Wenn der Presserat eine Rüge gegen “Bild” ausspricht, dann berichtet die Zeitung in den meisten Fällen nicht darüber, obwohl sie es laut §15 der Beschwerdeordnung eigentlich müsste. Wenn der Presserat aber dann doch einmal eine Beschwerde zurückweist, sieht das ganz anders aus. Dann macht “Bild” denjenigen, der sich beschwert hat, einfach zum “Verlierer”:
Übrigens: Dass Riedl inzwischen nicht mehr bei StudiVZ arbeitet, hat natürlich nichts mit der abgelehnten Beschwerde beim Presserat zu tun. Er hat das Unternehmen am 11. Oktober “auf eigenen Wunsch” verlassen und steht “in der nächsten Zeit noch für einen reibungslosen Übergang zur Verfügung”, weswegen er auch immer noch im Impressum der VZ-Netzwerke genannt wird.
Mit Dank an Christian M.