Die Zeiten sind schwer für deutsche Verlage: Nun kann die “Bild am Sonntag” nicht einmal mehr selbst Statistiken bis an die Schmerzgrenze fehlinterpretieren, sie muss diese wichtige Aufgabe auslagern.
In dieser Woche zum Beispiel an Stefan Müller, den Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Der Politiker räsoniert in einem Gast-Kommentar über den rechtsfreien Raum Internet, der insbesondere durch die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung zum Tummelplatz für Schurken aller Art geworden sei:
Schuld daran ist eine Gesetzeslücke in Deutschland. Sie führt dazu, dass sich bestens ausgestattete und vernetzte Banden und organisierte Kriminalität im Internet breitgemacht haben. Folge: 200 000 Straftaten im vergangenen Jahr. Tendenz: rasant steigend.
Auf Anfrage bestätigte uns das Büro von Stefan Müller, dass der Politiker mit der “Gesetzeslücke” die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht am 2. März dieses Jahres meinte. Wie die 200 000 Straftaten im Jahr 2009 die Folge eines Urteils von 2010 sein sollen — das konnte uns seine Sprecherin nicht verraten.
In der Tat zeigt die Statistik das Gegenteil der von Müller getätigten Aussage: Nachdem die Vorratsdatenspeicherung 2009 in Kraft getreten war, nahm die Zahl der registrierten Internet-Straftaten unverdrossen zu, die Aufklärungsquote sank hingegen.
Mit Dank an Jens W., Michael E. und Johannes R.
Nachtrag, 23. September: Im Nachgespräch legt das Büro von Stefan Müller Wert darauf, dass nicht die 200 000 Straftaten, sondern nur die steigende Tendenz “Folge” der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung sei. Eine grammatikalisch bemerkenswerte Interpretation.
Doch auch die andere Zahl, auf die der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe seine Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stützt, steht auf höchst wackliger Grundlage:
Seit das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres entschieden hat, dass personenbezogene Daten aus Internettransfers gelöscht und nicht mehr auf Vorrat gespeichert werden dürfen, hat sich die Aufklärungsrate von Internetkriminalität dramatisch negativ entwickelt: Von 1000 Verdächtigen werden nur noch sieben Personen ermittelt. Das bedeutet: Von 1000 Kriminellen, die im Internet Benutzernamen und Passwörter abfischen, die E-Mail-Konten knacken und bei Online-Auktionen betrügen, die Bankkonten und Kreditkarten leer räumen und die Kinder vergewaltigen und entsprechende Filme im Internet anbieten, können nur sieben identifiziert werden.
Alleine: eine solche Statistik existiert offiziell nicht. Zwar zitierte die Rheinische Post den Präsidenten des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke am 7. September so:
Nachhaltig ermahnte Ziercke die Politik, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzupacken. Derzeit könne vieles nicht aufgeklärt werden. Unter 1000 Verdächtigen hätten vor dem Stopp der Speicherung mehr als 800 ermittelt werden können, jetzt seien es noch sieben.
Auf unsere Nachfrage hat das Bundeskriminalamt diese Formulierung dementiert: der BKA-Präsident habe in einer Pressekonferenz zwar ein Ermittlungsverfahren beschrieben, bei dem von 1100 IP-Adressen nur zehn nachverfolgt werden konnten und zu acht (sic!) Verdächtigen führten. Ein allgemeines Bild der Aufklärungsquote bei Internet-Straftaten spiegelt dieser Extremfall jedoch nicht wieder. Der Zusammenhang sei eventuell missverstanden worden, erklärt das Bundeskriminalamt.