Das ARD-Magazin “Panorama” hat sich bei der “Bild”-Zeitung nach den von ihr und der “Bild am Sonntag” veröffentlichten Fotos von den Opfern des Amoklaufes in Winnenden erkundigt:
“Hat die BamS-Redaktion diese Fotos von den Angehörigen oder Freunden erhalten oder sie aus dem Internet heruntergeladen?
Haben die Angehörigen dieser Veröffentlichung zugestimmt?
Wenn nicht, warum haben Sie die Fotos ohne Freigabe durch die Familien veröffentlicht?
Was sagen Sie zu dem Vorwurf des Vaters von Chantal S.: ‘Die Bild-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.'”
“Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortete schriftlich :
“Entgegen Ihrer Annahme dürfen Fotos von Opfern auch ohne Genehmigung gezeigt werden, sofern es sich um Bildnisse im Zusammenhang mit wichtigen zeitgeschichtlichen Ereignissen handelt. Der Redaktion fällt eine solche Entscheidung nicht leicht und sie muss in jedem Einzelfall sorgfältig abwägen, ob das öffentliche Interesse so überragend ist, dass man die Fotos auch ohne Einwilligung zeigen darf. Offensichtlich haben das auch alle anderen Zeitungen und Zeitschriften so beurteilt, die die besagten Bilder veröffentlichten.
Natürlich gehört unser Mitgefühl den vielen Familien in Winnenden, denen der schlimmstmögliche Schicksalsschlag widerfahren ist. Nichts kann den Schmerz und die Trauer über Verlust eines Kindes und eines Angehörigen lindern. Leider gehört es zu den Aufgaben von Journalisten, auch über solch dramatischen Ereignisse und die dahinter stehenden Schicksale zu berichten — sowohl über Täter, als auch über Opfer.”
Medienanwalt Christian Schertz widerspricht:
“Wenn ein Schüler oder ein Student sein Foto bei StudiVZ einstellt, willigt er damit noch lange nicht ein, dass dasselbe Foto im Falle eines Unglücksfalles, an dem er beteiligt ist, auf der Titelseite einer Boulevardseite veröffentlicht wird. (…)
Das Leid von anderen Menschen ist natürlich auch etwas, das die Sensationsgier befriedigt und damit Auflage macht. Und da ist es oft eine Abwägung von möglichen Anwaltskosten und den vielleicht noch zu zahlenden Schmerzensgeldern und dem, was man mit der Auflagensteigerung erreicht. Und dann ist das Ergebnis relativ eindeutig aus Sicht mancher Chefredakteure.”
Der “Panorama”-Beitrag greift auch den Fall von Sara L. auf, einer jungen magersüchtigen Frau, die im vergangenen Jahr starb. Gegen den ausdrücklichen Willen ihrer Eltern hatte “Bild” damals einen großen Artikel mit Fotos von Sara veröffentlicht, die das Blatt sich im Internet besorgt hatte (wir berichteten).
“Bild”-Sprecher Fröhlich gibt den Eltern indirekt die Schuld daran, dass “Bild” das Schicksal ihrer Tochter ausgeweidet hat. Sie hätten Sara dadurch, dass sie einem Nachruf auf Sara im “Tagesspiegel” zugestimmt hätten, zu einer “relativen Person der Zeitgeschichte gemacht”, behauptet Fröhlich:
“In solch einem Fall bedarf es keiner Zustimmung des Abgebildeten oder der Hinterbliebenen.”