Bild, dpa  

Angehörige sollen Fotografen verprügelt haben

In Freiburg ist vor zwei Wochen die Leiche eines achtjährigen Jungen gefunden worden. Die Ermittler gehen von einem Verbrechen aus.

Das Medieninteresse an dem Fall ist so enorm, dass das Ordnungsamt vor der Beerdigung des Kindes eine Verfügung verhängen musste, um Fotos und Filmaufnahmen während der Trauerfeier zu verhindern. Der Friedhof wurde so gut es ging abgeschirmt, Kameraleute mussten draußen bleiben.

Einige Journalisten warteten jedoch, bis die Beisetzung vorbei war, gingen auf den Friedhof und knipsten dann.

“Bild” druckte in der Stuttgarter Ausgabe ein Foto, auf dem (aus einiger Entfernung) zu sehen ist, wie das Grab des Jungen zugeschaufelt wird. Online ist außerdem ein riesiges Foto erschienen, auf dem man die Trauerkränze und das Grabkreuz sieht.

Wie die “Stuttgarter Nachrichten” berichten, hat noch ein weiterer Journalist auf dem Friedhof fotografiert — und ist daraufhin von Angehörigen des Jungen krankenhausreif geprügelt worden.

Familienangehörige des ermordeten Achtjährigen haben einen Pressefotografen zusammengeschlagen, weil er das Grab des Jungen fotografiert hat. Das Opfer erlitt massive Gesichtsverletzungen und musste stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg (…).

Der Fotograf habe mehrere Stunden nach der Beerdigung Fotos vom Grab des Jungen gemacht, sich damit aber “rein rechtlich” nichts zu Schulden kommen lassen, zitiert die Zeitung eine Polizeisprecherin.

Als er sich weigerte, den Angehörigen die Speicherkarte zu geben, soll ein Familienmitglied

ausgerastet sein und derart brutal auf den Mann eingeprügelt haben, dass dieser einen Kiefer- und einen Augenhöhlenbruch erlitt.

Weil dem Fotografen zudem die Speicherkarte abgenommen worden sei, ermittle die Staatsanwaltschaft jetzt gegen zwei Angehörige wegen Körperverletzung und räuberischen Diebstahls.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei hatten den Fall öffentlich gemacht. „Auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers“, wie es heißt.

Nach unseren Informationen war der Fotograf im Auftrag der dpa unterwegs. Die Agentur wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Sache äußern.