Heute vormittag wurde bekannt, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar abgelehnt hat. Auch Bild.de berichtet darüber und schreibt:
Das Präsidialamt stellte jedoch eine weitere Prüfung in Aussicht: “Der Bundespräsident wird zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden.
Zugleich mit Klars Gnadengesuch wies Köhler auch das Gesuch der ebenfalls inhaftierten Ex-RAF-Terroristin Birgit Hogefeld (50) ab, einer Leitfigur der dritten RAF-Generation.”
(Bild.de, Stand ca. 15.30 Uhr)
Was Bild.de schreibt, findet sich fast wörtlich auch in verschiedenen Agenturmeldungen wieder — dort allerdings in einem völlig anderen, dafür aber korrekten Zusammenhang:
Zugleich wies Köhler auch ein Gnadengesuch des ebenfalls inhaftierten Ex-RAF-Mitglieds Birgit Hogefeld ab. “Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden”, heißt es weiter.
(dpa, ca. 12.54 Uhr)Zu Hogefeld, deren Urteil zu lebenslanger Freiheitsstrafe am 6. Januar 1999 rechtskräftig wurde, schrieb das Präsidialamt: “Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden.”
(AP, ca. 13.10 Uhr)
Mit Dank an die Hinweisgeber.
Nachtrag, 16.25 Uhr: Plötzlich hat’s auch Bild.de gemerkt und einfach die Reihenfolge der beiden, oben zitierten Absätze geändert.