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Nur verletzt, nicht noch verhöhnt

Die “Bild”-Zeitung muss 36.000 Euro an eine Münchnerin zahlen, über die sie vor gut drei Jahren in einer Weise berichtet hat, die ihr Persönlichkeitsrecht verletzte. Der Vorstand der Axel Springer AG stimmte laut einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” einem entsprechenden Vergleich zu, den das Oberlandesgericht München vorgeschlagen hatte.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht München “Bild” noch zu einer Zahlung von 50.000 Euro verurteilt und zur Haftung für gesundheitliche Folgeschäden der Frau verurteilt. Der Verlag war dagegen in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht gab Springer nun teilweise Recht: Die Summe sei zu hoch angesetzt. Und der Verlag habe die Frau im Prozess nicht noch zusätzlich verhöhnt.

In dem Artikel, um den es geht, hatte “Bild” die Frau identifizierbar gemacht, deren türkischer Ehemann bei seiner Einreise nach Deutschland unter dem Verdacht verhaftet wurde, elf Jahre zuvor seine damalige Freundin umgebracht zu haben. Der Bericht begann zudem mit dem Satz: “Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für […] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto.” Der Justiziar Springers hatte danach erklärt, dieser Satz sei nicht negativ, sondern erwecke, wenn überhaupt, “Mitgefühl und Erleichterung” gegenüber der Frau.