ein Mann in einer gepanzerten Planierraupe knapp anderthalb Stunden lang durch die US-amerikanische Stadt Granby, zerstörte dabei zahlreiche Gebäude, lieferte sich Feuergefechte mit der Polizei und tötete sich schließlich selbst. Am 24. April 2005 tötete ein Mann in Kassel mit seinem Auto vorsätzlich eine ihm unbekannte Frau auf dem Gehweg, verletzte ihren Begleiter und anschließend eine weitere Frau, rammte bei seiner Flucht mehrere Streifenwagen, fuhr gezielt auf Polizeibeamte zu und schließlich in eine Straßensperre, wobei er noch vier Polizisten verletzte, bevor er durch gezielte Schüsse am Kopf verletzt und festgenommen werden konnte.
Kurzum: Wann immer jemand “in einem anfallartig auftretenden Affekt- u. Verwirrtheitszustand mit Panikstimmung u. aggressiver Mord- u. Angriffslust blindwütig zerstörend u. tötend” unsere Aufmerksamkeit auf sich zieht, kennt nicht nur das Große Duden-Fremdwörterbuch ein Wort dafür.
Was allerdings dergleichen mit einem tragischen Unfall in Hanau Klein-Auheim zu tun haben soll, weiß nur “Bild”. Denn nachdem am vergangenen Dienstag im hessischen Klein-Auheim eine Frau mit einem Lieferwagen auf den Gehweg einer Straße geraten war und dabei eine Schülerin schwer, eine andere tödlich verletzt hatte, titelte die Zeitung:
Und der Unfallhergang las sich in “Bild” so:
“Wie ein Panzer walzte der graue Lieferwagen über den Gehweg. Schrammte Hauswände, knallte in geparkte Autos — und erfasste dann die beiden kleinen Mädchen. (…) Wie kam es zu der Amokfahrt?”
Für Polizeioberkommissar Wolfgang D. ist der “Bild”-Bericht allerdings “völlig unzutreffend”. Und D. sollte es wissen. Schließlich war er einer der fünf aufnehmenden Polizeibeamten des Unfalles und ist, wie er uns mitteilt, “äußerst verärgert, wie pietätlos die ‘Bild’-Zeitung mit diesem Unfall umging”, denn:
“Es handelte sich nicht um eine Amokfahrt.”
Zudem habe der Lieferwagen auf dem Bürgersteig nicht “Häuserwände” geschrammt, sondern eine Hauswand, er sei auch nicht in “geparkte Autos” geknallt, sondern habe einen geparkten Pkw gestreift — und wir müssen uns korrigieren:
Was der tragische Unfall in Hanau Klein-Auheim eigentlich mit einer Amokfahrt zu tun haben soll, weiß nicht einmal “Bild”. Denn in der Meldung selbst heißt’s über die Unfallverursacherin ausdrücklich und, soweit wir wissen, sogar sachlich richtig:
“[Sie] verlor aus unerklärlichen Gründen die Kontrolle (…)”.
Am vergangenen Dienstag noch hatte “Bild” die Meldung exklusiv: dass sich der Ältestenrat des Bundestages mit ein paar umstrittenen Äußerungen Oskar Lafontaines befassen und die Frage erörtern wolle, ob man Lafontaine dafür rügen und eine Entschuldigung einfordern solle.
Über das Ergebnis berichtete dann am Donnerstagnachmittag allerdings nicht “Bild”, sondern die “Leipziger Volkszeitung” (LVZ) exklusiv. Dort hieß es u.a. unter Berufung auf Teilnehmer der Sitzung, der Ältestenrat habe Lafontaine, “aufgefordert, sich (…) öffentlich zu entschuldigen”. Und so vermeldeten es anschließend auch verschiedene Nachrichtenagenturen und diverse Medien:
“(…) zitierte die ‘Leipziger Volkszeitung’ (Freitagausgabe) Teilnehmer der Sitzung.” (Quelle: AP)
“Die ‘Leipziger Volkszeitung’ (Freitag) berichtete unter Berufung auf Teilnehmer einer Sitzung des Gremiums, (…)” (Quelle: dpa)
Doch was die LVZ da berichtete, war, so Hans Hotter, Leiter der Pressestelle des Deutschen Bundestages, “nicht zutreffend.” Wie Hotter uns heute erläuterte, sei das Thema zwar kontrovers diskutiert worden, der Ältestenrat habe jedoch “keine offizielle Rüge” ausgesprochen und “nicht beschlossen”, dass Lafontaine sich entschuldigen müsse.
Mit Dank an Jason M. für den sachdienlichen Hinweis.
Was?!
Ach so, ja… fast hätten wir’s vergessen: Selbstverständlich konnte man die LVZ-Meldung am Freitag auch in Europas größter Tageszeitung nachlesen. Schließlich hatte sie das Thema ja ursprünglich aufgebracht. Auf eine klärende Rückfrage beim Bundestag scheint man dort jedoch ebenso verzichten zu können geglaubt zu haben wie auf den Hinweis, woher die Ente Exklusivmeldung eigentlich stammte. Stattdessen standen in “Bild” unter der irreführenden Überschrift “Entschuldigung von Lafontaine gefordert” nur die irreführenden Sätze:
“Watsch’n für Oskar Lafontaine! Die Mehrheit der Mitglieder des Ältestenrats des Bundestages hat den Fraktionschef der Linkspartei scharf gerügt und eine Entschuldigung gefordert.”
Und jetzt aber wirklich: Mit Dank an Jason M. für den Hinweis.
Okay, eigentlich ist es wohl ein Fehler der Nachrichtenagentur AFP. Deren deutschsprachiger Dienst berichtete nämlich am Dienstag über die (notwendige) “Entrümplung” britischer Gesetze. Einen aktuellen Anlass für die Meldung gab es nicht. Britische Medien hatten vor knapp einem Jahr über das 40-jährige Bestehen der für die “Entrümplung” zuständigen Law Commission berichtet und vor knapp zwei Monaten über eine sachdienliche Ausstellung der Law Society.
Dennoch übernahmen verschiedenedeutschsprachige Medien die AFP-Meldung. Und darin heißt es u.a. (und mit Verweis auf das 2004 erschienene Buch “The Strange Laws of Old England” von Nigel Cawthorne) über den so genannten “Town Police Clauses Act”:
“Er verbietet es, Wäsche auf der Straße auszubreiten, Teppiche auszuschlagen, anzügliche Lieder zu singen, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen, im Garten zu zündeln, Drachen steigen zu lassen, auf dem Eis zu laufen, ständig an der Türe anderer Leute zu klingeln oder öffentliche Lampen auszumachen.”
Und das ist so nicht ganz richtig. Denn der Act (von dem AFP zudem behauptet, er sei “von 1872”, obwohl er eigentlich aus dem Jahr 1847 stammt) verbietet nirgends, “ohne Grund die Feuerwehr zu rufen”, sondern Schusswaffen abzufeuern (wie vor drei Wochen auch noch die französische AFP korrekt zu berichten wusste).
Heute aber, mit drei Tagen Verspätung, findet sich das alles auch im Angebot von Bild.de wieder — in redaktionell bearbeiteter Form, also unter Verzicht auf jegliche Quellenangabe (und den Cawthorne-Verweis). Stattdessen behauptet Bild.de in der Rubrik “Zum Ablachen” über “Gesetze, die die Welt nicht braucht”:
Aber wer weiß: Womöglich liegen Bild.de-Redakteure auch bei der Lektüre von §145 StGB unterm Tisch und kriegen sich nicht ein vor Lachen.
Mit Dank an Beate T. und Nikolai S. für die Hinweise.
Nachtrag, 11.3.2006: Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass heute, einen Tag nach der verzögerten, fehlerhaften Berichterstattung bei Bild.de, auch Spiegel Online die fehlerhafte AFP-Meldung ungeprüft übernommen* hat.
*) Nur zur Info:Der Presserat ist der Ansicht, dass eine Zeitung darauf vertrauen können müsse, “dass das, was eine Nachrichtenagentur verbreitet, auch inhaltlich richtig ist. Die pressegemäße Sorgfalt verlangt demnach keine eigene Überprüfung des Wahrheitsgehaltes mehr.”
Das ist, wiesohäufig, wenn man bei “Bild” mal wieder was zu Hitler hat, insofern falsch, als Overy “jetzt” eigentlich gar nichts enthüllt hat. Sein Buch erschien im Juni 2004, auf deutsch im August 2005. Jetzt gab er nur Spiegel-Online ein Interview.
Mit Dank an Jörg Q., Gila von M. und Jörg J. für den Hinweis.
Nachtrag, 18.10 Uhr: Fast sieht es so aus, als habe die Meldung vor Veröffentlichung schon etwas länger bei “Bild” herumgelegen, denn ebenfalls seit 2004 ist Richard Overy gar nichtmehr am King’s College London.
Gestern berichtete “Bild” in Raum Berlin-Brandenburg über “Das Botox-Wunder”, weil ein Arzt an der Berliner Charité offenbar Fälle von spastischer Diparese bei Kindern mit Botox therapiert:
Im Text dazu heißt es dann über den Arzt:
“Er benutzt natürlich den Fachnamen ‘Botulinumtoxid’.”
Und neben dem Foto einer Botox-Ampulle steht es noch einmal:
“‘Botulinumtoxid’ heißt Botox eigentlich”
Und da wird man dann vielleicht doch hellhörig, weil der Arzt aller Wahrscheinlichkeit nach nicht den Fantasienamen “Botulinumtoxid”, sondern den Fachnamen Botulinumtoxin verwandt haben dürfte, denn so heißt Botox eigentlich.
Und dass der Arzt Botox “endlich mal für etwas Sinnvolles verwendet”, wie es über dem Artikel heißt, ist auch mehr als irreführend — nicht nur, weil er das schon “seit einem Jahr tut”, wie es sogar im “Bild”-Artikel heißt. Denn sagen wir’s mal so: Bereits 2002 berichtete das ZDF darüber; laut Wikipedia wird Botox bereits “seit Anfang der 80er Jahre” bei spastischen Muskelerkrankungen bei Kindern eingesetzt. Berichte über die kosmetische Anwendung von Botox hingegen tauchten erst vereinzelt in den 90ern auf (“Kontrovers wird allerdings die Verwendung des Toxins zum Beseitigen kosmetisch störender Gesichtsfalten diskutiert. Ein in England und den Vereinigten Staaten hergestelltes Toxinpräparat (Botox) wurde kürzlich in Deutschland zugelassen”, “FAZ” vom 24.11.1993), bevor dann vor vier, fünf Jahren schließlich der große Botox-Hype ausbrach (“Das gibt es nur in den USA: Mit Biowaffe gegen Falten. (…) Der Name des ‘Wundermittels’: Botox. (…) Ein einziges Gramm, sagen Millitär-Experten, reiche aus, um eine Million Menschen umzubringen. Die US-Schönheitsindustrie schwört dennoch drauf”, “Berliner Kurier” vom 6.3.2002).
Und wenn man jetzt noch immer nicht den Eindruck teilen will, die “Bild”-Autorin Uta S. (Alter geschätzt) hätte keine Ahnung, worüber sie eigentlich schreibt: Laut Uta S. und “Bild”, Europas größter Tageszeitung, ist Botox ein Nervengift, mit dem “Schönheits-Chirurgen (…) Lippen aufplustern”. Ja, drei weitere Male wird es fälschlicherweise als “Lippenaufspritzmittel” bezeichnet und die Überschrift sogar mit einem Symbolfoto aufgespritzter Lippen illustriert.
Deshalb an dieser Stelle noch schnell ein kleiner WARNHINWEIS:
Wie berichtet, hatte die “Bild am Sonntag” vor sechs Wochen unter der Schlagzeile “Die miesen Geschäfte mit der Angst” versucht, über die miesen Geschäfte mit der Angst vor der Vogelgrippe zu berichten, und war dabei u.a. auf das Entkeimungssterilisationsgerät Viroxx zu sprechen gekommen. Die “BamS” hatte das Gerät, das “aussieht wie eine rollbare Heizung”, jedoch pauschal als “Luftreiniger” bezeichnet und dazu einen Experten befragt. Der kannte das besagte Gerät aber gar nicht und hatte deshalb nur eine allgemein gehaltene Antwort zur Wirkungslosigkeit von “Luftreinigern oder ähnlichem” bei Vogelgrippe (“reine Geschäftemacherei”) gegeben. Die las sich im “BamS”-Text aber so, als bezöge sie sich unmittelbar auf das Viroxx-Ding, dessen Werbekampagne tatsächlichheikel ist.
Schon damals hatte sich die Firma Kobra Biotechnic, die das Gerät vertreibt, über die irreführende “BamS”-Berichterstattung empört, nun hat sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Konzern durchgesetzt, die uns vorliegt.
Demnach wird der “BamS” untersagt, “den Eindruck zu erwecken, das Gerät ‘viroxx’ sei zum Schutz vor der Verbreitung von Viren und insbesondere zum Schutz vor der Verbreitung des Vogelgrippe-Virus wirkungslos (…)”, wie dies durch die irreführende Montage des Experten-Zitats geschehen war. Und auch den unter der Zwischenüberschrift “Überflüssig” veröffentlichten Satz “Ob Ganzkörperanzüge …, Luftsterilisatoren … oder Lutschtabletten … – Experten halten von diesen angeblichen Schutzprodukten gar nichts”, darf die “BamS” demnach im Zusammenhang mit dem Viroxx-Gerät nicht mehr verbreiten.
Eine Woche vor der letzten Bundestagswahl hatte “Bild” die Idee, noch schnell ein paar CDU-Spitzenpolitiker zu fragen, was sie denn so von einer CDU-Kanzlerin hielten. Das Ergebnis sah damals bekanntlich so aus:
Heute nun, nach 100TagenMerkelscherKanzlerschaft (aber auch einen Monat vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg) hat “Bild” schnell noch mal bei einem CDU-Spitzenpolitiker nachgefragt, was er denn so von der CDU-Kanzlerin hält. Sein Fazit:
Am vergangenen Donnerstag wurde eine Frau im Ludwigshafener Stadtteil Friesenheim-Nord um 8.25 Uhr auf dem Aldi- Parkplatz in der Industriestraße sexuell belästigt, und die Polizei geht davon aus, “dass es sich um den selben Täter handelt, der bereits im letzten Jahr Frauen in gleicher Art und Weise sexuell belästigt hatte”.
Und nicht zuletzt, weil es dabei um Sperma geht weil die Polizei um Mithilfe bittet, berichtet heute im Raum Rhein-Neckar auch “Bild” (s. Ausriss). So heißt es dort:
“Jetzt spricht in BILD exklusiv ein Opfer über die ekelhafte Sex-Attacke”
Allerdings unterscheiden sich anschließend Tatort, Tatzeit und Tathergang sowie die dazugehörige Abbildung eines Tatortfotos deutlich vom aktuellen Fall, was daran liegt, dass das “Bild”-Opfer eben nicht, wie von “Bild” in der Überschrift groß behauptet, “schon das 6. Opfer” ist, sondern bereits im Oktober 2005 belästigt worden war (und damit, zumindest laut der von “Bild” hinzugefügten Tatortübersicht, “nur” Opfer Nr. 5).
Kurzum: Nachdem es “Bild” also offensichtlich nicht gelungen war, das aktuelle Opfer dazu zu bringen, mit “Bild” zu reden und sich in “Bild” abbilden zu lassen (oder aus welchen Gründen auch immer), entschied sich die Redaktion also zu einer Lüge. Aha.