Alter Wein in alten Schläuchen

In ihrer Samstagsausgabe hat die “Leipziger Volkszeitung” einen Coup gelandet: Sie konnte als erstes Medium von einem neuen Kompromissangebot der Union an die FDP im lange schwelenden Streit um die Vorratsdatenspeicherung berichten.

Vorratsdatenspeicherung: Union kommt Liberalen weit entgegen

Die Redaktion versandte gar einen Vorbericht per Pressemitteilung, so dass alle Welt über die Neuentwicklung berichten konnte. Der Innenexperte der Union im Bundestag, Clemens Binninger, hatte der “LVZ” nämlich verraten, dass er sich bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung “eine von sechs auf drei Monate verkürzte Speicherfrist” vorstellen könne.

Und nicht nur das:

Zugleich erklärte Binninger, statt einer generellen Datenspeicherung könne man sich auch auf einen ganz konkreten begrenzten Straftatenkatalog beschränken. Bisher hatten die Union und das Bundesinnnenministerium eine Mindest-Speicherfrist von sechs Monaten als zwingend notwendig erachtet, um sachlich den Anforderungen der Behörden zu genügen.

Das wäre nicht nur eine politische Sensation, sondern vor allem auch eine technische: Es ist unmöglich, die Datenspeicherung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auf bestimmte Straftaten zu beschränken. Da Kriminelle ihre Datentransfers nicht vorher bei der Polizei anmelden, wollen Innenpolitiker und Leute wie BKA-Chef Jörg Ziercke einfach die Daten von allen Kommunikationsvorgängen abspeichern lassen und später die Spuren zu den Kriminellen aussortieren. Ohne “generelle Datenspeicherung” ist keine Vorratsdatenspeicherung möglich. Wie Binninger das eine fordern und das andere ablehnen kann, hat die “Leipziger Volkszeitung” gar nicht erst hinterfragt.

An der Position der Union hat sich also wenig geändert: Weiterhin sollen umfassende Kommunikations- und Positionsdaten aller Menschen in Deutschland gespeichert werden, lediglich der Abruf der Daten kann beschränkt werden. Die Politiker vertrauen darauf, dass die Behörden mit den Daten schon verantwortungsvoll umgehen werden — und sich nicht irgendwelche Sicherheitslücken auftun oder die Daten auf andere Weise in die falschen Hände geraten.

Das vermeintliche Zugeständnis der Union an die FDP, den Datenabruf auf bestimmte Straftaten zu beschränken, ist auch kein neuer Einfall von Clemens Binninger. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht diese Beschränkung bereits vor anderthalb Jahren gefordert. Jeder, der sich auch nur ansatzweise mit dem Thema beschäftigt hat, müsste das wissen.

Nachtrag, 6. September: Auch die in Aussicht gestellte Verkürzung der Speicherdauer war alles andere als neu. Bereit im Mai berichtete Welt.de über entsprechende Äußerungen von Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Von einem “Entgegenkommen” kann also aktuell gar nicht nicht gesprochen werden.