Kommt ein schmerbäuchiger Mann im Feinripp-Unterhemd zum Kiosk. Sagt: “Gib ma Zeitung.” Sagt der Kiosk-Besitzer: “Is aus”, und schiebt ihm eine “taz” rüber. Sagt der Feinripp-Typ: “Wat is dat denn?”, blättert lustlos in dem Papier, stöhnt: “Mach mich nich fertig, du.” Bedrohliche Pause. Endlich greift der Kiosk-Besitzer unter die Ladentheke und gibt ihm eine “Bild”. Erleichterung. Alle grölen.
Ein anderer Tag. Der Feinripp-Schmerbauch geht wieder zum Kiosk. “Gib ma ‘taz'”, sagt der Mann. Fassungsloses Schweigen am Kiosk. Endlich prustet der Schmierbauch los. Alle lachen über seinen Witz.
Slogan: “taz ist nicht für jeden. Das ist OK so.”
Die Axel Springer AG hat die “tageszeitung” aufgefordert, diesen Kino-Spot nicht mehr zeigen zu lassen. Die Anwälte erklärten, es handle sich um eine “Rufausbeutung der Marke ‘Bild'” und um “unzulässige vergleichende Werbung”. Die “taz” will die ihr gesetzte Frist einfach verstreichen lassen.
Nachtrag, 1. November. Die “F.A.Z.” berichtet, Springer habe am Montag eine einstweilige Verfügung gegen die “taz”-Werbung erwirkt. Sie zitiert den “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich mit den Worten: “Unsere Leser werden hier in einer Weise herabgesetzt und herabgewürdigt, die wir nicht akzeptieren können. Wir stellen uns vor unsere Leser.”
Nachtrag, 4. November. Die “taz” bestätigt heute, dass sie den Spot vorläufig nicht mehr zeigen darf. Sonst droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Sie will gegen die einstweilige Verfügung gerichtlich vorgehen.