Am vergangenen Samstag schrieb “Bild” mal wieder über die Sängerin Michelle. Michelles neue Platte ist seit gestern im Handel, vor ein paar Jahren war sie mal ein paar Jahre lang mit dem Sänger Matthias Reim zusammen, und man könnte meinen, die 32-Jährige hätte der “Bild” (oder in “Bild”) (oder bei “Kerner”) schon so ziemlich alles erzählt, was es so zu erzählen gibt: Abtreibung, Schulden, Brust-OP, “Koma-Kollaps”, Psychiatrie, Selbstmordversuch, Hundediplom… Die Überschrift vom vergangenen Samstag indes lautete:
“Michelle: Für Sex mit Matthias Reim musste ich mich schminken”
Im Text stand dann als O-Ton von Michelle über sich und Reim:
“Wir trafen uns jede Nacht im Bett. Erst später begriff ich, daß er nicht mich, sondern die Kunstfigur Michelle liebte. Warum sonst hatte er vor dem Sex immer darauf gedrungen, ich solle mich schminken mit knallroten Lippen und ein verführerisches Kleid anziehen?“
Gute Frage. Statt einer Antwort steht bei Bild.de nun aber eine Gegendarstellung von Matthias Reim, die sich auf den “Sex”-Text bezieht und mit den Worten endet:
“Hierzu stelle ich fest: Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage.“
Und man kann an dieser Stelle getrost hinzufügen, was gelegentlich auch andernorts (als “Anm. d. Red.”) unter einer Gegendarstellung zu lesen ist – nämlich, dass die Redaktion verpflichtet ist, eine Gegendarstellung “wie vorgelegt und unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken”. (Siehe beispielsweise auch: HbgPrG, §11) Denn unter Reims Gegendarstellung steht der Zusatz nicht. Stattdessen heißt es:
“Matthias Reim hat Recht.
Die Redaktion”
Eine Frage hätten wir aber trotzdem noch: Wenn Reim also Recht hat und die Behauptungen “jeglicher Grundlage” entbehren — wer hat sie sich dann ausgedacht: Michelle oder die Erschaffer der Kunstfigur Michelle?