Auf die Gefahr, als Korinthenkacker verschrien zu werden, aber an der Geschichte, die da am 31. Mai vergangenen Jahres in “Bild” erschien…
…sind ein paar Details anscheinend nicht ganz richtig:
- Die 16-jährige Tochter hatte für die Party nicht auf “Facebook”, sondern auf “Bebo” geworben.
- Das Haus wurde nicht verwüstet, sondern es entstand nur ein kleiner Schaden an einer Tür.
- Es gab keinen Alkohol.
- Die Mutter war während der Party nicht weg, sondern anwesend.
- Der Fernseher wurde nicht in den Pool geworfen.
- Die Treppen wurden nicht zerstört.
- Die Teppiche wurden nicht versaut.
- “Mamas Schmuck” wurde nicht gestohlen.
- Es entstanden nicht mehrere 10.000 Euro Schaden.
Alles andere könnte stimmen.
Das Märchen von der aus der Kontrolle geratenen “Facebook”-Party ist keine exklusive “Bild”-Ente. Die Geschichte ging um die Welt, und das Internet ist noch voll davon. (Der Kölner “Express” verwechselte in seiner Version, die mit den Sätzen endet: “Die Polizei musste die Party beenden. Und Mami hat ganz doll geschimpft”, zudem die Namen von Mutter und Tochter.)
Die Geschichte landete gestern vor einem Londoner Gericht. Der Anwalt der Mutter hat aber nach einem Bericht des “Guardian” seine Klage gegen eine ganze Reihe britischer Medien zurückgezogen, nachdem sie sich korrigiert und “erhebliches” Schmerzensgeld gezahlt hatten. “Daily Mail”, “Daily Telegraph”, “Daily Mirror”, “The Sun”, “The London Paper” und “Daily Express” entschuldigten sich öffentlich bei der Mutter.
“Bild” scheint sie nicht verklagt zu haben.
(Und wenn Sie gerade ein Déjà-Vu haben — wir auch.)
Mit Dank an “Regret The Error”.