In Deutschland leiden laut Weltgesundheitsorganisation WHO rund vier bis sechs Millionen Männer unter einer “erektilen Dysfunktion” (kurz ED), umgangssprachlich “Impotenz” genannt. Außerdem gibt es hierzulande 1,8 Millionen Beamte. Und dass sich unter den Männern mit Erektionsstörung auch Beamte finden, ist vorstellbar und wahrscheinlich. Ach ja, und während seit dem 1.1.2004 gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme für solche Arzneimittel haben, die überwiegend zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion dienen (siehe SGB V, § 34), sieht die Sache für Beamte anders aus: Unter Umständen, so entschieden seit 2002 bereits verschiedene Gerichte, hat sich der Staat im Rahmen der Beihilfe an den Behandlungkosten zu beteiligen. Interessant, nicht wahr?
Und jetzt zu “Bild” – genauer gesagt, zu einer kurzen “Bild”-Meldung heute auf Seite 1, überschrieben wie folgt:
Und mal abgesehen davon, dass der in der Überschrift referierte Sachverhalt nicht neu ist (s.o.) und der daran anschließende Einleitungssatz (“Beamter müsste man sein…”) mehr als zynisch, hat die Überschrift mit dem Rest des Artikels gar nichts zu tun. Darin nämlich geht es um einen aktuellen Fall, in dem ein unter ED leidender Beamter vorm Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich die Bezuschussung seiner Behandlung mit einem Medikament namens “Viridal” eingeklagt hat.
Anders gesagt: Von “Viagra” ist nirgends die Rede!
(Und wer jetzt glaubt, dieses “Viridal” sei nur irgend so ein anderer Name für die bekannten, oral verabreichten blauen Pillen aus der “Bild”-Überschrift, deren Wirkstoff Sildenafil nach etwa einer Stunde bei sexuellem Reiz eine Erektion verstärken und verlängern soll, kann ja gerne hier oder hier oder gar hier klicken und sich vom Gegenteil überzeugen…)