Beim Wettbewerb “Heiteres Herumraten mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” hat es “Telepolis” mal mit einer neuen Verwechslung versucht:
So stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuGH) fest, dass die britische Polizei mit ihrer DNA-Datenbank das Grundrecht auf Datenschutz sehr weitgehend verletzt hat.
Der Fehler liegt hier im Detail, genauer in der Abkürzung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird kurz mit “EGMR” bezeichnet, “EuGH” ist der Europäische Gerichtshof, der im Gegensatz zum EGMR auch ein EU-Organ ist.
Besonders peinlich, dass der Satz (inkl. falscher Abkürzung) offenbar fast wörtlich aus einem offenen Brief der Kampagne “DNA-Sammelwut stoppen!” und der Piratenpartei kopiert wurde.
Klassisch dagegen dieser Fehler in der “Express”-Berichterstattung über den EGMR:
Mit Dank an Jan T. und Tomek.
Nachtrag, 24. Mai: “Telepolis” hat den Fehler transparent korrigiert, der offene Brief im Wiki der Piratenpartei kürzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jetzt ebenfalls korrekt mit “EGMR” ab und express.de hat aus dem “EU-Gericht” ein schlichtes “Gericht” gemacht.