Bild  

Das ist keine Strafe!

Wenn eine, dem breiten Volk eher unbekannte PR-Managerin juristischen Ärger hat, ist das keine Meldung, mit der man als Zeitung punkten kann. Wenn die Frau aber zufälligerweise unter anderem für einen Mann arbeitet, dessen Verhältnis zu deutschen Boulevardmedien einigermaßen angespannt ist, dann kann das schon der richtige “Dreh” für eine Geschichte sein:

Bevor Sie sich wundern, warum Stefan Raab so komisch aussieht: Das ist gar nicht Stefan Raab, sondern seine Wachsfigur. Es gibt offenbar kein anderes “gemeinsames” Bild.

In der Überschrift in der Kölner Regionalausgabe heißt es, die PR-Managerin Gaby Allendorf müsse eine Geldstrafe zahlen, im ersten Satz, es sei ein Strafbefehl gegen sie ergangen. Ein Strafbefehl ergeht ohne mündliche Hauptverhandlung, quasi nach Aktenlage, und kann als Geldstrafe festgesetzt werden. Es gab aber in diesem Fall weder einen Strafbefehl noch eine Hauptverhandlung, in der Frau Allendorf hätte “verurteilt” werden können.

Um das Begriffschaos komplett zu machen, schreibt “Bild”:

Das Verfahren wurde jetzt vorläufig eingestellt — aber nur gegen Zahlung einer Geldbuße in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Diese Zahlung ist allerdings auch keine “Geldbuße”, die bei Ordnungswidrigkeiten fällig würde.

Auf den Fall von Frau Allendorf trifft das alles nicht zu: Das Verfahren gegen sie wurde gegen eine Geldauflage eingestellt (endgültig, übrigens), sie wurde nicht verurteilt oder “bestraft”.

Im Laufe des Tages änderte sich die Online-Version des Artikels bei Bild.de dann Stück für Stück, bis dort nun zutreffend steht:

Das Verfahren wurde jetzt eingestellt – aber nur gegen Zahlung einer Summe in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Gaby Allendorfs Anwalt Christoph Meyer-Bohl teilte uns auf Anfrage mit, er habe die “Bild”-Juristen “höflich darum gebeten, sachliche Fehler zu korrigieren”, da ihn immer wieder Anfragen von anderen Medien erreicht hätten, die sich auf “Bild” beriefen.

Mit Dank an Daniel K., Karsten H. und Kinga H.

Nachtrag/Korrektur: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hatten wir bei der Erklärung der Begriffe “Geldstrafe” und “Strafbefehl” einen Fehler gemacht, der nun korrigiert ist.