So? Dann rechnen wir doch mal nach. In “Bild” steht:
“Laut Bundesagentur für Arbeit haben bis Ende Februar 212.000 Betroffene Widerspruch gegen Bescheide über das Arbeitslosengeld II eingelegt. Rund 36.000 Widersprüche wurden bearbeitet. In fast 17.000 Fällen bekamen die Arbeitslosen recht. Damit waren 46 Prozent (!) [sic] der beanstandeten Bescheide tatsächlich fehlerhaft.”
Mit anderen Worten: Jeder zweite Hartz-Bescheid, gegen den zuvor Widerspruch eingelegt wurde und der bisher bearbeitet wurde, war falsch.
Laut Bundesagentur für Arbeit wurden Anfang des Jahres etwa 2,66 Millionen Bescheide über Arbeitslosengeld II verschickt. Wenn (vorerst) 17.000 davon falsch sind, ist das weniger als ein Prozent.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müsste die korrekte Überschrift also lauten:
Nachtrag, 20.3.2005:
Auf vielfachen Wunsch hier noch ein paar mögliche Alternativüberschriften:
“Jeder zweite bislang geprüfte Hartz-Bescheid ist falsch!”
“Hochgerechnet jeder 12. Hartz-Bescheid, dem bisher widersprochen wurde, ist fehlerhaft!”
“Jeder 27. Hartz-Bescheid könnte falsch sein!”
“Unter 10 Prozent! Bislang kaum Widerspruch gegen Hartz-Bescheide”
“Über 50 Prozent! Hartz-Widerspruch bislang meist unberechtigt!”
“Gute Arbeit: Schon jetzt jeder 6. Hartz-Widerspruch geprüft – über die Hälfte davon sogar abgelehnt!”
Solcherlei Überschriften wären zwar ebenso absurd wie die von “Bild”, dafür aber weniger falsch.
Mit Dank an Karsten G., Eckhart W., Maximilian M., Jörg L. und Florian H. für die Inspiration.