Metin Kaplan lebte von 1983 bis 2004 in Deutschland und erhielt von 1992 bis 2000 politisches Asyl. Nachdem Kaplan in Deutschland zur Tötung Ibrahim Sofus aufgerufen hatte und Sofu 1997 ermordet worden war, kam er 1999 in Untersuchungshaft und wurde 2000 wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 2003 wurde die Auslieferung Kaplans an die Türkei (wo er wegen des Versuchs des “gewaltsamen Umsturzes der Verfassungsordnung” angeklagt war) zunächst abgelehnt, weil ihm dort möglicherweise ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren und Folter drohten. 2004 wurde er dann doch ausgewiesen, in der Türkei festgenommen und 2005 wegen Hochverrats zu lebenslanger Haft verurteilt.
Es schadet nicht, sich das alles noch einmal in Erinnerung zu rufen, bevor man den heutigen “Bild”-Kommentar von Georg Gafron liest. Und nicht nur das, denn:
1987 erhielt auch Metin Kaplans Familie Asyl in Deutschland, weil sie in die drohende politische Verfolgung ihres Mannes hätte einbezogen werden können. Mit der Abschiebung Kaplans 2004 wurde jedoch Kaplans Ehefrau Belkis und Tochter Halise der Asylanspruch aberkannt, weil beide vor ihrer Ausreise nach Deutschland nicht politisch verfolgt worden seien und ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei keine Verfolgung drohe. Die beiden Frauen hatten dagegen geklagt, ihre Klage wurde am gestrigen Freitag vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen.
Und jetzt zu “Bild”. Denn dort schreib ja Georg Gafron über die gestrige Gerichtsentscheidung, lobt die Kölner Richter für ihr Urteil und hält es für eine konsequente Anwendung des Ausländerrechts. Weiter schreibt er:
Leider ist dies nicht die Regel: Haarsträubende Mißstände in deutschen Behörden machen es nach wie vor möglich, daß sich zum Teil schwerstkriminelle Ausländer trickreich den Schutz des deutschen Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts erschleichen können.
Die Aberkennung des Asylstatus der Familie Kaplan in Köln zeigt: Es geht auch anders, wenn man nur will.
Es hat mit Ausländerfeindlichkeit nicht das geringste zu tun, wenn man fordert: Wer als Gast hier lebt und gegen die Gesetze verstößt, hat das Gastrecht verwirkt und muß gehen! Und zwar schnell.
Mit anderen Worten: Gafron verschweigt komplett, dass die Aberkennung des Asylstatus von Kaplans Ehefrau und Tochter mit der (behaupteten) trickreichen Schutz-Erschleichung schwerstkrimineller Ausländer nicht das Geringste zu tun hat. Stattdessen erweckt er den gegenteiligen Eindruck. Und obwohl das Gerichtsurteil, auf das sich Gafron bezieht, offenbar nicht einmal bedeutet, dass die beiden Frauen nun ausgewiesen werden können, druckt “Bild” das alles unter der Überschrift:
Ein Spruch, mit dem übrigens auch die DVU im letzten Wahlkampf warb, obwohl doch für Gafrons Argumentation eine pauschalere “Ausländer raus!”-Überschrift fast präziser gewesen wäre. Und wer weiß: In “Bild”-Logik hätte wahrscheinlich auch die “mit Ausländerfeindlichkeit nicht das geringste zu tun”.