Der Bundesfinanzhof entschied gestern, dass die Kosten für Zivilprozesse zukünftig steuerlich absetzbar sind, wenn die Klage eine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, wird gestaffelt.
Die “Tagesschau”, die in ihrer gestrigen 20-Uhr-Ausgabe über die Entscheidung berichtete, illustrierte diese Staffelung mit diesem Fallbeispiel:
Ein Unverheirateter mit einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro (Zivilprozesse werden offenbar vorwiegend von Besserverdienern geführt) müsse 7% selbst tragen, erklärt die Sprecherin. “Also 10.000 Euro.”
Das ist natürlich Quatsch: 7% von 70.000 Euro sind 4.900 Euro.
Das müssen sie auch irgendwann bei der “Tagesschau” bemerkt haben, weswegen die Szene mit der Beispielrechnung aus dem Video auf tagesschau.de einfach herausgeschnitten wurde. Unter dem Videofenster steht der kleine Hinweis:
Hinweis: Der Beitrag zur Meldung “Urteil zu Zivilklagen” wurde korrigiert.
Die Sendung auf tagesschau.de ist deshalb 27 Sekunden kürzer als die im Fernsehen ausgestrahlte Fassung, die aber noch bei YouTube zu sehen ist. Inklusive der falschen Rechnung:
Thomas Hinrichs, zweiter Chefredakteur von “ARD aktuell” sagte uns auf Anfrage, die Redaktion befinde sich in solchen Fällen in einem Dilemma: Einerseits sollten die Beiträge im Archiv auf tagesschau.de fehlerfrei sein, andererseits sei es bei Videos sehr viel schwieriger als bei Texten, Fehler so transparent zu korrigieren, wie es die Redaktion selbst wolle. Da das “Tagesschau”-Archiv als historisches Dokument keine Fehler enthalten solle, habe man sich deshalb für die Praxis entschieden, den Fehler herauszuschneiden, und mit einem schriftlichen Hinweis auf die Bearbeitung hinzuweisen.
Mit Dank an Nils, Stefan, Sebastian L., Clemens B. und Alexander B.
Nachtrag, 20.10 Uhr: Die “Tagesschau” hat die gestrige Sendung aus ihrem YouTube-Kanal entfernt.
Wer die fehlerhafte Stelle noch einmal als Video sehen will, kann das hier tun: