Wir haben jetzt mal nachgefragt. Warum die “Bild”-Zeitung einen Artikel, für den sie gerade vom Presserat gerügt wurde, weil er gegen mehrere Ziffern des Pressekodex verstößt, nicht aus ihrem Online-Angebot entfernt. Und das, obwohl “Bild” als Zeitung der Axel Springer AG ausdrücklich den Pressekodex als Grundlage ihrer Arbeit anerkennt.
Wir haben also beim offiziellen “Bild”-Sprecher angerufen und nachgefragt. Wir werden seine Antwort allerdings nicht veröffentlichen. Der Sprecher von “Bild” weigert sich, uns als journalistisches Angebot zu behandeln und uns offiziell Auskünfte zu geben. Er spricht mit uns unter der Voraussetzung, dass wir seine Aussagen nicht verwenden. Als journalistisches Angebot fühlen wir uns an solche Gepflogenheiten gebunden.
Und so muss die Frage offen bleiben, warum Bild.de weiter einen Artikel in seinem Angebot hat, der nach dem Urteil des Presserates das Persönlichkeitsrecht eines Menschen verletzt, eine vorverurteilende Berichterstattung darstellt und insgesamt “nicht akzeptabel” ist. Offenkundig handelt es sich aber nicht um ein Versehen oder ein Versäumnis von Bild.de.