Kein Geld für Hoppel-Heide — Simonis unterliegt BILD
Das Landgericht Berlin hat die Klage von Heide Simonis gegen BILD auf Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro im vollen Umfang abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Klägerin auferlegt.
Anlass der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Berichterstattung von BILD über eine Tanzshow, an der die gut ein Jahr zuvor gestürzte Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein mit großer Hingabe teilnahm. Obwohl Heide Simonis öfter betont hatte, für weitere Sendungen nicht zur Verfügung zu stehen, legte der überwältigende Erfolg der Tanzshow die Vermutung vergleichbarer Engagements — beispielsweise in der bekannten “Dschungelshow” — nahe, was BILD mit einer Fotomontage illustrierte, die Heide Simonis überhäuft von Maden zeigte. Eine ein Schmerzensgeld rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung konnte das Landgericht allerdings in dieser Fotomontage nicht erkennen.
BILD-Chefredakteur Kai Diekmann: “Heide Simonis hat mit ihrer Tanzshow ihr Ansehen nachhaltig beschädigt. An einer lächerlichen Show teilnehmen wollte sie, aber darüber lachen sollte man nicht. Sie hat als Unicef-Botschafterin das Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef abgelehnt und auf Zahlung einer Geldentschädigung an sich selbst bestanden. Nun hat sie vor dem Landgericht die Quittung erhalten. Und wieder ein schwerer Ausrutscher!”