Der Presserat hat die “Bild”-Zeitung mal wieder wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gerügt. “Bild” hatte im Oktober vergangenen Jahres unter der Überschrift “Das letzte Foto – Drei Stunden später ist dieses Liebespaar tot” über einen Verkehrsunfall berichtet, bei dem drei junge Leute ums Leben kamen. Dazu hatte “Bild” Fotos der Toten veröffentlicht und “über die Unfallopfer mit Vor- und abgekürzten Nachnamen berichtet”, wie der Presserat in einer Pressemitteilung schreibt:
Durch die Veröffentlichung der Bilder und die Namensangaben wurden die Betreffenden eindeutig identifizierbar. Dies verletzt das Persönlichkeitsrecht nach Richtlinie 8.1, Abs. 1.
Rügen für “Bild”:
Laut Richtlinie 8.1 des Pressekodex ist die Presse verpflichtet, “bei der Berichterstattung über Unglücksfälle (…) in der Regel keine Informationen in Wort und Bild” zu veröffentlichen, “die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden.”
Außerdem beanstandete der Presserat eine Fotounterzeile, in der es hieß, eines der Opfer sei “zerquetscht” worden, als “unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid” gemäß Ziffer 11 Pressekodex.