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Die verlorene Ehre des Abu A.

Am Samstag berichtete die Münchner Ausgabe von “Bild” über die Freilassung eines Imams nach 80 Tagen U-Haft:

Nach den schweren Prügel-Vorwürfen Münchner Imam ist wieder frei!

Er war über zwei Monate in U-Haft. Wurde von einer seiner drei Frauen schwer belastet. Doch jetzt hat Shaza H. (31) überraschend ihre Aussage widerrufen! Und Imam Abu A. (40) ist wieder ein freier Mann. Kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte…

Die Formulierung “kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte” ist vielleicht der klägliche Versuch einer Erklärung, warum “Bild” bei der Berichterstattung über diesen Fall in den letzten Monaten die Unschuldsvermutung, die gelten muss, solange die Schuld eines mutmaßlichen Täters nicht bewiesen ist, nicht nur missachtet, sondern mit Füßen getreten hat.

Alles begann am 2. Dezember 2010, als “Bild” titelte: “Islamischer Friedens-Prediger bricht seiner Dritt-Frau die Knochen – Mitten in Deutschland!”. Auf Bild.de sah das so aus:

Ehefrau verprügelt Imam bricht seiner Dritt-Frau die Knochen Islamischer Friedens-Prediger als böser Knochenbrecher in U-Haft

Da Islam-Bashing zu der Zeit im Zuge der Sarrazin-Nachwehen ohnehin noch besonders en vogue war, las sich der dazugehörige Artikel so:

“Die Frauen, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.”
(Koran, 4. Sure, Vers 34)

München – Tiefe dunkle Augen, langer Bart, Kopfbedeckung, weites Gewand. Der Münchner Imam Abu A. (40) sieht aus wie Massenmörder Osama bin Laden. Doch Abu A. gilt als “schillernde, friedliebende Figur” und gern gesehener Gast bei Integrationsrunden.

JETZT SITZT DER VORZEIGE-IMAM IM KNAST! VERHAFTET ALS MUTMASSLICHER FRAUENSCHLÄGER!

Von diesem Zeitpunkt an war Abu A. bei “Bild” nur noch der “Prügel-Prediger”. Und dann waren da ja auch noch die alles andere als klassischen Familienverhältnisse des Imams: Am 3. Dezember berichtete “Bild” München, als wäre es in Deutschland verboten, zehn Kinder zu haben und dafür Kindergeld zu beziehen:

10 Nachkommen! Abu A. (40) hat Anspruch auf 1900 Euro Kindergeld Die Akte des Prügel-Predigers

Abu A. lebt mit seinen drei Frauen und zehn Kindern zusammen, für sie kassiert er fast 1900 Euro monatlich.

Am 4. Dezember war Abu A. nicht mehr nur “Prügel-Imam”, sondern sogar der “Prügel-Imam!” mit Ausrufezeichen:

Prügel-Imam! Zoff mit Frau um die Kinder Die Eltern stritten sich um das Sorgerecht

Das mutmaßliche Opfer hingegen war bei “Bild” einfach nur “sein Opfer”:

Sein Opfer ist mit den beiden Kindern an einem geheimen Ort abgetaucht.

Nach einem weiteren Artikel vom 15. Dezember mit dem Titel “Prügel-Imam: Abu A. muss weiter in Haft bleiben” holte “Bild” kurz vor Jahresende noch einmal zum Schlag aus:

Jetzt fordert er Freilassung aus dem Gefängnis: Opfer des Prügel-Imam flüchtet aus München! München - Seine Brutalität und Gewalt gegenüber einer seiner drei Frauen brachten Imam Abu A. (40) vor einem Monat in die JVA Stadelheim.

Damit es sich die Gomolkas, Arbingers, Kiewels, Kürthys, Wittmanns und wie sie bei “Bild” alle heißen, ein für allemal hinter die Ohren schreiben können, hier noch einmal Ziffer 13, Pressekodex:

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Und die Richtlinie 13.1:

(…) Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. (…) Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

Das Ermittlungsverfahren gegen Abu A. läuft noch, doch ein dringender Tatverdacht besteht nicht mehr. Egal, wie es juristisch noch weitergeht: “Bild” hat gegen den Pressekodex verstoßen und billigend in Kauf genommen, den Ruf eines Unschuldigen zu zerstören.

Es wäre nicht das erste Mal.