Plötzliche sensationelle Wende

Heute testen wir einmal Ihr Überraschungsverhalten. Bitte lesen Sie folgenden Absatz und merken sich, an welchen Stellen Sie so etwas dachten wie: “Ist ja der Hammer”. Los geht’s.

Im Verfahren um verschobene Fußballspiele forderte die Staatsanwaltschaft für den Schiedsrichter Robert Hoyzer zwei Jahre Haft auf Bewährung plus 100 Sozialstunden. Doch das Landgericht Berlin verurteilte ihn zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung (a). Dabei hatte die Staatsanwaltschaft nur zwei Jahre Haft auf Bewährung plus 100 Sozialstunden gefordert (b).

Wenn Sie an Stelle (a) überrascht waren, können wir das nachvollziehen. Wenn Sie an Stelle (b) überrascht waren, sind Sie vermutlich ein unaufmerksamer Leser. Und wenn Sie an beiden Stellen überrascht waren, können Sie sich bei der “Bild”-Zeitung bewerben.

Die macht nämlich ihren Berlin-Teil heute ganz groß mit dieser Schlagzeile auf:

Staatsanwalt will Freiheit für Hoyzer!

Und schreibt im Vorspann:

NACH DEM SENSATIONS-URTEIL (29 MONATE HAFT) FORDERT PLÖTZLICH DIE BERLINER STAATSANWALTSCHAFT EINE MILDERE STRAFE FÜR DEN SKANDAL-SCHIEDSRICHTER.

Und ist am Anfang des Artikels immer noch nicht aus dem Staunen raus:

Auf das sensationelle Urteil gegen Skandal-Schiri Robert Hoyzer (26) folgt nun, am Ende des Prozesses, die sensationelle Wende.

Und wenn “Bild” noch so oft Wörter wie “plötzlich”, “sensationell” und “Wende” hinschreibt: Das ist die bekannte Nachricht von Dienstag. An jenem Tag nämlich beantragte die Anklage (wie auch “Bild” berichtete) die milde Bewährungsstrafe, und seitdem hat sich an ihrer Haltung nichts geändert.

Neu ist allein, dass die Staatsanwaltschaft nun angekündigt hat, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Und während “Bild” über viele, viele Zeilen ergebnislos spekuliert, warum ein “Ankläger (!)” für ein milderes Urteil kämpft, haben andere Zeitungen eine Erklärung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen das gesamte Urteil Revision eingelegt, also auch gegen das für die anderen Angeklagten. dpa schreibt:

Die Staatsanwaltschaft will insbesondere das Strafmaß für [den Mitangeklagten Dominik] Marks überprüfen lassen. Er hatte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung bekommen, die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zwei Jahre ohne Bewährung gefordert (…).

Und plötzlich ist alles weder überraschend, noch schwer zu verstehen. Aber wer erklärt es “Bild”?

Nachtrag, 21. November. Zur Klarstellung: Natürlich war die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, gegen das gesamte Urteil Revision einzulegen. Ihre Aufgabe ist aber auch eine andere, als “Bild” glaubt. Der Staatsanwalt ist nicht Gegenspieler des Verteidigers in dem Sinne, dass er eine besonders hohe Strafe fordern soll. Nach der Strafprozessordnung muss die Staatsanwaltschaft auch entlastendes Material ermitteln. Es ist also ausdrücklich vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft zu Gunsten eines Angeklagten in Revision gehen kann. Anders als in den USA ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland eine unparteiische Institution. Sie wird auch “objektivste Behörde der Welt” genannt.

Danke für die Nachhilfe an Joachim M. und Christian S.!