Dass die “Bild”-Zeitung nicht damit einverstanden ist, dass Ex-RAF-Terroristen wie Christian Klar oder Brigitte Mohnhaupt genau die gleiche Behandlung erfahren, wie andere lebenslänglich Verurteilte, ist hinlänglich bekannt.
Doch lebenslängliche Freiheitsstrafen sind “Bild” ohnehin viel zu kurz – und sie werden, wenn man “Bild” Glauben schenkt, sogar immer kürzer:
Lebenslange Haft – in der Praxis der deutschen Gerichte heißt das inzwischen nur noch: durchschnittlich 17 Jahre Gefängnis!
Wie “Bild” es versteht:
“Es ist ein Gesetz, das man als Bürger nicht immer verstehen kann – ein Gesetz, das offenbar immer weiter aufgeweicht wird!
LEBENSLANGE HAFT? VON WEGEN!
Gestern berichtete BILD über die brisante Studie der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden: Schwerverbrecher, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, sitzen im Schnitt nur noch 17 Jahre! Bis 1975 saßen zu ‘lebenslänglich’ Verurteilte noch über 20 Jahre!”
Das schrieb “Bild” vor einer Woche auf der Titelseite und berief sich dabei auf Zahlen der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden (KrimZ). Bis 1975 hätten lebenslänglich Verurteilte im Schnitt noch “über 20 Jahre” eingesessen, ehe sie begnadigt wurden. Zwischen 1982 und 1989 sei die durchschnittliche Haftdauer jedoch “bereits auf 18 Jahre, 7 Monate” gesunken. Und 2006 eben auf 17 Jahre.
Das sieht wie ein deutlicher Trend aus.
Die “Bild”-Zeitung fand diese Zahlen so brisant, dass sie sie am Tag darauf noch einmal wiederholte (siehe Kasten), und vier Fälle dokumentierte, die “beispielhaft” für den von ihr ausgemachten Trend seien.
Vorgestern widmete Zeit.de der “Bild”-Schlagzeile einen eigenen Artikel. Der Kriminologe Arthur Kreuzer kommt darin zu dem Ergebnis, man müsse annehmen, “dass sich die wirkliche durchschnittliche Haftzeit der Lebenslänglichen inzwischen etwas erhöht hat”. Und er schreibt:
Ganz andere Schlüsse zieht “Bild” aus Daten der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. Nur: Diese Daten belegen überhaupt nicht die Schlagzeile.
Axel Dessecker von der KrimZ sagt uns dazu auf Anfrage:
“Das sehe ich genauso.”
Er muss es wissen. Schließlich ist er der Autor der Studie (pdf), auf die “Bild” sich beruft.
Zahlenspiele:
Sowohl bei den Zahlen für 1982 bis 1989, wie auch bei den Zahlen bis 1975 seien andere Erhebungsmethoden angewandt worden als die der KrimZ, so Dessecker zu BILDblog. Die gleiche Messmethode sei jedoch Voraussetzung für die Vergleichbarkeit. Im Zeitraum bis 1975 existierte zudem der § 57a StGB (Strafaussetzung auf Bewährung) noch nicht. Der Ermittelte Wert von 20 Jahren bezieht sich auf Entlassungen wegen Begnadigungen.
Dabei geht es ihm nicht mal so sehr darum, dass “Bild” Zahlen miteinander vergleicht, die nicht miteinander vergleichbar sind (siehe Kasten). Das Hauptproblem der “Bild”-Schlagzeile liegt für Dessecker woanders:
“Das Problem ist, dass mit der Überschrift der Eindruck erweckt wird, dass die Verbüßungsdauer von lebenslänglich Verurteilten kontinuierlich gesunken sei.”
Das sei jedoch nicht der Fall.
Seit dem Jahr 2002 erhebt die KrimZ Zahlen zur Haftdauer von lebenslänglich Verurteilten, allerdings nur bei denen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im jeweiligen Jahr beendet wird. So saßen 2006 knapp 2.000 Menschen “lebenslänglich” im Gefängnis, und nur bei 61 endete die lebenslange Freiheitsstrafe – bei 40 davon, weil die Reststrafe nach Paragraph 57a des Strafgesetzbuchs zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nur um die Haftdauer dieser 40 geht es bei den KrimZ-Zahlen für 2006, die “Bild” zitiert.
Und vergleicht man nun diese Zahlen für 2006 mit den einzig vergleichbaren, also denen, die KrimZ seit 2002 ermittelt hat, ergibt sich folgendes Bild:
Die mittlere Haftdauer hat – gemessen mit dem Medianwert – im Zeitraum zwischen 2002 und 2005 von 17 auf 19 Jahre zugenommen; 2006 fiel sie wieder auf den Wert von 2002 zurück.
(Link von uns)
So steht es wörtlich in der KrimZ-Studie, die “Bild” so “brisant” findet. Um daraus einen Abwärtstrend ableiten zu können, muss man es schon sehr wollen.
Mit Dank an Daniela L. für den sachdienlichen Hinweis.