In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Neonazi-Kameradschaft verboten worden. Keine große Gruppe und auch keine wirklich große Sache, aber eben doch eine, die dem Innenminister des Landes Anlass zur Sorge gab. Die “Mecklenburgische Aktionsfront” verherrliche den Nationalsozialismus, äußere sich antisemitisch und rassistisch, heißt es dabei zur Begründung des Verbots. Dabei trugen die Mitglieder der “Aktionsfront” schon mal Transparente wie “Der Bombenholocaust lässt sich nicht widerlegen” öffentlich zur Schau. Innenminister Caffier findet dafür klare Worte: Er nennt dies “widerliche Umtriebe”.
Auf der — inzwischen abgeschalteten — Homepage der verbotenen Organisation fanden sich denn auch die entsprechend markigen Worte, die man aus solchen Reihen ja kennt:
Die 20-seitige Verbotsverfügung liest sich wie ein Ruhmesblatt und wird auf jeden Fall Eingang in die Geschichtsbücher des folgenden Staates finden. Alle ehemaligen Aktivisten sind aufgefordert, sich ihre langjährige Dienstzeit in den Reihen der M.A.F. bescheinigen zu lassen, da diese durchaus relevant für spätere Pensionsansprüche sowie Opferrenten für Verfolgte des BRD-Regimes sein werden.
Das mag man bewerten, wie man will. Die eigenartigste und fragwürdigste Einschätzung dessen leistet sich aber ganz sicher die “Netzeitung”: Sie bezeichnet die Reaktion der Neonazis als “gar nicht mal unwitzig”.
Und dass man staatlich verbotene Neonazis als “gar nicht mal unwitzig” bezeichnet, das lässt uns dann so sprachlos zurück, dass uns beim besten Willen kein witziger Abschluss-Satz mehr einfällt.
Mit Dank an Stefan B.!