Die “Süddeutsche Zeitung” beschäftigt sich auf ihrer heutigen Titelseite mit der steigenden Bürokratie in deutschen Jobcentern:
So beginnt der Text:
Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung enthält 300, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons exakt 25 911. Das zeigt: Was wirklich wichtig ist, lässt sich prägnant zusammenfassen. Die Realität sieht in vielen Unternehmen und Behörden meist anders aus.
Doch so schön die Einleitung auch ist, falsch ist sie trotzdem. Und sogar ein bisschen peinlich.
Gut, das mit den 279 Wörtern der Zehn Gebote kommt noch so einigermaßen hin. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hingegen ist nicht 300, sondern mindestens 1.300 Wörter lang. Okay, kann passieren.
Die “EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons” aber, die umfasst deutlich weniger als 25.911 Wörter – um genau zu sein: exakt 25.911 weniger. Es gibt sie nämlich gar nicht.
Die kuriose, aber frei erfundene Verordnung geht auf den Unternehmer Alwin Münchmeyer zurück und wird (gemeinsam mit den angeblichen Wörterzahlen für die Zehn Geboten und der Unabhängigkeitserklärung) so oft zitiert, dass sie es sogar schon zu einem eigenen Wikipedia-Artikel gebracht hat. Nur echt ist sie eben nicht.
Schon bei der Vorstellung des Sommersemesterprogramms der Münchener Volkshochschule (!) hatte die “Süddeutsche Zeitung” im Januar 2010 geschrieben:
“Die zehn Gebote Gottes enthalten 172 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung enthält 300 Wörter, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25 911 Wörter”, soll sich einst Ministerpräsident Franz Josef Strauß beschwert haben.
In einem Punkt muss man der Zeitung also tatsächlich recht geben:
Was wirklich wichtig ist, lässt sich prägnant zusammenfassen. Die Realität sieht in vielen Unternehmen und Behörden meist anders aus.
In Redaktionen auch.
Mit Dank an Theo M.
Nachtrag, 23.30 Uhr: Auf sueddeutsche.de steht nun eine geänderte Version des Artikels. Mit folgender “Anmerkung der Redaktion”:
Eine frühere Version dieses Artikels enthielt Zahlen zum Inhalt einer angeblichen EU-Verordnung. Diese Verordnung existiert allerdings nicht, sondern geht auf ein lediglich ironisch gemeintes Zitat zurück. Wir haben diesen Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.