Das Erstaunliche vorweg: Offenbar weiß man bei “Bild” über Persönlichkeitsrechte eigentlich ganz gut Bescheid. Theoretisch.
Als Nicolaus Fest, einer der stellvertretenden “Bild”-Chefredakteure, gestern abend vor den Toren Hamburgs (eigentlich vor den Toren Wedels) im Hörsaal 5 der Fachhochschule Wedel einen Gastvortrag über “Medien und Persönlichkeitsrecht” hält, hat seine Sekretärin leider vergessen, ihm auch das Vortragsmanuskript einzupacken. Immerhin hat der gelernte Jurist und Kunsthistoriker aber einen dicken Aktenordner mit Fallbeispielen dabei. Und das Grundsätzliche ist ohnehin schnell gesagt: “Journalismus kommt ja von jour, der Tag”, und jeden Tag aufs Neue gebe es einen Konflikt zwischen dem Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner Persönlichkeit einerseits und dem öffentlichen Interesse andererseits. Dazwischen gelte es abzuwägen.
“Natürlich ist es ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn man ungefragt irgendwelche Leute ‘abschießt'”, sagt Fest. Aber das Ganze sei “eigentlich ein Thema für Juristen” und die Abwägung immer eine Einzelfallentscheidung. Zudem entschieden die Gerichte unterschiedlich (in Berlin meist zugunsten des Medienopfers, in Hamburg zugunsten von “Bild” der Pressefreiheit), und — um Fests unausgesprochene Quintessenz gleich vorwegzunehmen — Schuld sind immer die anderen.
Fest selbst hingegen formuliert seine These wie folgt: “Alle denken: Der größte Feind des Persönlichkeitsrechts ist die ‘Bild’-Zeitung.” Aber das, so Fest, stimme gar nicht, denn:
“Der größte Feind des Persönlichkeitsrechts ist im Zweifel der Inhaber selbst.”
Und in der Tat scheint Fests mitgebrachte Beweislast erdrückend: Da schrieb doch eine “bekannte Schauspielerin” in einem persönlichen Brief an “Bild” ausführlich und detailliert über Ehestreitigkeiten, um das Blatt abschließend zu bitten, von weiterer Berichterstattung abzusehen! (Die rund 50 Zuhörer im mäßig gefüllten Hörsaal sind amüsiert.) Andere Prominente wiederum verbeten sich die angelegentliche Berichterstattung über ihr Privatleben — aber, wie sich herausstellt, nur, weil sie mit irgendeinem anderen Medium einen Exklusivvertrag geschlossen haben. (Die Zuhörer staunen.) “Unterdrücken, steuern, wirtschaftliche Marktposition stärken”, das sei es, was der Prominente mit der Berichterstattung über ihn wolle.
Zwischen den Zeilen wird deutlich: Wer einem Promimagazin ein exklusives Interview gibt, muss sich gefallen lassen, dass “Bild” in seinem Privatleben herumschnüffelt. Wer Mutter ist und sich (trotzdem) für ein Erotikmagazin fotografieren lässt, muss sich (deshalb) von “Bild” fragen lassen, ob man da denn seinen Erziehungsaufgaben nachkomme. Wer irgendwann mal ein Buch übers Jogging geschrieben hat, muss natürlich auch Jahre später hinnehmen, dass “Bild” ihren elf Millionen Lesern zeigt, dass er irgendwo auf der Welt in einer Patisserie gewesen ist. Wer als Schauspieler die Rolle eines polizeilichen Ermittlers übernimmt, muss einsehen, dass “Bild” eventuelle Ermittlungen gegen ihn zu Schlagzeilen macht. Und wenn sie das nicht hinnehmen wollen, diese Prominenten, dann liegt das nicht zuletzt an der florierenden “Anwaltsindustrie”, die aus jeder Persönlichkeitsrechtsverletzung Kapital zu schlagen versuche. Dass das offenbar ein Geschäftsmodell ist, dass sich “Bild” ungern streitig machen lässt, sagt er nicht.
Ebenfalls unerwähnt bleiben am Abend in Wedel all jene Fälle, in denen “Bild” auch das Privatleben von Prominenten in die Öffentlichkeit zerrte, die selbst nie Privates preisgeben. Oder die vielen nicht-prominenten “tätowierten Liebesmonster” und vorverurteilten “Bestien” auf dem Weg in den Gerichtssaal — und auch nicht die Kinder, deren Gesichter “Bild” immer mal wieder ohne Einverständnis der Eltern auf ihre Titelseiten druckt: für Fest offenbar alles Einzelfälle, über die man sich streiten kann — im Zweifel vor Gericht.
Am Ende des Abends aber erhalten wir von Fest immerhin endlich Antwort auf eine Frage, die wir vor einem knappen Vierteljahr an “Bild” gestellt und bislang nicht beantwortet bekommen hatten – nämlich, ob “Bild” das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (von “Bild” schlicht “Maulkorb-Urteil” genannt) eigentlich anerkenne. Fest tastet sich langsam heran: Das Urteil, das Prominenten einen weitreichenden Schutz ihres Privatlebens zubilligt, sei auf europäischer Ebene nicht unumstritten, zudem sei auch die Straßburger Entscheidung nur ein Einzelfall und “Bild” ohnehin nicht prozessbeteiligt gewesen. Aber dann sagt er zusammenfassend:
“Wir halten uns an die etablierte Rechtsprechung, weil sie verlässlicher ist, bevor wir uns auf das außerordentlich dünne Eis des Straßburger Urteils begeben.”
Das ist zwar nicht wahr, weil “Bild” immer wieder auch gegen die “etablierte Rechtsprechung” verstößt. Aber klar: Wenn die Gerichte dann doch gegen “Bild” entscheiden — dann sind es eben die falschen Gerichte, die sich von den falschen Anwälten haben überzeugen lassen.
Mit Dank für die Fotos an Sebastian Conrad.