Bild  

Eine moralische Pflicht

Heute mal ein kleines Ratespiel. Wir suchen ein Unternehmen, über das gestern in einem Zeitungskommentar berichtet wurde.

Und zwar ein Unternehmen, …

das in der Lage ist, ganze Karrieren, Firmen und Existenzen zu zerstören.

das für manche Menschen ein regelrechter Fluch sein kann.

das immer erklärt, es habe nichts mit Gesetzesverstößen zu tun, was jedoch bereits juristisch widerlegt wurde.

das dafür Sorge tragen muss, dass Persönlichkeitsrechte nicht durch Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung verletzt werden.

das sich gefälligst an die Gesetze zu halten hat – so wie alle anderen auch.

Und? Haben Sie’s? Genau: Wir suchen … die “Bild”-Zeitung!

Oh, pardon. Stimmt gar nicht. Das alles stand in der “Bild”-Zeitung. Gemeint war ein ganz anderes Unternehmen – Google.

Redakteurin Christin Martens freut sich in ihrem Kommentar nämlich über das BGH-Urteil zu den Google-Suchvorschlägen. Und schreibt darin Sätze, für die man wohl kein ironischeres Umfeld finden könnte als die “Bild”-Zeitung. Der Schluss ist besonders schön:Der Suchmaschinen-Gigant hat eine moralische Pflicht, wenn Persönlichkeitsrechte durch Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigungen verletzt werden. Auch für Google gelten die Gesetze.

Danke, Frau Martens. Wäre das also geklärt. Dann können Sie ja jetzt anfangen, im eigenen Laden aufzuräumen.

Mit Dank auch an Krabbel.