WDR  

Es ist zum Haare färben

Falls es jemanden betrifft:

Keine feuerroten Haare mehr für junge Ladies, kein neongrüner Look für junge Punks. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit – und auch von den meisten Frisören – gilt schon seit dem 01. September eine neue Verordnung, die das Haare färben bei Unter-16-Jährigen untersagt. Frisöre müssen sich jetzt den Pass ihrer jungen Kunden zeigen lassen, andernfalls könnten sie sich strafbar machen. Bislang sind aber nur die Wenigsten informiert, die neue Regelung steht gerade mal ganz klein gedruckt in den Gebrauchsanweisungen der Färbeprodukte.

Gut, dass es den Westdeutschen Rundfunk gibt, der es doch noch nach zwei Monaten bemerkt hat und nun im Regionalfernsehen und im Radio verkündet, dass jetzt “Haarefärben für Unter-16-Jährige tabu” sei.

Der WDR hat eine glaubwürdige Quelle für diese Nachricht:

“Seit dem 1. September sind Haarfärbungen mit Oxidationsfärbemitteln, aber auch anderen Haarfarben für Jugendliche aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt,” informiert der Zentralverband des deutschen Frisörhandwerks in einem Schreiben an die Frisör-Salons. Grund sind haarverändernde Substanzen in chemischen Haarfarben, Phenylendiamine, die allergische Schocks verursachen können.

Eine Obermeisterin der Friseurinnung in Münster darf sich vor laufender Kamera darüber ärgern, dass sie erst vor wenigen Tagen von der neuen Regelung erfahren habe. Sie sei von den Herstellern vorher gar nicht über die neuen Richtlinien informiert worden.

Die Warnhinweise auf den Haarfarbe-Packungen in der Drogerie seien “fast nur mit der Lupe zu erkennen” führt der WDR aus:

“Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen, dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt”, steht auf den Packungen, und damit müssten eigentlich auch die Verkäufer in den Drogerien kontrollieren, wie alt die Käufer der Haarfarben sind, genau wie bei Alkohol und Zigaretten, fordert Frisörmeisterin Rosemarie Ehrlich eine konsequente Umsetzung der neuen Haarfärberichtlinie: “Dm (sic!) Drogeriebereich finde ich das viel kritischer, da kann man kaufen was man möchte im Moment auch noch, ich habe mich extra erkundigt in der Nachbarschaft, das Problem ist, dass wir keine Kontrolle haben, und die Mädels und manche Jungen machen das, und wir Friseure müssen das richten.”

Vielleicht hätten sich die Reporter des WDR nicht auf eine Friseurmeisterin verlassen sollen, die einen Brief bekommen und sich in der Nachbarschaft erkundigt hat, sondern noch ein bisschen gründlicher recherchieren sollen.

Zum Beispiel in der Anlage 2 der Verordnung über kosmetische Mittel. Dort steht etwa, dass die “Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung” z.B. so auszusehen habe:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit “schwarzem Henna” können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
– wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
– wenn eine temporäre Tätowierung mit “schwarzem Henna” bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Die Spalte “Weitere Einschränkungen und Anforderungen”, in der mögliche Altersbeschränkungen sonst verzeichnet werden, ist bei den Inhaltsstoffen für Haarfärbemittel leer. Produkte mit diesen Inhaltsstoffen dürfen also von jedem verwendet werden.

P&G Salon Professional, eine Unterabteilung von Procter & Gamble, hat bereits vor dem WDR-Bericht eine Informationsschrift für Friseure veröffentlicht, in der es unter anderem heißt:

Es sei kein Verbot, Jugendlichen unter 16 Jahren die Haare zu färben, folglich seien solche Färbungen auch nicht strafbar, teilt P&G mit. Dies habe man von einer namhaften Wirtschaftskanzlei prüfen und ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen.

Mit dem Hinweis “Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt” werde sichergestellt, dass Verbraucher eine bewusste und verantwortungsvolle Entscheidung bei Farbbehandlungen fällen. Der Friseur müsse also, wie auch bisher, die Verbraucher über die bestehenden Risiken aufklären.

Da alle Wella-Produkte einer strengen Sicherheitskontrolle unterzogen würden, sei der Gebrauch von Haarfärbemitteln auch bei Kindern sicher, entwickelt worden seien sie aber für die Bedürfnisse von Erwachsenen. Gemäß der EU-Färbemittelrichtlinie, die davon ausgeht, dass man aber einem Alter von 16 Jahren reif genug ist, um das allergische Risiko einschätzen zu können, werde dies nochmals im Warnhinweis betont.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz schrieb uns auf Anfrage:

Um die Verbraucher besser über die möglichen Wirkungen von Haarfärbemitteln zu informieren und das Risiko der Sensibilisierung zu reduzieren, wurden für oxidierende Haarfärbemittel und bestimmte nicht oxidierende Haarfärbemittel, die stark und sehr stark sensibilisierende Stoffe enthalten, zusätzliche verpflichtende Warnhinweise vorgeschrieben. Hierbei ist auch der Hinweis enthalten, dass entsprechende Produkte nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind.

Die Warnhinweise richten sich an Endverbraucher und Anwender, dazu zählen auch Frisöre. Sofern die entsprechenden Produkte von Frisören bei Personen unter 16 Jahren angewendet werden sollten, tragen Frisöre ein deutlich höheres Haftungsrisiko nach dem Zivilrecht.

Neu in Verkehr gebrachte Haarfärbemittel müssen von den Herstellern ab dem 1. November 2011 mit diesen Warnhinweisen versehen werden. Für Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden, besteht eine Abverkaufsfrist bis 1. November 2012.

Heißt: Wer als Friseur einem Kunden unter 16 die Haare färbt, geht ein “deutlich höheres” Risiko ein, verklagt zu werden, wenn es zu gesundheitsschädlichen Folgen kommt. Wer sich die Haare selber färbt, trägt das Risiko sowieso selbst. Strafrechtlich haben nur Hersteller und Händler etwas zu befürchten, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, Produkte ohne vorgeschriebene Warnhinweise vorsätzlich oder fahrlässig in Verkehr zu bringen.

Ganz ähnlich wie bei den Luftballons vor ein paar Wochen (BILDblog berichtete) geht es also nicht darum, bestimmten Altersgruppen die Verwendung eines Produkts zu untersagen.

All das hat der WDR nicht herausgefunden — und auch die Medien nicht, die die Meldung jetzt nachplappern.

Mit Dank an Sanni.