Vielleicht hat die “Bild”-Zeitung gute Gründe dafür, warum sie den Berliner Mann, der wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, in ihrer Hamburger Ausgabe auf einem großen Foto klar erkennbar zeigt, in ihrer Berliner Ausgabe (und bei Bild.de) sein Gesicht auf demselben Foto aber unkenntlich gemacht hat.
Vielleicht würfeln sie aber auch nur.
Danke an Torben L. für den Hinweis!
Nachtrag, 7. Oktober, 18.20 Uhr: “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortet auf unsere Bitte nach einer Erklärung:
Wie Sie ja wissen, dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter im Bild gezeigt werden.
In diesem Falle haben es einige Redaktionsleiter mit dem Persönlichkeitsschutz vielleicht etwas übertrieben.
Fröhlichs Auslegung des Persönlichkeitsrechts ist falsch. Keineswegs dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter grundsätzlich im Bild gezeigt werden. In ihrem Buch “Presserecht für Journalisten” schreibt Dorothee Bölke, ehemalige “Spiegel”-Justiziarin und Geschäftsführerin des Deutschen Presserates:
Über eine Tat selbst darf berichtet werden, die Veröffentlichung von Bildern der Täter oder Verdächtigen unterliegt dagegen besonderen Regeln. Die betreffenden Personen sollen nicht an den Pranger gestellt werden: Deshalb gilt der Grundsatz: Niemand wird allein durch eine Straftat oder ein Strafverfahren zur “Person der Zeitgeschichte”, die ohne weiteres abgebildet werden darf. (…) Immer müssen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden: die Schwere der Tat, die Bedeutung des Betreffenden in der Öffentlichkeit, die Person des Täters oder Einzelheiten, die den Fall deutlich aus dem Kreis der alltäglichen Kriminalität herausheben (…).