Am Sonntag veröffentlichte “Spiegel Online” eine Vorab-Meldung aus dem gedruckten “Spiegel”:
Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion und stellvertretende Generalsekretärin der CSU, Dorothee Bär, hat ihren jetzigen Ehemann vor der Heirat nach Informationen des SPIEGEL über Jahre als wissenschaftlichen Mitarbeiter in ihrem Berliner Abgeordnetenbüro beschäftigt. Bärs Ehemann Oliver ist promovierter Jurist.
Damit könnte Bär gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen haben. Dieses verbietet den Parlamentariern, Arbeitskosten für Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner abzurechnen. Dasselbe gilt auch für Verlobte.
Der letzte Satz ist der Entscheidende, wie wir gleich noch sehen werden.
Am Dienstag veröffentlichte Dorothee Bär auf ihrer Webseite nämlich ein Schreiben (PDF) von Bundestagspräsident Norbert Lammert, den sie um Prüfung gebeten hatte.
Darin erklärt Lammert, dass Frau Bär nicht gegen die entsprechende Passage im “Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages” verstoßen habe: Ihr späterer Ehemann sei bis zum 31. Januar 2006 beschäftigt gewesen, geheiratet habe sie ihn am 12. Februar 2006.
Die Behauptung “Dasselbe gilt auch für Verlobte” von “Spiegel und “Spiegel Online” wäre demnach unzutreffend.
In §12, Absatz 3 des AbgG heißt es:
Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig. Entsprechendes gilt für den Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern eines Mitglieds des Bundestages.
In seinem Schreiben stellt Lammert auch klar, dass mit “Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern” von Abgeordneten “nur solche gleichen Geschlechts zu verstehen sind”.
Tatsächlich wurde der betreffende Satz im Jahr 2001 in den Gesetzestext eingefügt, um dem zeitgleich in Kraft tretenden Lebenspartnerschaftsgesetz gerecht zu werden. Weil Schwule und Lesben nicht “heiraten” dürfen, brauchte es diese zusätzliche Formulierung.
Auf unsere Frage, ob “Spiegel Online” nach der Veröffentlichung von Lammerts Schreiben den entsprechenden Artikel überarbeiten wird, erklärte uns Chefredakteur Rüdiger Ditz, die Redaktion bleibe bei ihrer Darstellung. Sie habe im Vorfeld der Veröffentlichung eigene Informationen bei der Bundestagsverwaltung eingeholt, die anders ausgefallen seien als die jetzt veröffentlichte Feststellung des Bundestagspräsidenten.