“Bild” berichtet heute ein wenig aus dem Arbeitsrecht. Einem Düsseldorfer Koch wurde beispielsweise gekündigt, weil er eine Kollegin anrief und ihr folgendes sagte:
“Du kleine süße Sau, jetzt nimm mal deine Hände von deinen Titten, fahre damit tiefer …”
Und ein Verkäufer aus Hamm wurde entlassen, weil er einer Kollegin einen Brief folgenden Inhalts schrieb:
“Bei Bedarf werd’ ich Dir Deine hübschen Pobacken versohlen, du Miststück!”
Und ein Hausmeister aus Halle an der Saale wurde gefeuert, weil er “eine Flasche Wasser seines Chefs trank.”
Wie? Sie finden, man kann sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht mit dem Diebstahl einer Flasche Wasser im Wert von 30 Cent vergleichen? “Bild” findet, man kann. Ihr dient der Fall vom Hausmeister, über den sie bereits gestern berichtete (“Irrer Fall vorm Arbeitsgericht – Gefeuert! Nur weil er aus der Wasser-Kiste vom Chef trank”), als Aufhänger für die heutige Arbeitsrechtsgeschichte. Die trägt folgende Überschrift:
Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Anke S.
Nachtrag, 21:15 Uhr
Um noch deutlicher zu machen, wie “leicht” es für den Verkäufer aus Hamm tatsächlich war, seinen Job zu verlieren, sei hier ein etwas längerer Auszug aus dem letzten seiner Briefe an die Kollegin zitiert:
“Bei Bedarf werde ich Dir Deine hübschen Pobacken versohlen; wenn mir danach ist, nehm ich dazu einen Rohrstock (Miststück)! Wenn Du Sonntag nicht um 16.00 Uhr bei … (für uns unleserlich) am S………………… steht, garantiere ich Dir, daß ich Dich verdammtes süßes Miststück irgendwo erwische und dann nagele ich Dir einen Fuß fest und Du läufst nur noch im Kreis. Tschüß”
Der ganze Sachverhalt lässt sich übrigens hier nachlesen. Und das hat schon eine etwas andere Qualität, als Wasser vom Chef zu trinken.
Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Johannes B.