Seit ein paar Tagen geistern Friedhofsbagger durch die Berichterstattung über die neue Rundfunkabgabe. Auslöser war ein Bericht des “Kölner Stadt-Anzeiger” Ende Januar, wonach die Stadt Köln die Zahlung der Rundfunkgebühren vorerst verweigere. Sie sah sich nicht im Stande, Fragen zu beantworten wie die, ob sie “jetzt auch für unsere Friedhofsbagger Gebühren zahlen müssen”.
Die “Süddeutsche Zeitung” griff diese Frage auf, ohne sie zu beantworten (und titelte sogar: “Ein Bagger sieht fern”); “taz” und “Tagesspiegel” hielten es ebenso. Das “Handelsblatt” nannte die “absurde” Frage als Beispiel dafür, dass die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags “nicht so simpel” sei, “wie uns die Anstalten weismachen wollen”.
Dabei findet sich die Antwort auf die Frage dort, wo man sie vermuten würde: auf der offiziellen Seite des Rundfunk-Beitragsservice unter “Kraftfahrzeuge”:
Sind Bagger, Kehrfahrzeuge oder Gabelstapler beitragspflichtige Kraftfahrzeuge?
Kraftfahrzeuge, die nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) keiner Zulassung bedürfen, sind nicht beitragspflichtig (siehe § 3 FZV). Dazu zählen u.a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger und Kehrfahrzeuge) sowie Stapler (z. B. Gabelstapler).
Doch die Geschichte mit den angeblich möglicherweise rundfunkbeitragspflichtigen Friedhofsbaggern wurde nicht begraben, im Gegenteil. Sie tauchte gestern als Untoter an prominenter Stelle wieder auf: in einer dpa-Meldung über eine Pressekonferenz der ARD. Die Agentur berichtete um 16.01 Uhr:
Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Als Beispiele nannte er Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe. (…)
Erst um 18.48 Uhr korrigierte dpa sich, wies nun explizit darauf hin, dass “Friedhöfe und Bagger nicht beitragspflichtig sind” und änderte den Anfang der Meldung so:
Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Zum Beispiel müssten demente Patienten in Pflegeheimen keine Beitrage zahlen. Es werde zur Zeit viel geschrieben über Gebührenrechnungen zum Beispiel für Friedhöfe und Bagger. Diese seien jedoch in Wahrheit nicht beitragspflichtig.
Das hätten Journalisten auch vor der Korrektur wissen können, aber selbst die Korrektur half nur wenig.
Die “Hamburger Morgenpost” behauptet:
Firmen, Städte und Gemeinden leisten den Beitrag bislang nach Betriebsstätten und Fahrzeugen. Bei Fällen wie Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe könnte es jetzt allerdings Entlastungen geben.
Bei der vermeintlichen Fachzeitschrift “w&v” steht die Falschmeldung online sogar noch in der Überschrift:
In der gedruckten “Badischen Zeitung” steht der Fehler heute ebenso wie auf den Internetseiten von “Stern” und “Schleswig-Holsteinischem Zeitungsverlag”.
“Spiegel Online” — wo die Meldung die steile Überschrift trägt: “ARD verspricht Änderungen bei GEZ-Beitrag” — hat den ursprünglichen Vorspann unauffällig und ohne Hinweis geändert. Ursprünglich lautete er:
Rundfunkbeitrag für Bagger oder Friedhöfe? Dass dies absurd ist, scheint auch den Öffentlich-Rechtlichen klar zu werden.
Wann es auch den Berichterstattern klar wird, ist noch offen.
Nachtrag, 13.00 Uhr. Auch die gedruckten Ausgaben von “Bild” und “Kölner Stadt-Anzeiger” berichten heute entsprechend falsch.