“Die Behauptung in der Bild-Zeitung am 14.12.2006, ich strebe mit meinen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Kassel gegen das Land Hessen und gegen die Stadt Kassel die Zahlung einer zusätzlichen monatlichen Pension von insgesamt 7.626,00 € an, ist falsch.
Richtig ist, dass die Stadt Kassel die Auffassung vertritt, die Stadt Kassel treffe keine Zahlungsverpflichtung, das Land Hessen sei zur Zahlung eines monatlichen Versorgungsbezugs von 2.495,26 € verpflichtet.
Das Land Hessen vertritt die Auffassung, es brauche keinerlei Ansprüche zu erfüllen.
Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck wiederum hat ein monatliches Ruhegehalt in Höhe von 5.131,42 € ohne die Berücksichtigung der Amtszeiten als Ministerpräsident des Landes Hessen und ohne die Berücksichtigung der Amtszeiten als Bundesminister der Finanzen errechnet.
Da zwischen der Stadt Kassel und dem Land Hessen unstreitig ist, das ich mit dem Ende meiner Tätigkeit als Ministerpräsident des Landes Hessen einen höheren Ruhegehaltsanspruch hatte, als den mir nunmehr auf Grund meiner zusätzlichen Tätigkeit als Bundesminister zuerkannten, ist eine Klärung der völlig unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Stadt Kassel und des Landes Hessen, die seit Jahren nicht herbeigeführt werden konnte, vor dem VWG Kassel unabdingbar. Eine gerichtliche Klärung ist auch im Hinblick auf den durchzuführenden Versorgungsausgleich zwischen meiner geschiedenen Frau und mir unumgänglich.
Bei diesen Klagen geht es also nicht um eine zusätzliche Pension von 7626.-€ sondern um die Klärung, wer welchen Pensionsanteil zu tragen hat.
BILD hat wider besseres Wissen die heutige falsche Darstellung gebracht, ich werde deshalb presserechtlich dagegen vorgehen.”
Hans Eichel, MdB