Dass der “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner sich schwer tut mit Begriffen wie “vorzeitige Haftentlassung” (genauer: Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung) und “Begnadigung”, wussten wir schon. Dass Wagner damit in der “Bild”-Redaktion kein Einzelfall ist, hatten wir geahnt — und bekamen gestern, rund drei Monate nach den vehementen Diskussionen um die vorzeitige Haftentlassung der Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt und die Begnadigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar, die Bestätigung. Da schrieb “Bild” nämlich in einem Text über die “Freilassung des Sedlmayr-Mörders”:
Das ist Unsinn. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld soll keine Begnadigung verhindern, sondern die sonst übliche Haftentlassung nach 15 Jahren (§ 57a StGB).
Und angesichts der abenteuerlichen “Bild”-Konstruktion der “vorzeitigen Begnadigung” fragen wir uns: Wann werden Mörder nach Ansicht von “Bild” denn eigentlich planmäßig begnadigt?
Mit Dank an Eric H. für den sachdienlichen Hinweis.