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Wir müssen leider draußen bleiben (2)

Am Montag begann am Landgericht Wiesbaden die Verhandlung in einem Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Drei Jugendliche werden des Raubmordes an einem Obdachlosen angeklagt. Interessant ist dabei, wie das Landgericht Wiesbaden mit den Journalisten umgeht.

Die “Frankfurter Rundschau” berichtet:

Eigentlich ist die Öffentlichkeit von Verfahren gegen Minderjährige ausgeschlossen. Für sie gelten besondere Regeln, ihre Interessen sind besonders schützenswert – ganz gleich, wessen sie angeklagt sind. Doch die Vorsitzende Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt lässt Ausnahmen zu. Einige Pressevertreter dürfen im Zuschauerraum Platz nehmen. Doch das Gericht sortiert aus: Vor Sitzungsbeginn müssen die Journalisten Namen und Medium, für das sie arbeiten, aufschreiben. Nach 45 Minuten Beratung gibt die Kammer ihre Entscheidung bekannt: Die Journalisten dürfen hinein – bis auf einen. Dem Vertreter einer Boulevardzeitung wird der Zutritt ausdrücklich verwehrt. Mit harschen Worten hatte sich Staatsanwalt Jördens zuvor dagegen ausgesprochen, dass der Vertreter dieser Zeitung zuhören darf. Die Kammer lenkt ein: Früher habe jene Zeitung auch bei Verfahren in Wiesbaden “unzutreffend und unsachlich” berichtet, so die Vorsitzende; das sei nun ebenfalls zu befürchten. Der Berichterstatter bleibt draußen. Die anderen dürfen sich die Anklageverlesung anhören. Danach müssen auch sie den Raum verlassen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Auf Anfrage bestätigte uns das Landgericht, “dass es sich bei dem nicht zu der Anklageverlesung zugelassenen Journalisten um einen Mitarbeiter der BILD-Zeitung handelt”. Laut Staatsanwaltschaft geht es dabei nicht um einen konkreten Fall, sondern um langjährige Erfahrung mit der Berichterstattung der Zeitung.

Das geht auch aus einem Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” hervor:

Unter Auflagen zugelassen wurden namentlich benannte Vertreter der Medien mit Ausnahme des Journalisten der “Bild”. Staatsanwalt Jördens hatte den Ausschluss des Blatts gefordert mit der Begründung, deren “unsachliche und reißerische” Berichterstattung beeinträchtige die Persönlichkeitsrechte in viel stärkerem Maß als die anderer Medien. Die Kammer folgte dieser Auffassung, der sich auch die Verteidiger angeschlossen hatten. In der Vergangenheit habe “Bild” mehrfach unsachlich und unzutreffend über auch in Wiesbaden verhandelte Gerichtsverfahren berichtet, sagte die Vorsitzende Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt.

Mit Dank an spot.