Am 28. August, drei Wochen vor der Bundestagswahl, erschien eine “Bild am Sonntag”, deren Titelseite so aussah:
Und heute, fünf Wochen danach, sieht die Titelseite der “BamS” so aus:
Und weil die Titelgeschichte der “BamS” damals, vor acht Wochen, natürlich im Blatt weiterging, steht das Wort Gegendarstellung heute ein zweites Mal auf Seite 4:
Mit anderen Worten: In der längst eskalierten Privatfehde zwischen der “Bild am Sonntag” und Oskar Lafontaine, aus der von Anfang an nicht ersichtlich war, wer denn nun Recht hatte (oder den Streit geschickter für den Wahlkampf zu nutzen wusste), hat sich der ehemalige “Bild”-Kolumnist das Recht erstritten, den Tatsachenbehauptungen der “BamS” seine eigenen entgegenzusetzen. Laut Lafontaine ist die “BamS”-Behauptung nämlich “falsch”, ein sog. “Protokoll der Privatjet-Affäre” des “BamS”-Korrespondenten Bernhard Keller würde belegen, dass Lafontaine die Unwahrheit gesagt habe, als er öffentlich bestritt, für die Anreise zu einem “BamS”-Interview einen Privatjet angefordert zu haben: Weder habe seine Mitarbeiterin für ihn “einen Privatjet gefordert”, noch habe er selbst “eine solche Forderung gestellt”.
Unmittelbar unter der Gegendarstellung steht:
“BILD am SONNTAG ist zum Abdruck der vorstehenden Gegendarstellung unabhängig von deren Wahrheit gesetzlich verpflichtet. Wir bleiben bei unserer Darstellung.”
Und unmittelbar neben der Gegendarstellung steht dies:
Denn die “BamS” hat Matthias Prinz, “Deutschlands bekanntestem Medienanwalt”, einfach mal so ein paar Fragen gestellt: “Herr Professor Prinz, was ist eine Gegendarstellung?” zum Beispiel, “Steht in einer Gegendarstellung immer die Wahrheit?” oder eben: “Beweist der Abdruck einer Gegendarstellung, daß eine Zeitung falsch berichtet hat?”
Auf die letzte Frage antwortet Prinz:
“Nein, und deswegen sieht man ja manchmal auch Gegendarstellungen mit Anmerkungen der Redaktion, in denen es heißt: ‘Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung. Es liegen uns die folgenden Beweise vor, aus denen sich ergibt, daß die Gegendarstellung unwahr ist…'”
Und dem ist nichts hinzuzufügen – außer zweierlei.
Erstens: Es gibt auch Gegendarstellungen, unter die eine Redaktion schreiben muss: “XY hat Recht.” Und zweitens: Der von Prinz angeführte Satz mit den “Beweisen” steht unter Lafontaines Gegendarstellung nicht.