Der Eurovision Song Contest rückt näher. Wird mal wieder Zeit für:
Es ist eine seit Jahrzehnten fast schon liebevoll gepflegte ESC-Tradition. Und in diesem Jahr geben sich die “BamS”-Reporter besonders viel Mühe bei dem Versuch, den deutschen ESC-Teilnehmern ein Plagiat nachzuweisen. Es geht um die Band “Cascada”, die Deutschland beim diesjährigen ESC in Malmö mit ihrem Song “Glorious” vertreten wird, der für viele, nun ja, gewisse Ähnlichkeiten mit dem Sieger-Song aus dem letzten Jahr aufweist.
In der gestrigen Ausgabe fragte “BamS” dann:
Die letzten Takte des Siegertitels perlten noch in der Luft, da musste sich die Gewinnerin schon Plagiatsvorwürfe anhören. Klingt “Glorious”, also unser Lied für Malmö, nicht genau wie “Euphoria”, also der ESC-Siegertitel von 2012?
Um diese Frage zu beantworten, holt sich “BamS” diesmal sogar professionelle Unterstützung:
BILD am SONNTAG übergab “Euphoria” und “Glorious” als Musikdateien dem Institut für Sprachwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität in Kiel.
Vermutlich waren alle Musikwissenschaftler Deutschlands gerade auf einem gemeinsamen Musikwissenschaftlerausflug, weshalb “BamS” auf ein sprachwissenschaftliches Institut zurückgreifen musste. Aber was soll’s – es sind ja Wissenschaftler. Und die kennen sich aus. Es klingt zumindest so:
Ein Sprachanalyse-Programm warf den ESC-Sieger von 2012 und den deutschen Beitrag von 2013 als Oszillogramm und Sonagramm in dreidimensionaler Frequenzdarstellung aus: ein akustischer Fingerabdruck, bei dem sich Laustärke, Grundfrequenz und Spektraldaten penibel genau vermessen und vergleichen lassen.
Scheinbar hat sich der ganze Aufwand gelohnt, denn:
Das Ergebnis ist eindeutig. “‘Glorious’ wirkt wie eine Kopie von ‘Euphoria’ mit kleinen, raffinierten stilistischen Änderungen”, sagt die Phonetikerin Dr. Tina John, 31.
Aufbau der Beats, Gesangsdynamik und Pausensetzung stimmten in weiten Teilen überein. “Am Anfang ist der Gesang absolut identisch, der Refrain benutzt die gleiche Akzentuierung, der Schluss gipfelt in einer identischen Kombination. Die Sängerinnen benutzen sogar die gleiche Atemstylistik.”
Kurz: ein Plagiat in einem Atemzug! ESC-Experte Jan Feddersen, 55: “Wenn es sich bei ‘Glorious’ um eine Kopie von ‘Euphoria’ handelt, dürfte Cascada nicht antreten.”
Andere Medien fanden das alles offenbar schlüssig und griffen die Nachricht rasch auf. Dabei macht die “Bild am Sonntag” allein mit dem lieblos drangeklatschten Schlusssatz ziemlich deutlich, worauf sie hier hinauswill: Auch dem letzten Skeptiker soll klar werden suggeriert werden, dass es auf die in der Überschrift gestellte Frage letztlich nur eine Antwort gibt. Und die steht für “BamS” längst fest.
Jan Feddersen “bereut” es derweil, dem “BamS”-Reporter diesen “banalen, immerwahren Satz” gesagt zu haben, wie er im Eurovision-Blog des NDR zugibt. Laut seinen Angaben hatte der Reporter ihm gegenüber behauptet, die Analyse gehe auf “eine Kieler musikwissenschaftliche Abteilung” zurück.
Ich antwortete jedenfalls, ich hielte die Debatte für Unfug, schwachsinnig und doof – weil Loreen und Natalie Horler [Sängerin von “Cascada”] möglicherweise sich der gleichen überlieferten Tonfolgen bedienten, wie die meisten Musiker auch. Aber die Titel hörten sich für mich ähnlich an, allerdings einschränkend, dass ich persönlich kaum in der klassischen Musik differenzieren könne, ebenso wenig im Techno oder im Bereich der Dancegeschichten.
“Glorious” klinge “für dance-ungeübte Ohren wie alle Musik, die in Großdissen so gespielt wird” — ebenso wie sich für Menschen, “die kein Gefühl für Jazz oder Blues haben”, alle “Blues-Songs oder Jazzdinger vollständig gleich” anhörten.
Insofern: In der Frage der “Bild am Sonntag” steckt bereits eine dümmliche Unterstellung, die naiv tut und doch nur Skandal will.
Davon mal abgesehen ist die Methode, mit der “BamS” hier auf vermeintlich wissenschaftliche Weise ein Plagiat nachgewiesen haben will, natürlich mehr als fragwürdig.
Wir haben den Musikwissenschaftler Dr. Klaus Frieler gefragt, was er von der in “BamS” beschriebenen Untersuchungsmethode hält. Frieler ist seit Jahren als musikwissenschaftlicher Gutachter tätig, insbesondere wenn Plagiatsverdacht erhoben wird. Derzeit ist er für ein Forschungsprojekt an der Hochschule für Musik “Franz Liszt” in Weimar tätig. Er hat uns unter anderem beschrieben, wie er im Fall eines offiziellen Plagiatsgutachtens vorgeht. Er schreibt etwa:
Ein Sonagramm ist kein adäquates Mittel, um Musikwerke zu vergleichen, dazu sind die dort enthaltenen Informationen bei einem komplexen Musikstück mit einem Mix vieler Instrumente viel zu sehr miteinander verschränkt, als dass eine einfache Zuordnung der spektralen Anteile zu den einzelnen Instrumenten möglich wäre. (…)
Für ein Plagiatseinschätzung bedarf es viel musikwissenschaftliches Hintergund- und Fachwissen, sorgfältige Abschätzung der Werkteile im jeweiligen musikalischen und stilistischen Kontext usw. Kurz, ein seriöses Plagiatsgutachten basiert immer auf menschlichem Expertenwissen, mit manueller, maximal semiautomatischer Transkription der melodischen Anteile. Diese Arbeit kann zwar durch die Hilfe des Computers im Einzelfall erleichtert, aber bisher (und wahrscheinlich auch in Zukunft) durch diese nicht ersetzt werden.
Frieler hat sich die beiden Songs selbst mal angehört. Für eine “hieb- und stichfeste Einschätzung” müsste er zwar erst “eine genauere Analyse (vor allem der Melodien)” durchführen, doch nach einem ersten Höreindruck schreibt er:
Ich denke mittlerweile, wenn ich das noch weiter analysieren würde, käme ich wohl eher zu dem Schluss, dass es sich **nicht** um ein Plagiat handelt, sondern wahrscheinlich um ein Soundalike. Ein Soundalike ist ein Werk, das einen sehr ähnlichen Gesamteindruck wie ein Original bewirken soll, aber in den entscheidenden, geschützten musikalischen Details abweicht. Sehr üblich in der Werbung, um Lizenzgebühren zu sparen. Hier wahrscheinlich mit der (bewussten oder unbewussten) Absicht geschehen, an dem Vorjahreserfolg von Loreen anzuknüpfen.
Der NDR hat nach Aufkommen der Vorwürfe mittlerweile ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, wie ARD-Unterhaltungschef Thomas Schreiber am Wochenende mitteilte. Er fügte hinzu:
Im Übrigen gehören Versuche, den ESC zu skandalisieren und Plagiatsvorwürfe nach den Sendungen zur Folkore des ESC: Im vergangenen Jahr wurde Loreen und ihren Produzenten vorgeworfen, dass “Euphoria” bei drei verschiedenen Titeln “geklaut” sei, unter anderem bei Rihanna und David Guetta.
Diese Anschuldigungen hätten sich aber als haltlos erwiesen. So wie im Übrigen fast alle Plagiatsvorwürfe, die bisher im Rahmen des ESC erhoben wurden. Dem Jagdfieber im Hause Springer tut das aber keinen Abbruch. Schon am Tag nach dem Vorentscheid stöhnte Bild.de:
Und liebäugelte am selben Tag noch mit den Zweitplatzierten des Vorentscheids, mit den “verrückten Jungs” von “LaBrassBanda”, die für viele ja die “Sieger der Herzen” seien. Die Leser werden ohne große Umschweife gefragt: “Hätten Sie lieber LaBrassBanda beim ESC 2013 gesehen?” Das Ergebnis — mal wieder eindeutig:
Wobei die Umfrage doch ein wenig an Überzeugungskraft verliert, wenn man sieht, wie viele Leute sich an ihr beteiligt haben:
Mit Dank an Dennis, Holger K. und Monika G.
Nachtrag, 26. Februar: Inzwischen ist auch der vom NDR beauftragte Gutachter zu einem Ergebnis gekommen. Auf der deutschen ESC-Seite heißt es:
Cascadas ESC-Song “Glorious” ist kein Plagiat von Loreens Vorjahres-Siegertitel “Euphoria” – das hat ein vom NDR in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben. “Es lässt sich zusammenfassen, dass ‘Glorious’ und ‘Euphoria’ keine urheberrechtlich bedeutsamen Übereinstimmungen aufweisen. Sie sind lediglich stilistisch ähnlich und zeigen nur im Arrangement eine oberflächliche Berührung ohne urheberrechtlichen Belang”, so das Fazit von Matthias Pogoda, der seit 1992 als Musikgutachter und Sachverständiger für Plagiatsfragen tätig ist und unter anderem Musikverlage und Urheberrechtskammern als Gerichtsgutachter berät.
(…) In seiner Bewertung schreibt der Musikexperte abschließend: “Für einen begründeten Plagiatsvorwurf müssten meines Erachtens detaillierte Übereinstimmungen einer längeren Begleitpassage vorliegen und weitere Arrangementbestandteile passgenau übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall.”