Wenn es nach “Bild” ginge, würde jeder Tatverdächtige einfach weggesperrt — ohne diese lästigen Prozesse und am Besten bis ans Ende seines Lebens. Dass es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Gesetze und Vorschriften gibt, die so etwas Schwerwiegendes wie Freiheitsentzug regeln, ist der Zeitung entweder unbekannt oder egal.
In Köln soll ein Jugendlicher, ja: eigentlich ein Kind, einen gleichaltrigen Mitschüler so stark zusammengeschlagen haben, dass dieser in ein künstliches Koma versetzt werden musste und inzwischen hirntot ist.
“Bild” schreibt dazu:
Der eine Junge (14) ringt auf der Intensivstation mit dem Tod. Sein Mitschüler (14), der ihm das angetan hat, geht praktisch unbehelligt nach Hause…
Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam wurde der 14-jährige Hassan* gestern von der Polizei seinen Eltern übergeben.
Oder, etwas knapper in der Überschrift:
Eine gut gespielte Vorlage für den Volkszorn, der laut kreischend wieder diese eine Frage stellen darf: “Warum?”
Die Antwort käme ausgerechnet vom “Express”, der anderen, erfolgreicheren Kölner Boulevardzeitung:
Sachlich schildert der “Express”, warum das Gesetz “eindeutig” ist und dass die “Schranken für eine U-Haft” bei Jugendlichen, die jünger als 16 Jahre sind, noch mal höher seien.
Bisschen schade nur, dass diese Erklärung nicht unter dem Artikel verlinkt ist, in dem der “Express” über eine Demonstration gegen die “Freilassung” des mutmaßlichen Täters berichtet.
Mit Dank an Jürgen N. und Christoph W.