“Das Grundeigentum” ist laut Eigenbeschreibung eine “Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft”, also etwas vereinfacht ausgedrückt: eine Publikation für Vermieterinnen und Vermieter, vor allem für jene aus Berlin. Damit gehört sie inhaltlich nicht unbedingt zu den Medien, über die wir hier im BILDblog schreiben. Mit etwas mehr als 6.000 gedruckten Exemplaren pro Ausgabe (PDF) ist “Das Grundeigentum” auch nicht gerade das reichweitenstärkste Blatt Deutschlands. Doch wenn in der aktuellen Ausgabe ein Text veröffentlicht wird, der einen nur fassungslos zurücklassen kann, ist das auch ein Thema für uns.
Herausgeber Dieter Blümmel schreibt in seinem Kommentar “Vom Rechtsstaat zum Maßnahmenstaat” gleich über mehrere Themen: Er kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die Vermieter zur Hälfte an den entstehenden CO2-Kosten zu beteiligen, den Beschluss des Bundestages, dass Vermieter künftig die TV-Kabelkosten nicht mehr einfach so auf die Mieter umlegen dürfen, das Baulandmobilisierungsgesetz, das es erschwert, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, den inzwischen gekippten Berliner Mietendeckel, der den Vermietern Höchstgrenzen bei der Miete vorgab, sowie allgemein die Corona-Maßnehmen von Bund und Ländern. So weit, so vorhersehbar.
Aus seinen Beobachtungen folgert Blümmel:
Wir schlittern in ein politisches System hinein, das erschreckende Ähnlichkeiten mit dem von Ernst Fraenkel beschriebenen “Doppelstaat” aufweist. Fraenkel unterscheidet in seiner 1940/41 erschienenen Arbeit den an Normen gebunden Rechtsstaat, dessen Handeln sich an Gesetzen orientiert, vom Maßnahmenstaat, der sich an politischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen ausrichtet.
Ernst Fraenkel schrieb in “Der Doppelstaat” über den NS-Staat. In seiner Studie geht es vor allem auch um die (fehlenden) Rechte von Juden und deren Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Dieter Blümmel überträgt Fraenkels Analyse auf die heutige Lage der Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland. Er sieht sie in einer ganz ähnlichen Situation wie Juden während des Nationalsozialismus:
Das Privateigentum [im NS-Staat] war geschützt – aber nicht das der Juden. Auch in der Bundesrepublik scheint das Privateigentum geschützt – aber nicht jedermanns.
Es ist eine beschämende Relativierung.
Gesehen bei @RonenSteinke.