Was “Bild” sich da heute leistet, findet auch Lutz Tillmanns vom Presserat “sehr …
Aber nein, fangen wir lieber gleich mit der “Bild”-Überschrift selber an:
Die Überschrift steht über einem Artikel zu einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Umgang mit einem Sexualstraftäter.
Und um das einmal ausdrücklich hinzuschreiben: Das Bekenntnis zur Achtung vor der Wahrheit, zur Wahrung der Menschenwürde usw. (wie der Pressekodex als “oberste Gebote der Presse” umreißt) ist freiwillig. Auch wenn die “darf nicht”-Formulierung, die “Bild” über das Wort “Schwein” gedruckt hat, einen anderen Eindruck erweckt: Niemand hat “Bild” das Wort “Schwein” verboten; “Bild” hat es selbst gewählt – und tut anschließend so, als sei der “unfassbare Fall” geradezu doppelt unfassbar: als dürfe über den Justiz-“Skandal” nicht einmal so berichtet werden, wie “Bild” es für angemessen hält.
Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns nennt die Überschrift auf Nachfrage* jedenfalls “sehr ungewöhnlich” und erkennt darin “eine gewisse Form von differenzierter Unsicherheit” – als versuche “Bild”, sich “von der ethischen Verantwortung zu entlasten”, die öffentliches Publizieren nun mal mit sich bringt. Doch könne auch der Presserat der “Bild”-Zeitung die eigene Verantwortung nicht nehmen.
*) Für die Frage, ob die “Bild”-Überschrift zulässig ist oder gegen den Pressekodex verstößt, sei laut Tilmanns der Beschwerdeausschuss zuständig, wenn denn dazu beim Presserat eine berechtigte Beschwerde eingehe.