In Los Angeles steht zur Zeit ein Deutscher vor Gericht, dem vorgeworfen wird, in Hollywood zahlreiche Brände gelegt zu haben. Insgesamt werden ihm inzwischen 49 Feuer (anfangs nur 37) angelastet, weswegen die Justiz nun in 100 Punkten Anklage (felony charges) gegen ihn erhebt. Zumindest berichten das die Nachrichtenagenturen AFP und dpa sowie die “LA Times”.
Einzig der Nachrichtenagentur dapd scheint der Unterschied zwischen der Anzahl der Anklagepunkte und der Anzahl der gelegten Feuer nicht so ganz klar zu sein. Am Dienstag um 19:24 Uhr meldete sie:
Neue Vorwürfe gegen mutmaßlichen deutschen Brandstifter – 24-Jähriger soll insgesamt 100 Feuer gelegt haben
Los Angeles (dapd). Ein in den USA wegen Brandstiftung in 37 Fällen angeklagter Deutscher wird sich wegen weiterer Feuer verantworten müssen. Dem 24-Jährigen würden weitere 63 Brände zur Last gelegt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Los Angeles am Dienstag. Damit wirft ihm die Anklage Brandstiftungen in insgesamt 100 Fällen vor.
Obwohl der mutmaßliche Brandstifter in Wirklichkeit “nur” 49 Feuer gelegt haben soll, haben zahlreiche Medien wie etwa Bild.de, “Spiegel Online” und “RP Online” den Inhalt dieser Meldung übernommen.
Neue Meldung, neues Glück? Denkste. In einer aktuelleren Mitteilung, die heute um 1:21 Uhr veröffentlicht wurde, zeigt sich dapd noch verwirrter. Diesmal heißt es:
Ein in den USA wegen Brandstiftung in 100 Fällen angeklagter Deutscher hat sich vor einem Gericht in Los Angeles für nicht schuldig erklärt. (…) Zuvor hatte die Anklage dem 24-jährigen Harry B. weitere Brände zur Last gelegt, nachdem zunächst lediglich von 49 Feuern die Rede gewesen war.
Das ist so natürlich auch nicht richtig. Es bleibt dabei, dass dem Deutschen insgesamt 49 Brandstiftungen vorgeworfen werden — nachdem zunächst lediglich von 37 Feuern die Rede war. Dennoch wurde die zweite dpad-Falschmeldung im Onlineauftritt der “Mitteldeutschen Zeitung” und auf nh24.de veröffentlicht.
Doch damit nicht genug. Ebenfalls heute um 11:03 Uhr versuchte sich dapd an einer dritten Meldung. :
(…) hatte die Anklage weitere Vorwürfe gegen den 24-jährigen Harry B. erhoben. Insgesamt umfasst die Anklageschrift nun 100 Punkte, darunter Brandstiftung und Besitz von brennbarem Material. Zuvor war der Angeklagte lediglich für 49 Feuer verantwortlich gemacht worden.
Zwar hat dapd nun verstanden, dass die Anklageschrift 100 Punkte umfasst, und erklärt sogar, dass auch der Besitz von brennbarem Material strafbar ist, der letzte Satz zeigt jedoch wieder deutlich, dass dapd immer noch von 100 gelegten Bränden ausgeht — ein Fehler, der jetzt natürlich genau so beispielsweise im Online-Auftritt des “Hamburger Abendblattes” steht.
Wir wünschen viel Glück beim vierten Anlauf.
Mit Dank an Horst P.