Laut Selbstbeschreibung der Bauer Media Group ist die Zeitschrift “Bravo” das “Original unter den Jugendzeitschriften und unangefochtener Marktführer” und “wöchentlich das wichtigste Entertainment- und Informationsmagazin” für die “Kernleserschaft zwischen 12 und 17 Jahren”. Das Magazin “weiß, welche Themen die Jugendlichen wirklich bewegen”, “schafft einzigartiges Vertrauen” und “setzt seit 2006 ein Zeichen gegen Gewalt an Schulen”.
Wir sind uns nicht ganz sicher, welche dieser Kompetenzen sich in der Liste widerspiegeln, die “Bravo” letzte Woche veröffentlicht hat. Aber die Kernleserschaft zwischen 12 und 17 Jahren dürfte dankbar sein für die wertvollen Lebenshilfetipps, die ihr wichtigstes Informationsmagazin da für sie bereithält:
Wir haben den Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter um eine Einschätzung gebeten, welche Straftatbestände erfüllt sein könnten, wenn man den kreativen Vorschlägen von “Bravo” folgt.
Seine Antwort fiel auch für uns überraschend umfangreich aus:
I. (Rache am Ex)
1. Beleidigung, (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren), ggf. auch üble Nachrede (§ 186 StGB, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr — sofern die Tatsache “Niete im Bett” nicht nachweislich wahr ist, wobei der Beweis kaum zu führen sein wird), oder sogar Verleumdung (§ 187 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren — wenn er keine Niete im Bett ist und das “wider besseres Wissen” behauptet wird).
2. Beleidigung, (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
3. Betrug gegenüber dem Pizzadienst (§ 263 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren)
4. Betrug gegenüber der Stripperin (§ 263 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren), Beleidigung gegenüber Mutter und Vater (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
5. Beleidigung, (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
6. Beleidigung, (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
7. Beleidigung, (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
8. Körperverletzung, ggf. Versuch (§ 223 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren)
9. Beleidigung, § 185 StGB (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren), ggf. auch üble Nachrede (§ 186 StGB, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr — sofern die Tatsache “Socken in der Unterhose” nicht nachweislich wahr ist, wobei der Beweis kaum zu führen sein wird), oder sogar Verleumdung (§ 187 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren – wenn die Behauptung “wider besseres Wissen” aufgestellt wird).
10. Wegen des Zugangs zum Account ggf. Ausspähung von Daten (§ 202a StGB, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) oder Vorbereitung des Ausspähens von Daten (§ 202c StGB, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Überdies wieder Beleidigung etc.
II. Rache an der Ex
2. Beleidigung (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
3. Verleumdung (§ 187 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
4. Diebstahl (242 StGB, Freiheitsstrafe bis fünf Jahren), außerdem Sachbeschädigung (§ 303 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
5. Verleumdung (§ 187 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
6. Körperverletzung, ggf. Versuch (§ 223 StGB, Freheitsstrafe bis zu fünf Jahren)
7. Beleidigung (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
9. Nötigung (§ 240 StGB, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren)
10. Beleidigung (§ 185 StGB, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren)
Nun sind die angegebenen Höchststrafen natürlich nicht gerade das Strafmaß, mit dem bisher unbescholtene Jugendliche zu rechnen hätten — aber dass sie sich gegebenenfalls strafbar machen, wenn sie die Ratschläge von “Bravo” befolgen, das hätte das Magazin, das einzigartiges Vertrauen schafft, seinen jungen Lesern dann vielleicht doch mit auf den Weg geben sollen.
Mit Dank an Stefan W.