Die Frage “Wie gaga ist das denn?” ist bei “Bild” üblicherweise der Berichterstattung über die singende Lady vorbehalten. Vor elf Tagen fragte so die Bremer Regionalausgabe — und das, obwohl es gar nicht um Musik ging. Die Tatsache, dass der Artikel inzwischen aus dem Onlinearchiv verschwunden ist, hat allerdings nichts mit Lady Gaga oder den internen Überschriften-Vorschriften von “Bild” zu tun, sondern mit Entscheidungen des Landgerichts Berlin.
Am 3. Dezember hatte “Bild” in Bremen riesengroß mit einer Behauptung aufgemacht, die sich bei näherer Betrachtung als gewagt herausstellen sollte:
“Bild” berichtete, Horst Frehe, der Sprecher für Rechtspolitik der Grünen in der Bremer Bürgerschaft, stelle “sehr skurrile Forderungen” bzw. “Forderungen, die das Prädikat gaga verdienen”. “Gaga” heißt für “Bild” beispielsweise:
Frehe will sicherstellen, dass Blinde und Gehörlose auch in Gebärdensprache über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.
Ebenfalls “gaga”:
Lebensmittel-Päckchen sollen nicht mehr von Wärtern durchsucht werden dürfen. So könnten Drogen, Waffen und Handys noch leichter in den Knast kommen.
Tja, das passiert, wenn man in einem “internen Schreiben an das Parlament, das BILD vorliegt” Formulierungen findet, die man nicht versteht, und dann einfach mal drauf los phantasiert, ohne den Verfasser des Schreibens zu fragen. Oder wenigstens jemanden, der sich mit dem Thema auskennt.
Geschrieben hatte Frehe in der vertraulichen E-Mail an Mitglieder des Rechtsausschuss, die BILDblog ebenfalls vorliegt:
3. Kontrolle von Paketen: hier Auscchluss von Nahrungs- + Genussmitteln, Alternative UHVzG Brandenburg §41
Das liest sich zunächst verwirrend. Es hätte also geholfen, wenn “Bild”-Autor René Möller mal bei dem Politiker nachgefragt hätte. Das hat er laut Frehe aber nicht getan.
Dabei hätte Frehe vermutlich das geantwortet, was er auch uns auf Nachfrage schreibt:
Ich habe nie gefordert, dass Nahrungsmittelpäckchen nicht kontrolliert werden sollen. Im Bremer Gesetz ist wegen der Kontrollprobleme jeglicher Empfang von Nahrungsmittelpäckchen ohne Einschränkung ausgeschlossen. Brandenburg differenziert dort. Die Frage war, ob eine effektive Kontrolle so viel Mehraufwand verursacht, dass man den Erhalt generell und ohne Ausnahme verbieten muss.
Aber eine “Gaga”-Forderung hat Frehe bzw. “Bild” ja noch in petto. Die aus der Überschrift:
Ein Gutachter, der sich mehrmals für die Abschaffung der Gefängnisse ausgesprochen hat, soll an dem Gesetzentwurf mitwirken. Frehe fordert, den pensionierten Rechtswissenschaftler Johannes Feest (70) daran zu beteiligen. Der Wissenschaftler in einem Vortrag: “(…) dass das Gefängnis selbst jedem Humanisten ein Gräuel sein muss und dass seine letztliche Abschaffung ein Schritt zur Humanisierung (…) unserer Gesellschaft wäre.”
Der emeritierte Bremer Professor Johannes Feest ist Herausgeber eines renommierten Kommentars zum Strafvollzugsgesetz und Betreiber des Strafvollzugsarchivs. Er ist in mehreren Bundesländern als Experte zum gleichen Thema gehört worden und es wäre laut Frehe seltsam gewesen, “ihn in seiner Heimatstadt nicht einzuladen.”
Dass “Bild” in einem Vortrag von Feest aus den 1990er Jahren einen Satz gefunden hat, der die “letztliche Abschaffung” von Gefängnissen als fernes Idealziel formuliert, zeugt zwar von (für “Bild” sonst eher ungewöhnlichem) Recherchewillen, taugt aber nur bedingt zur Diskreditierung von Feest. Oder gar der von Frehe, der ihn als Experten vorladen wollte.
Um den Artikel rund zu kriegen, brachte “Bild”-Autor René Möller schließlich noch “Knast-Chefin” Silke Hoppe in Position:
Zu den Forderungen der Abschaffung eines Gefängnisses schüttelt die Anstaltsleiterin nur den Kopf. Hoppe: “Den Strafvollzug abschaffen zu wollen, ist lebensfremd und wird auch keine Mehrheit finden.”
Die Leiterin der JVA wusste nach eigenen Angaben gar nicht, in welchem Zusammenhang sie von “Bild” zitiert werden würde.
Wie gesagt: Die “Forderungen der Abschaffung eines Gefängnisses” hat “Bild” sich in mühevoller Arbeit selbst gedrechselt, weswegen das Adjektiv “lebensfremd” gar nicht mal so unpassend erscheint.
Das Berliner Landgericht hat am 8. Dezember zwei einstweilige Verfügungen erlassen: “Bild” muss die Behauptungen unterlassen und eine Gegendarstellung abdrucken. Letztere muss sich in Größe und Aufmachung an dem beanstandeten Ursprungsartikel orientieren, was bedeutet, dass “Bild” fast eine halbe Seite mit der Gegendarstellung füllen müsste. Die Überschrift sollte in 100-Punkt-Schrift gesetzt sein.
Innerhalb des gerichtlich angeordneten Zeitrahmens hat “Bild” die Gegendarstellung nicht veröffentlicht.
Nachtrag, 18. Dezember: Am Mittwoch, dem 16. Dezember veröffentlichte “Bild” in Bremen unter der Überschrift “Grüne fordern humane U-Haft” einen Artikel, der in Größe und Aufmachung an den “Gaga”-Artikel vom 3. Dezember erinnerte.
Zwar fehlt das Wort “Gegendarstellung”, aber der Text endet ungewohnt deutlich:
In BILD vom 3. Dezember 2009 stand irrtümlich, “Grüner will Bremer Knast abschaffen”. Horst Frehe dazu: “Das ist völliger Quatsch! Natürlich wollen weder die Grünen noch ich den Strafvollzug in Frage stellen. Wir möchten bei der Entstehung des Gesetzes nur unbedingt auf humane Regelungen achten. Denn in der U-Haft gilt die Unschuldsvermutung.”
BILD möchte sich in aller Form für die falsche Berichterstattung bei Horst Frehe entschuldigen. Frehe dazu: “Ich nehme die Entschuldigung an.”
Wie die “taz Bremen” heute weiter berichtet, zahlt “Bild” im Rahmen eines Vergleichs 5.000 Euro Schmerzensgeld an Horst Frehe. Dieser will das Geld heute an verschiedene wohltätige Organisationen spenden.