Es steht zwar nicht “Gegendarstellung” über einem “Bild”-Artikel von gestern, der sich mit dem Grünen-Justizexperten Benedikt Lux beschäftigt, aber eigentlich ist es eine:
Die angebliche Affäre um Grünen-Rechtsexperte Benedikt Lux (26): Die Justizvollzugsanstalt Tegel hatte behauptet, Lux sei von einem Wärter ertappt worden, als er einem Häftling Baller-Spiele übergeben wollte. Jetzt stellt sich heraus: Diese Behauptung war falsch!
Und diese Behauptung war von “Bild” verbreitet worden – in einem Artikel am 7. März. Gestern schrieb “Bild” dazu:
Zuerst hatte Justizstaatssekretär Hasso Lieber (62) den Grünen im Rechtsausschuss gemaßregelt. Dann hatte JVA-Sprecher Lars Hoffmann (42) in BILD gesagt: “Videospiele sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Abgesehen davon gab es weder einen Antrag eines Insassen noch eine Genehmigung. Erst in der Anstalt, als Herr Lux die Spiele einem Insassen übergeben wollte, fiel das einem Wachhabenden auf.” Dabei war es ganz anders! Wie aus einer internen Erklärung des damals Wachhabenden, die BILD vorliegt, hervorgeht, teilte Lux dem Knast-Bediensteten von selbst mit, dass er die Spiele dabeihabe und sie gerne einem Insassen geben würde.
Nun ist es überhaupt kein Wunder, dass “Bild” diese vermeintlich “interne Erklärung des damals Wachhabenden” vorliegt. Und auch wenn “Bild” diesen Eindruck erweckt: Eine Exklusiv-Info im herkömmlichen Sinn ist das keineswegs. Die Erklärung war nämlich Beweismittel in einem Gegendarstellungs-Verfahren gegen “Bild”, das Lux nach dem Artikel vom 7. März angestrengt hatte – und zwar mit Ansage, wie Lux uns erzählt. Er habe “Bild” schon vor Erscheinen des Artikels angekündigt, dass er klagen werde, sollte “Bild” in ihrer Berichterstattung den falschen Eindruck erwecken, er habe versucht, die “Ballerspiele” ins Gefängnis zu schmuggeln.
“Bild” ließ Lux zwar unter der Überschrift “Grüner Abgeordneter bringt Knackis Ballerspiele in Knast” (der Artikel wurde bei Bild.de gelöscht) auch mit seiner Version zu Wort kommen (siehe Ausriss), doch die in “Bild” zitierten Aussagen des JVA-Sprechers, dass es keinen Antrag gegeben hätte und Lux von einem Wachhabenden mit den Video-Spielen quasi erwischt worden wäre, sind nun mal falsch.
Mitte April entschied das Gericht deshalb, dass Lux einen Anspruch auf Gegendarstellung hat. Da “Bild” die Gegendarstellung jedoch nur ungern habe abdrucken wollen, so Lux, habe er sich mit “Bild” geeinigt, das in einem weiteren Artikel richtig zu stellen. Mit dem von gestern sei er “zu etwa 70 bis 80 Prozent zufrieden”.
Offen bleibt, inwieweit neben dem “Knast-Chef” auch “Bild” den “Wirbel um Grünen-Politiker” bedauert. Den hat “Bild” zwar nicht von sich aus verursacht, aber ihm durch die Verbreitung der falschen JVA-Informationen den nötigen Aufwind gegeben.